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201923-02 AA · Änderungsantrag

Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens Antrag zur Vorlage 201923

Nummer
201923-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201923 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens

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Änderungsantrag
öffentlich
201923-02 AA
Antragsteller/in:
Dr. Annette Standop
Tim Achtermeyer
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Angelika Esch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
DIE LINKE.
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A
565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich
und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn
einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und
Lärmschutzwänden sowie
Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der
Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens
Antrag zur Vorlage 201923
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen fordert die
Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit
zusätzlichem Radweg.
Die Stadt fordert, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem
entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen.
Wird die A565 als Stadtautobahn anerkannt, ist aufgrund des reduzierten
Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem
Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar. Der
Sicherheitsstreifen wird dabei so vorgerichtet, dass eine restriktive, temporäre
Seitenstreifenfreigabe "(TSF)" möglich ist.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de