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201928-29 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-29 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 08.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Sportausschusses 26.05.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-29 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Corinna Dahmen
Ramy Azrak
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.05.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Aus den investiven Mitteln der Pauschale zur Umsetzung der
Sportentwicklungsplanung soll entsprechend den Empfehlungen des
Gutachtens die Bewegungsraumsituation in den Ortsteilen mit einem hohen
Anteil an Menschen mit sozialen Belastungen verbessert werden. Die
Verwaltung schlägt dazu zunächst drei Bolzplätze aus den statistischen
Bezirken mit sehr niedrigem Statusindex (vgl. SEP S. 174) zur Sanierung und
Aufwertung vor.
Begründung
Die Sportentwicklungsplanung sieht in den Handlungsempfehlungen unter
6.2.4. (Sport als Mittel für sozialen Zusammenhalt) entsprechende Maßnahmen
vor. Auch der Runde Tisch gegen Kinderarmut schlägt in seinem aktuellen
Forderungspapier Verbesserung und Ausbau u.a. von Sport- und Bolzplätzen
vor.
Die Sanierung der Flächen kann dabei z.B. Erneuerung der Bodenbeläge,
klimaoffene Überdachung, Erneuerung von Toren und Streetballkörben,
Schaffung von Sitzgelegenheiten und Beleuchtung, Nutzung von ggf.
vorhandenen Nebenflächen zur Schaffung von zusätzlichen
Sportgelegenheiten umfassen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de