201928-78 AA · Änderungsantrag
Antrag CDU-Ratsfraktion: Kulturförderung freier Träger wird um 70.553,- erhöht. - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-78 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-78 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Christoph Jansen Herbert Kaupert Antrag CDU-Ratsfraktion: Kulturförderung freier Träger wird um 70.553,- erhöht. - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Kulturausschuss 08.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Produktgruppe 1.04.02: Kulturförderung freier Träger wird um 70.553,- erhöht. Mit der Erhöhung soll eine Erhöhung der institutionellen Förderung der freien Träger um bis zu 20 % ermöglicht werden, die dieses Jahr einen Antrag auf Erhöhung gestellt hatten und bisher noch nicht mit einer Erhöhung bedacht werden konnten. Hierbei sind 20 % Erhöhung der bisherigen Förderung der Höchstbetrag. Sofern ein kleinerer Betrag beantragt wurde, wird dieser gewährt. Begründung Die folgenden acht freien Kulturträger hatten dieses Jahr Anträge auf Erhöhung der städtischen Förderung gestellt und wurden im bisherigen Haushaltsentwurf nicht für eine erhöhte Förderung vorgesehen. Die im Antrag vorgeschlagenen Regelung bedeutet eine Erhöhung um die unten stehenden Beträge:Seite 1 von 2 Seite 2 1. Bonner Kunstverein: 34.000,- 2. Das Esszimmer: 3389,- (erstmalige Förderung) 3. Europäischer Musikrat EMC 364,- 4. Förderverein Filmkultur 6.000,- 5. Bonner Sommerkino: 7.000,- 6. Haus der Springmaus: 6.000,- 7. Gesellschaft für Kunst und Gestaltung: 1.000,- 8. Traumpalast e.V.: 12.800,- Gerade die Akteure der freien Szene haben unter den Folgen der Corona- Pandemie gelitten. Die vorgeschlagenen Förderbeiträge von bis zu 20 % der bisherigen Förderung sind eine moderate Unterstützung derjenigen Akteure, die nach aktuellem Haushaltsentwurf keine zusätzliche Förderung bekommen sollen. Insgesamt wird dadurch der Haushaltsansatz von 2.037.036 € um 70.553 € erhöht. Dies ist eine vertretbare und moderate Steigerung, die bei den o.g. Akteuren einen erheblichen Unterstützungseffekt hat. Die Akteure der freien Szene leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in Bonn und sollten daher in ihrer Arbeit unterstützt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de