201928-65 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-65 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-65 AA Antragsteller/in: MdL Guido Déus Jürgen Wehlus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 01.06.2021 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes 2021/2022 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025 sicherzustellen, dass 1. Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerschutzes und des Fahrradverkehrs und deren Umsetzung, 2. Planungen und Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Netzes z.B. die Beseitigung von Engpässen für Busse im Linienverkehr, der Bau einer schnellen oberirdischen Straßenbahnverbindung zum Bonner Westen, und die Verlängerung der Stadtbahnen und Straßenbahnen in den Bonner Norden und Süden, 3. Maßnahmen zu Beseitigung von Verkehrsstaus z.B. durch Schaffung von ausreichenden Park- und Ride-Plätzen insbesondere auch in Abstimmung mit den anliegenden Kommunen des Rhein-Sieg Kreises 4. die Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Begründung: - Die Planung eines benutzerfreundlichen, d.h. eines durchgängigen barriere- und möglichst umwegfreien Fußgängerhauptwegenetzes ohne Angsträume, der Ausbau einer qualitativ hochwertigen Fußgängerinfrastruktur verbunden mit der städtebaulichen Aufwertung der Ortsteilzentren und Erweiterung von Fußgängerzonen sowie eine Überwachung von Fußgängerzonen und -wegen gegen widerrechtliche Nutzungen wurde vom Rat bereits am - 04.07.2019 (DS1911759) beschlossen. Die Umsetzung steht aus. - Ebenso wurde am 04.07.2019 vom Rat die Planung eines benutzerfreundlichen, d.h. durchgängigen und möglichst umwegfreien, vom Autoverkehr unabhängigen Fahrradhauptwegenetzes gemeinsam mit einer Vielzahl von den Radverkehr verbessernden Maßnahmen beschlossen (DS1911761). Die Umsetzung steht aus. - Der Anteil des ÖPNV an der Gesamtmenge des Verkehrs ist deutlich zu erhöhen. Dabei bedarf es einer Verbesserung bei Angebot und Zuverlässigkeit. Hierzu wird ebenfalls auf den bei Weitem noch nicht umgesetzten Ratsbeschluss vom 04.07.2019 und seine umfassende Begründung verwiesen. - Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Stadtverwaltung häufig Förderungen nicht in Anspruch nahm, weil z.B. keine Planungen vorlagen oder die vorgelegten Planungen nicht ausreichend waren. Als Begründung hierfür wurde von der Stadtverwaltung fehlendes Personal angegeben. Um den erwünschten Umbau der Straßeninfrastruktur zu erreichen, müssen nicht nur die Finanzmittel für die notwendigen Maßnahmen zur Verfügung stehen, sondern auch genügend qualifiziertes Personal, das die einzelnen Planungen und Maßnahmen vorbereitet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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