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201928-78 AA · Änderungsantrag

Antrag CDU-Ratsfraktion: Kulturförderung freier Träger wird um 70.553,- erhöht. - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-78 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Kulturausschusses 08.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-78 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Christoph Jansen
Herbert Kaupert
Antrag CDU-Ratsfraktion: Kulturförderung freier
Träger wird um 70.553,- erhöht. - Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms
2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den
Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Kulturausschuss 08.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Produktgruppe 1.04.02: Kulturförderung freier Träger wird um 70.553,-
erhöht.
Mit der Erhöhung soll eine Erhöhung der institutionellen Förderung der freien
Träger um bis zu 20 % ermöglicht werden, die dieses Jahr einen Antrag auf
Erhöhung gestellt hatten und bisher noch nicht mit einer Erhöhung bedacht
werden konnten. Hierbei sind 20 % Erhöhung der bisherigen Förderung der
Höchstbetrag. Sofern ein kleinerer Betrag beantragt wurde, wird dieser gewährt.
Begründung
Die folgenden acht freien Kulturträger hatten dieses Jahr Anträge auf Erhöhung
der städtischen Förderung gestellt und wurden im bisherigen Haushaltsentwurf
nicht für eine erhöhte Förderung vorgesehen. Die im Antrag vorgeschlagenen
Regelung bedeutet eine Erhöhung um die unten stehenden Beträge:Seite 1 von 2
Seite 2
1. Bonner Kunstverein: 34.000,-
2. Das Esszimmer: 3389,- (erstmalige Förderung)
3. Europäischer Musikrat EMC 364,-
4. Förderverein Filmkultur 6.000,-
5. Bonner Sommerkino: 7.000,-
6. Haus der Springmaus: 6.000,-
7. Gesellschaft für Kunst und Gestaltung: 1.000,-
8. Traumpalast e.V.: 12.800,-
Gerade die Akteure der freien Szene haben unter den Folgen der Corona-
Pandemie gelitten. Die vorgeschlagenen Förderbeiträge von bis zu 20 % der
bisherigen Förderung sind eine moderate Unterstützung derjenigen Akteure, die
nach aktuellem Haushaltsentwurf keine zusätzliche Förderung bekommen
sollen. Insgesamt wird dadurch der Haushaltsansatz von 2.037.036 € um 70.553
€ erhöht. Dies ist eine vertretbare und moderate Steigerung, die bei den o.g.
Akteuren einen erheblichen Unterstützungseffekt hat. Die Akteure der freien
Szene leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in Bonn und
sollten daher in ihrer Arbeit unterstützt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de