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201928-81 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-81 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-81 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Rainer Haid
Prof. Dr. Norbert Jacobs
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, für alle durch das Grüne-Linksbündnis (Grüne,
SPD, Linke und Volt) neu beschlossenen Stellen eine organisatorische und
bewertungsrechtliche Stellungnahme bzw. Einschätzung zu geben.
Begründung
Das Grüne-Linksbündnis hat mit ihrer Mehrheit in den vorberatenden
Fachausschüssen schon jetzt deutlich über 50 von den in ihrer
Pressekonferenz angekündigten 84 Stellen beschlossen.
Um eine sachgerechte inhaltliche sowie politische Beratung vornehmen zu
können, ist eine Einschätzung, welche Aufgabeninhalte die Stellen überhaupt
haben sollen und welchem Stellenwert sie zuzuordnen sind, eine
entscheidende Grundvoraussetzung.
Seitens der Verwaltung ist auch darzustellen, ob die möglichen
Aufgabenausweitungen nicht durch Einsparungen an anderer Stelle
kompensiert werden können.Seite 1 von 2
Seite 2
Es ist nicht nachvollziehbar wie politische Mandatsträger*innen die
Aufgabeninhalte und die Bewertung auf „gut Glück“ vornehmen können.
Organisatorische Maßnahmen gehören nach der Gemeindeordnung NRW zum
Kerngeschäft der Verwaltung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de