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201928-65 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-65 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-65 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Jürgen Wehlus
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
01.06.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes 2021/2022
sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025 sicherzustellen, dass
1. Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerschutzes und des
Fahrradverkehrs und deren Umsetzung,
2. Planungen und Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Netzes z.B. die Beseitigung
von Engpässen für Busse im Linienverkehr, der Bau einer schnellen oberirdischen
Straßenbahnverbindung zum Bonner Westen, und die Verlängerung der Stadtbahnen
und Straßenbahnen in den Bonner Norden und Süden,
3. Maßnahmen zu Beseitigung von Verkehrsstaus z.B. durch Schaffung von
ausreichenden Park- und Ride-Plätzen insbesondere auch in Abstimmung mit den
anliegenden Kommunen des Rhein-Sieg Kreises
4. die Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln
durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind.
BegründungSeite 1 von 2
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Begründung:
- Die Planung eines benutzerfreundlichen, d.h. eines durchgängigen barriere- und
möglichst umwegfreien Fußgängerhauptwegenetzes ohne Angsträume, der Ausbau
einer qualitativ hochwertigen Fußgängerinfrastruktur verbunden mit der
städtebaulichen Aufwertung der Ortsteilzentren und Erweiterung von
Fußgängerzonen sowie eine Überwachung von Fußgängerzonen und -wegen gegen
widerrechtliche Nutzungen wurde vom Rat bereits am - 04.07.2019 (DS1911759)
beschlossen. Die Umsetzung steht aus.
- Ebenso wurde am 04.07.2019 vom Rat die Planung eines benutzerfreundlichen, d.h.
durchgängigen und möglichst umwegfreien, vom Autoverkehr unabhängigen
Fahrradhauptwegenetzes gemeinsam mit einer Vielzahl von den Radverkehr
verbessernden Maßnahmen beschlossen (DS1911761). Die Umsetzung steht aus.
- Der Anteil des ÖPNV an der Gesamtmenge des Verkehrs ist deutlich zu erhöhen.
Dabei bedarf es einer Verbesserung bei Angebot und Zuverlässigkeit. Hierzu wird
ebenfalls auf den bei Weitem noch nicht umgesetzten Ratsbeschluss vom 04.07.2019
und seine umfassende Begründung verwiesen.
- Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Stadtverwaltung häufig Förderungen nicht in
Anspruch nahm, weil z.B. keine Planungen vorlagen oder die vorgelegten Planungen
nicht ausreichend waren. Als Begründung hierfür wurde von der Stadtverwaltung
fehlendes Personal angegeben.
Um den erwünschten Umbau der Straßeninfrastruktur zu erreichen, müssen nicht
nur die Finanzmittel für die notwendigen Maßnahmen zur Verfügung stehen, sondern
auch genügend qualifiziertes Personal, das die einzelnen Planungen und Maßnahmen
vorbereitet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de