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201928-59 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-59 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-59 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
01.06.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
In den Haushaltsplan werden Investitionsmittel in Höhe von 100.000
EUR eingestellt, um eine Beleuchtung an den Radwegen parallel zur
Bahn von der Stadtbezirksgrenze bis nach Friesdorf (entlang Am
Südfriedhof) sowie von der Annaberger Straße bis zur Hochkreuzallee
(parallel zur linksrheinischen Bahntrasse) zu installieren.
Die Beleuchtung berücksichtigt umfangreich den Insektenschutz.
Begründung
Die betreffenden Radwege werden intensiv genutzt. Besonders nachts führt die
fehlende Beleuchtung zu einem Angstraum.
Ein Bürgerantrag, das Teilstück von der Bahn bis nach Friesdorf entlang des Wegs Am
Südfriedhof zu beleuchten, hat im Bürgerhaushalt 47 Stimmen erhalten. Die Kosten
wurden von der Verwaltung für das 300m lange Stück mit 50.000 EUR beziffert. Diese
Richtgröße wurde auch für die Abschätzung der Kosten für die gleichermaßen sinnvolle
Beleuchtung des bahnparallelen Radwegs zugrundegelegt.
Zur Berücksichtigung des Insektenschutzes werden folgende Kriterien herangezogen:Seite 1 von 2
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· insektenverträglichere Leuchtmittel (möglichst keine kurzwelligen (blauen) Lichtanteile)
einsetzen
· durch Gehäuse mit Richtcharakteristik unnötige Lichtemissionen vermeiden
· möglichst niedrige Anbringung, um weite Abstrahlung in die Umgebung zu vermeiden
· Einsatz vollständig abgeschlossener Lampengehäuse gegen das Eindringen von
Insekten
· Gehäuse verwenden, deren Oberflächen nicht heißer als 60°C werden
· Einbau von Zeitschaltuhren/Dämmerungsschaltern oder Bewegungsmeldern
· insgesamt sparsame Verwendung (Anzahl der Lampen und Leuchtstärke)
Forscher*innen der Universität Mainz haben berechnet, dass bis zu eine Milliarde
nachtaktive Insekten pro Tag in Deutschland an Straßenlaternen verenden.
Insekten orientieren sich normalerweise an natürlichen Lichtquellen – in der Nacht sind
dies nur wenige, wie Sterne oder der Mond. Den meisten Arten reicht dabei schon eine
Lichtstärke von nur 0,0015 bis 0,6 Lux. Fliegt ein Insekt an einer Lampe vorbei, wird es
sich an dieser orientieren. Ein besonderes Problem stellt der Spektralbereich
beziehungsweise die Wellenlänge des verwendeten Lichtes dar, quasi die Farbe der
Lampe. Dabei reagieren Insekten anscheinend besonders stark auf Licht mit vielen
Blauanteilen. Lichter dieser Art, z.B. kaltweiße LEDs, wirken sich demnach besonders
problematisch aus und sollten vermieden werden.
Je mehr Rotanteile im Licht enthalten sind, desto weniger Insekten werden angezogen.
Bei der Anbringung von Lampen im Außenbereich sollte also darauf geachtet werden,
dass möglichst wenig, am besten keine, Blauanteile im Licht enthalten sind.
Anlage/n
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