201928-76 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Kerndaten
- Nummer
- 201928-76 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201928-76 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 unter TOP 6.1.12 (DS-Nr. 201928-66 AA) folgenden Beschluss gefasst: „2. Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer Feld wird grundsätzlich verzichtet.“ Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei der Maßnahme Am Bleichgraben um den Abschluss der erstmaligen Herstellung dieser Erschließungsanlage handelt. Diese Maßnahme ist notwendig, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die Kosten der erstmaligen Herstellung der Straße Am Bleichgraben durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Diese in § 127 BauGB formulierte Pflicht zur Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen durch Erschließungsbeiträge beinhaltet auch die Pflicht auf Seiten der Kommunen, die Voraussetzungen zu schaffen, diese Beiträge erheben zu können. Ein grundsätzlicher Verzicht auf den Restausbau der Straße Am Bleichgraben würden gegen dieses Gebot verstoßen und kann deshalb nicht befürwortet werden. Gegen eine Verschiebung der Maßnahme in Folgejahre bestehen jedoch keine Bedenken. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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