201928-55 AA · Änderungsantrag
Bonn steigt auf! - Haushaltsmittel Radentscheid
Kerndaten
- Nummer
- 201928-55 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201928-55 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 01.06.2021 Bonn steigt auf! - Haushaltsmittel Radentscheid Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Für die Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Bonn wird die Verwaltung beauftragt, im Doppelhaushalt 2021/2022 insgesamt ein investives Volumen von 17,5 Millionen Euro einzustellen; drei Millionen im Jahr 2021 und 14,5 Millionen im Jahr 2022. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, pro Jahr investive Mittel in Höhe von 14,5 Millionen Euro in die Mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen, um das Bürgerbegehren umzusetzen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für die Umsetzung des Radentscheids Fördermittel bei Drittmittelgebern [auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene] zu beantragen. Weiter werden konsumptive Mittel veranschlagt. Im Doppelhaushalt sind insgesamt eine Million und 90 Tsd. Euro an konsumptiven Mitteln aufzunehmen; im Jahr 2021 175 Tsd. Euro, im Jahr 2022 915 Tsd. Euro. Darüber hinaus sind in die Mittelfristige Finanzplanung folgende konsumptive Mittel einzustellen: im Jahr 2023 eine Millionen und 350 Tsd. [1.350.000] Euro, im Jahr 2024 eine Million und 600 Tsd. [1.600.000] Euro, im Jahr 2025 eine Million und 900 Tsd [1.900.000] Euro. Auch hier wird die Verwaltung beauftragt Fördergelder zu akquirieren. Unter Verwendung dieser finanziellen Mittel sollen acht neuen Stellen geschaffen werde, die ausschließlich an der Umsetzung des Radentscheid arbeiten. Dabei handelt es sich um zwei Stellen mit dem Stellenwert E12 für das Amt 61, vier Stellen mit dem Stellenwert E12 im Amt 66 und zwei Stellen vom Stellenwert E6 im Amt 33. Aufgrund dieser Zugehörigkeit zu einem ProjektSeite 1 von 2 Seite 2 sind die anfallenden Personalkosten für diese Stellen zu aktivieren. Die Umsetzung des Radentscheids soll unmittelbar nach Verabschiedung des Haushalts starten – unabhängig vom Stand der Fördermittelakquise. Basis für die Ausgabe der Mittel ist die klare Benennung von sachlichen und monetären Bedarfen. Die verwendeten Mittel sollen für folgende Zwecke eingesetzt werden: Planung eines durchgängigen Radwegenetzes entsprechend den Anforderungen des Radentscheids Bonn Ausbau von Rad- und Gehwegen sowie Fahrradstraßen und Umweltspuren gemäß den im Radentscheid Bonn definierten Umsetzungsstandards Sichere Gestaltung von Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten gemäß den Anforderungen des Radentscheid Ausbau von jährlich 3.000 Fahrradabstellanlagen darunter 600 Fahrradboxen oder Parkhausstellplätze bauliche Instandhaltung bestehender Radinfrastruktur Begründung Die Stadt Bonn ist 2021 dem Radentscheid beigetreten, welcher sieben Ziele für ein lebenswertes, kinderfreundliches und klimagerechtes Bonn definiert. Dafür muss die Stadt Bonn die Infrastruktur für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen entscheidend verbessern. Die vom Radentscheid definierten Maßnahmen werden nicht nur die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen massiv verbessern, sondern klimafreundliche Mobilitätsangebote in Bonn steigern. Dies muss mit entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de