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201928-56 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 „Sondertopf Wirtschaftsförderung“

Nummer
201928-56 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-56 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Torben Leskien
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
01.06.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
„Sondertopf Wirtschaftsförderung“
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt einen Sondertopf für (Nach-)Corona
Maßnahmen in der Wirtschaftsförderung in Höhe von mindestens 250.000 Euro
einzurichten.
Diese Mittel sollen für kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen mit nachhaltiger
Wirkung/Unterstützung der lokalen Wirtschaft, sowohl in der Bonner Innenstadt,
als auch in den Stadtbezirken zur Verfügung stehen.
Maßnahmen können zum Beispiel die Implementierung eines
gesamtstädtischen Gutscheinsystems, die Unterstützung von Veranstaltungen
oder Werbemaßnahmen sein. Diese oder ähnliche Ideen soll die Verwaltung in
enger Abstimmung mit den Gewerbegemeinschaften (inkl. örtlichen Initiativen)
und den Stadtwerken Bonn ermöglichen.
Begründung
Die lokale Wirtschaft, insbesondere der Einzelhandel und die Gastronomie in
der Innenstadt, aber auch in den Stadtteilbezirken, leidet in besonderem Maße
unter den Folgen der Pandemie. Diese Folgen abzumildern und neue Anreize
zu schaffen, wird in den kommenden Jahren eine besondere HerausforderungSeite 1 von 2
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im Amt für Wirtschaftsförderung sein. Für die CDU-Fraktion könnte solch eine
Unterstützung zum Beispiel die Implementierung eines gesamtstädtischen
Gutscheinsystems sein. Wichtig ist, dass die Thematik intensiv mit den Bonner
Gewerbegemeinschaften (inkl. örtlichen Initiativen) und den Stadtwerken Bonn
besprochen wird. Weitere Beispiele könnten die Unterstützung von
Veranstaltungen, Werbemaßnahmen und lokalen Projekten sein, die kurzfristig
und planbar umgesetzt werden können. Hierfür sollten zusätzliche Mittel im Etat
bereitgestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de