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201928-67 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-67 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 08.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-67 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
02.06.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 08.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Im Doppelhaushalt 2021/22 wird die Projektförderung für die drei
Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der
Familie, Werkstatt Friedenserziehung) für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe des
für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Ansatzes (127.638,70 EUR)
festgesetzt.
Begründung
Im Zuge der Haushaltssicherung hat der Jugendhilfeausschuss am 20.09.2017
(Drs. 1712595) beschlossen, die Förderung der drei Familienbildungsstätten
von ursprünglich fast 300.000 EUR schrittweise bis 2024 auf Null zu
reduzieren. Im Haushaltsjahr 2021 beträgt die Förderung noch 127.638,70
EUR, sie soll nach dem Beschluss in 2022 auf 59.507,53 EUR absinken. Die
Projektförderung dient vor allem der Finanzierung des Kursangebots der
Einrichtungen. Durch die bereits erfolgte Reduzierung haben die
Familienbildungsstätten inzwischen große Probleme, ihre Arbeit zu finanzieren,
zumal ein erheblicher Teil der Familien nicht in der Lage ist, Teilnehmerbeiträge
zu zahlen.
Die Angebote der Familienbildungsstätten dienen vor allem der Begleitung und
Unterstützung von Familien. Sie bieten einen niedrigschwelligen Zugang für
Familien aller Milieus und unterstützen diese, um den Erziehungs- und
Familienalltag besser bewältigen zu können. Durch die unmittelbare Arbeit mit
den Eltern wird ein wichtiger Grundstein für Wohlergehen und
Chancengerechtigkeit, für Gemeinschaftsbildung, Teilhabe und
gesellschaftliche Stabilität auch für die Zukunft gelegt.Seite 1 von 2
Seite 2
Durch die Pandemie sind viele Familien zusätzlichen Belastungen ausgesetzt,
so dass es geboten ist, die ursprünglich im Rahmen der Haushaltssicherung
vorgesehene vollständige Rückführung der städtischen Förderung nicht
weiterzuverfolgen. Die Antragsteller werden im nächsterreichbaren
Jugendhilfeausschuss einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom
20.09.2017 und ein „Einfrieren“ der Projektförderung auf dem Niveau des
Jahres 2021 stellen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag sollen die
entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2022 bereits in den Haushalt
eingestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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