201928-71 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-71 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-71 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Oberbürgermeisterin legt vor einer Beschlussfassung dar, - wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) in welchen Verwaltungseinheiten bislang durch Digitalisierungsmaßnahmen eingespart wurden. - inwiefern in das Digitalisierungskonzept der Oberbürgermeisterin Erfahrungen welcher anderen Städte eingeflossen sind, um die Digitalisierung in Bonn wirtschaftlich zu betreiben und welche Städte sich hierbei und bei welchen Projekten besonders hervortaten. - welche Kern- und Stützprozesse innerhalb welcher Verwaltungseinheiten bislang auf ihren möglichen Digitalisierungsgrad und ihre Digitalisierungsrendite mit welchem Ergebnis untersucht wurden. 2. Die Oberbürgermeisterin digitalisiert nur die Arbeitsvorgänge, die aufgrund ihres bereits untersuchten, möglichen Digitalisierungsgrades eine Digitalisierungsrendite aufweisen. 3. Die Zahl der bisher für Organisation, Automation und Digitalisierung eingesetzten Mitarbeitenden wird nicht ohne gleichwertige Einsparungen durch Digitalisierung an anderer Stelle erhöht. 4. Der jährliche Sachkostenbedarf wird von 4.257.000 € durch Streichung des „Paket L“ auf 3.300.000 € begrenzt.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de