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201928-79 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-79 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-79 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Tim Achtermeyer
Dr. Annette Standop
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. In PG 1.01.30 (BzVwSt Bonn) werden zur Verfügung der
Bezirksvertretung Bonn in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 je 5000
Euro zusätzlich zur Förderung des kulturellen Teils des Bonn-Festes
bereitgestellt.
2. In PG 1.01.29 (Gebäudemanagement) werden dem SGB im
Haushaltsjahr 2022 und 2023 zusätzliche Mittel von 400.000 Euro p.a.
für die Umsetzung eines Modellprojekts zur Eigenreinigung ausgewählter
städtischer Liegenschaften zur Verfügung gestellt.
3. In PG 1.07.01 (Gesundheitsförderung) wird der jährliche Zuschuss der
Aids-Initiative ab 2021 um 5.000 Euro p.a. erhöht.
4. In der Produktgruppe 1.02.04, Kontengruppe 456100 -
Ordnungsrechtl. Ertr. (Bußgelder u.a.), wird der Haushaltsansatz für
2021 und 2022 auf den Ansatz von 2020 heraufgesetzt (auf 8.994.108 €)
und fortgeführt.
5. In der PG 1.01.16 Personalmanagement wird der Ansatz Reisekosten
(541130) im HH-Jahr 2021 und 2022 um 300.000 Euro herabgesetzt.
6. Stellenanhebung Stadtkasse: Die Stelle 21 /121060 wird von A 9 auf A
9 + Zulage angehoben.
7. In PG 1.01.16 (Personal) werden für die Stelle eines / einer
Nachtbürgermeister*in ab 2022 jährlich 15.000,-€ eingestellt.
8. Für die Bereitstellung von Toiletten werden ab 2022 25.000 EuroSeite 1 von 3
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eingestellt. Von dieser Summe wird in den vier Stadtbezirken jeweils
eine barrierefreie Komposttoilette angemietet. Die Verwaltung prüft,
welches Verfahren (konventionelle Komposttoilette oder
Trockentrenntoilette / TTC) für die gewählten Standorte geeignet ist. Je
nach gewähltem Verfahren und Anbieter erfolgen Service und Wartung
durch Bonnorange oder durch den Vermieter.
9. Als Eigenanteil für den geförderten Diskussionsprozess zur Zukunft
des Amerikanischen Clubs werden 15.000 Euro eingestellt
(vorzugsweise in PG 1.01.31 BezVwSt BadGo).
10. In der PG 1.01.12 (Brunnen etc.) werden für die Versorgung der
Stadt mit öffentlichen Trinkwasserspendern investive Mittel in Höhe von
450.000,-€ im Jahr 2022 in den Haushalt eingestellt.
11. In Produktgruppe 1.02.08. (Lebensmittelüberw./Veterinärd.) werden
für das Haushaltsjahr 2022 investive Mittel in Höhe von 18.000 Euro für
die Errichtung eines Taubenhauses am Bonner ZOB bereitgestellt.
Begründung
Dieser Änderungsantrag umfasst Positionen, die bislang nicht in
Ausschüssen beantragt wurden, im Einzelnen:
Zu 1.: Die Erneuerung des Bonn-Festes will die BV Bonn mit einer
Förderung des kulturellen Anteils unterstützen, die Summe wird hier über
den Haushalt der Bezirksverwaltungsstelle bereitgestellt.
Zu 2.: In einem auf zwei Jahre angelegten Modellprojekt wird die
Reinigung über städtisch Angestellte in ausgewählten Liegenschaften
erprobt. Die Mehrkosten werden durch Zuschusserhöhung im Etat des
SGB bereitgestellt.
Zu 3.: Pandemiebedingt kann die Begleitung und Betreuung nicht bzw.
kaum gruppenweise erfolgen, sodass vor allem Hausbesuche erfolgen
müssen, für die zusätzliche Fahrkosten anfallen.
Zu 4.: Die Koalition verstärkt den Verkehrsaußendienst. Zudem werden
der Verkehr und die damit einhergehenden Parkverstöße nach dem
Auslaufen der umfangreichen Corona-Beschränkungen wieder
zunehmen, von daher ist hier mit Mehreinnahmen zurechnen.
Zu 5.: Durch die verstärkte Nutzung digitaler Fortbildungsformate werden
die Gesamtkosten sinken, z.B. durch Entfall von Reisekostenanteilen.
Zu 6.: Prägender Stelleninhalt sind die Aufgaben desSeite 2 von 3
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Obervollziehungsbeamten (OVB), die eine solche Bewertung
rechtfertigen. Zu
den Aufgaben des OVB gehört insbesondere auch die Abnahme der
Vermögensauskunft.
Zu 7.: Der/Die Nachtbürgermeister*in soll sich auf kreative Weise um die
Organisation des Nachtlebens und der (Klein-)Kulturszene in Bonn
kümmern, zentrale Anlaufstelle und Ansprechperson für Gastronomie,
Veranstalter*innen, Kulturschaffende, Anwohner*innen sowie Politik und
Verwaltung sein und vermittelt zwischen den Akteuren.
Zu 8.: An zahlreichen Orten im Stadtgebiet, die in der Freizeit genutzt
werden, fehlen Toilettenanlagen. Dadurch können z.B. Familien mit
Kindern nicht längere Zeit an diesen Orten verweilen, und es kommt
vermehrt zu „Wildpinkeln“. Häufig haben diese Orte keinen
Kanalanschluss. Hier bieten sich Komposttoiletten an, die ohne Spülung
mit direkter Kompostierung funktionieren. Komposttoiletten sind
vergleichsweise günstig, wartungsarm, wassersparend und
chemikalienfrei.
Zu 9.: Um den geplanten Dialogprozess zur zukünftigen Nutzung des
Amerikanischen Clubs über Fördermittel zu finanzieren, wird ein
Eigenanteil benötigt.
Zu 10.: Trinkwasserspender im öffentlichen Raum sind – bei gesicherter
Qualität – ein kleiner, aber wichtiger und für alle Menschen zugänglicher
Baustein zur Versorgung der Bevölkerung. Sie wirken z.B. der Gefahr
einer Dehydrierung bei Hitzewellen entgegen. Trinkwasserspender
leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, weil die Produktion, Verpackung,
Transport etc. von Verpackungen entfällt.
Zu 11.: Diese Mittel werden benötigt, um den politischen Beschluss
umzusetzen, in der Innenstadt ein Taubenhaus zu installieren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de