201928-17 AA · Änderungsantrag
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928
Kerndaten
- Nummer
- 201928-17 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201928-17 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll MdL Guido Déus Nicole Bonnie Werner Koch Jens Röskens 18.05.2021 gez. Trützler Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 Antrag zur Vorlage 201928 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 01.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Veranschlagung des Haushaltes 2021/2022 sowie des Finanz- und Investitionsprogramms 2020-2025 sicherzustellen dass, 1. Maßnahmen der Ortsteilplanung und die Umsetzung der dafür getroffenen Beschlüsse, 2. die Planung und Umsetzung von integrierten Entwicklungskonzepten für alle Ortsteile in Bonn, 3. der Erwerb von Bauland zur Förderung der Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus und 4. der Aufbau einer Stadtentwicklungsgesellschaft insbesondere zur interkommunalen Planung in Abstimmung mit den anliegenden Kommunen des Rhein-Sieg Kreises durch die notwendigen Personal- und Sachmittel gewährleistet sind. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Raumplanung und Stadtentwicklung in Bonn wird angesichts des prognostizierten Bevölkerungswachstums in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Dazu müssen die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln ausgestattet sein. Dabei darf nicht nur der Bonner Innenstadtbereich im Fokus liegen, sondern alle Stadtbezirke und ihre Ortsteile. Bei der Aufstellungen und Änderung von Bebauungsplänen, die teilweise nicht mehr den aktuellen planerischen Anforderungen genügen, entsteht erheblicher Aufwand in den betroffenen Ämtern und durch die Beauftragung von Gutachtern. Die Planungsverwaltung hat zwar in den vergangenen Jahren neue Stellen erhalten, was aber nicht ausreichend ist, sodass weitere zehn Stellen im Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt und Tiefbauamt mit entsprechender Stellenwertigkeit für qualifiziertes Personal erforderlich sein dürften. Die Aufstellung aktueller integrierter Entwicklungskonzepte für die Stadtbezirke und ihre Ortsteile ist die Grundlage für eine vorausschauende Stadtentwicklung und Raumplanung. Aus den Entwicklungskonzepten können Anträge für Fördermittel entwickelt und abgeleitet werden. Die Stadt Köln beispielsweise hat mit ihrem Projekt “ Köln und seine Viertel " eine sehr gute Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln geschaffen, was Bonn bislang fehlt. Der Stand der Entwicklungskonzepte flächendeckend für das gesamte Bonner Stadtgebiet ist defizitär und bedarf in der Ratsperiode und im Finanzplanzeitraum einer deutlichen Verbesserung. Hochgerechnet dürfte der zu veranschlagende Finanzbedarf unter Einbeziehung der Gutachterkosten dafür ca. 5 Millionen € betragen. Planung und Steuerung der Stadtentwicklung sowie der Förderung des Wohnungsbaus erfordern auch den Erwerb von Bauland durch die Stadt Bonn. Eine Bodenvorratspolitik ist nur mit ausreichend veranschlagten Haushaltsmitteln möglich. Dies gilt nicht nur für den Erwerb unbebauten Baulandes, sondern auch für den Erwerb von bereits bebauten Immobilien. Dazu zählt insbesondere das Landesbehördenhaus, das sowohl für wohnbauliche Nutzungen als auch die Unterbringung städtischer und staatlicher Dienstleistungseinrichtungen von der Stadt Bonn erworben werden soll. Die entsprechenden Mittel sind zu veranschlagen. Der Aufbau einer Stadtentwicklungsgesellschaft mit einer interkommunalen Ausrichtung möglichst unter Beteiligung der anliegenden Gemeinden entspricht dem politischen Willen der CDU-Fraktion. Dieser Prozess soll in der laufenden Ratsperiode und damit im Finanzplanzeitraum umgesetzt werden. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de