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201928-27 AA · Änderungsantrag

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928

Nummer
201928-27 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.05.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201928 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
201928-27 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Nicole Bonnie
MdL Guido Déus
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Florian Bräuer
26.05.2021
Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und
Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024
Antrag zur Vorlage 201928
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Alle Bonner Kunstrasenplätze, die nicht Bestandteil des bereits laufenden
Pilotprojektes sind, werden ebenfalls mit einer geeigneten Umzäunung
ausgestattet. Mit den Sportvereinen werden die täglich anfallenden
Schließdienste sowie die Pflegearbeiten abgestimmt.
Die anfallenden Kosten sind aus den Haushaltsresten zu entnehmen.
Begründung
Leider muss festgestellt werden, dass es weiterhin zu mutwilliger Zerstörung
und zu Vandalismus auf den Kunstrasenplätzen kommt, die bisher keine
Umzäunung erhalten haben.
Das laufende Pilotprojekt zur Wirkung und Funktionalität der Umzäunung von
einigen Kunstrasenplätzen hat bereits jetzt gezeigt, dass dies eine geeignete
und wirkungsvolle Maßnahme ist, die Kunstrasenplätze zu schützen. Die
Kunstrasenplätze bleiben durch diese Maßnahme länger in einem guten
Zustand und Kosten wie Ressourcen für Reparaturen werden in erheblichem
Maße eingespart.
Um allen Bonner Kunstrasenplätzen diesen positiven Zustand zu ermöglichen,
sollte bereits mit diesem Doppelhaushalt die Möglichkeit der Umzäunungen für
alle Plätze auf den Weg gebracht werden - auch um künftig absehbare hoheSeite 1 von 2
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Kosten von vorneherein einzusparen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de