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201928-90 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 "Kabellose Konferenztechnik"

Nummer
201928-90 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201928-90 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
"Kabellose Konferenztechnik"
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Die Verwaltung plant derzeit die Durchführung von zwei Projekten, die sich mit
der angeführten Thematik befassen: Digitalisierung der Gremienarbeit und
Digitalisierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Inhalt des Projektes Digitalisierung der Gremienarbeit ist unter anderem die
Ausarbeitung der angeführten Bedarfe, die Klärung der Finanzierungsfrage
sowie das Thema Livestreamtechnik (s. hierzu auch 200496-02). Insbesondere
die Themenschwerpunkte Konferenzsystem und Livestreamtechnik sind eng
miteinander verknüpft und sollten nicht getrennt voneinander behandelt
werden. Eine separate und vorgezogene Beschaffung der Sprechanlagen
würde möglicherweise die Auswahl der Livestreamtechnik zu stark
einschränken (Stichwort Kompatibilität). Auch würde der Verwaltungsaufwand
mit der Durchführung von mehreren Ausschreibungsverfahren
unverhältnismäßig erhöht werden.
Das benötigte Budget kann ohne das Vorliegen der abgestimmten Bedarfe zum
aktuellen Zeitpunkt nicht zuverlässig beziffert werden. Nach Ausarbeitung der
oben angeführten Themenschwerpunkte wird die Verwaltung den zuständigen
Gremien stattdessen einen Finanzierungsvorschlag unterbreiten, da den
notwendigen investiven Budgets Einsparungen z.B. durch den Wegfall von
Miet- und Personalkosten entgegenstehen.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, zunächst die
Ergebnisse der Projektgruppen abzuwarten und diesen nicht durch vorherige
Festlegungen vorzugreifen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de