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201923 · Beschlussvorlage

Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens

Nummer
201923
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201923-01 AA Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens Antrag zur Vorlage 201923
  2. 201923-03 AA Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201923
  3. 201923-02 AA Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens Antrag zur Vorlage 201923

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Beschlussvorlage
öffentlich
201923
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A
565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich
und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn
einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und
Lärmschutzwänden sowie
Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der
Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Anhörung
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Bei einer Beratung der Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt, kann die
Stellungnahme der Stadt Bonn nicht mehr fristgerecht abgegeben werden und
es besteht die Gefahr, dass die dann verspätet vorgebrachten Belange der
Stadt im Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden müssen (§ 73
(3a) VwVfG).
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn gibt im Rahmen der Planfeststellung für den 6-spurigen
Ersatzneubau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und
dem Autobahnkreuz Bonn-Nord die in der Anlage beigefügte Stellungnahme
ab.
Sachverhalt
1. Aktueller Sachstand
Der „Tausendfüßler“ – ein ca. 600 m langes Brückenbauwerk, welches ein
Teilstück der A 565 zwischen den Anschlussstellen Bonn Endenich und Bonn-
Tannenbusch bildet - wird im Jahr 2022 das rechnerische Ende seiner
Restnutzungsdauer erreicht haben und ist zu erneuern. GemäßSeite 1 von 23

Seite 2
Fernstraßenausbaugesetz des Bundes soll der Autobahnabschnitt der A 565
zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-
Nord inklusive des „Tausendfüßlers“ erneuert und 6-streifig ausgebaut werden.
Zur Erlangung des Baurechts für den geplanten Ausbau ist ein
Planfeststellungsverfahren notwendig. Im Zuge dieses
Planfeststellungsverfahren wurde die Stadt Bonn im Rahmen des
Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren von der Bezirksregierung
Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde um Stellungnahme zu den
vorgelegten Planunterlagen bis zum 09.11.2020 gebeten. Im Hinblick auf die
Kommunalwahl und die konstituierende Sitzung des neuen Stadtrats wurde die
Frist zur Abgabe der Stellungnahme durch die Bezirksregierung Köln bis zum
31.12.2020 verlängert.
2. Anlass für die Stellungnahme
Mit dem Bundesverkehrswegeplan bzw. Fernstraßenausbaugesetz wurde im
Jahre 2016 der Ausbau der A 565 zwischen AK Bonn Nord und AS Hardtberg
im Vordringlichen Bedarf bundesgesetzlich beschlossen; der Abschnitt
zwischen AK Bonn Nord und AD Bonn Nordost ist im Weiteren Bedarf
eingestuft. Die vorgelegte Planungsvariante entspricht grundsätzlich dem
Ratsbeschluss vom 14.12.2017 (DS 1713165EB8), in dem bei einem Ausbau
diese Variante favorisiert wurde. Sie beinhaltet die Hochlage der Autobahn wie
heute mit teilweiser Troglage zur Überbrückung an der Immenburgstraße.
Seit diesen Entscheidungen haben sich maßgebliche
Rahmenbedingungen des Bauvorhabens geändert, die aus Sicht der Stadt
Bonn eine Überarbeitung der Planungen zwingend notwendig machen:
a. Internationale Abkommen, nationale Gesetze und Beschlüsse der Stadt
Bonn zur Erreichung der Klimaneutralität
b. Zunehmende Veränderungen im Stadtklima durch bauliche Maßnahmen
c. Allgemeine Veränderungen des Mobilitätsverhaltens insbesondere mit
Blick auf Pendlerströme und Entwicklungen mobiler Arbeitsformen
Zu a. Die internationale Staatengemeinschaft hat 2015 als gemeinsames Ziel
vereinbart, den weltweiten Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen so zu
reduzieren, dass die weltweite Klimaerwärmung – gegenüber vorindustriellen
Werten - deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad Celsius, bleibt.
Die Europäische Union hat im Jahr 2018 im europäischen Klimagesetz das Ziel
der Klimaneutralität bis 2050 verankert die Reduktion der CO2-Emmissionen
um mindestens 55% gegenüber dem Jahr 1990 und im Klimazielplan
vereinbart.
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz wurde 2019 die Zielmarke vorgegeben,
dass die Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich bis 2030 um 37 % im
Vergleich zum kalkulierten Wert 2020 gesenkt werden sollen. Bis spätestens
2050 soll die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes Klimaneutralität erreicht
haben.Seite 2 von 23

Seite 3
Die Stadt Bonn hat mit Beschluss vom 04. Juli 2019 den Klimanotstand
ausgerufen und damit festgelegt, dass Klimaschutz im kommunalen Handeln
höchste Priorität haben muss. Die Stadt Bonn kann ihren Beitrag zur
Erreichung der internationalen, europäischen, nationalen und kommunalen
Reduktionsziele folglich ohne eine Verringerung des MIV nicht erreichen.
Zu b. Mit Bezug auf das lokale Klima, mit den Hitzeperioden der letzten Jahre,
ergeben sich Fragestellungen im Kontext der möglichen Sperrwirkung durch die
hohen Lärmschutzwände für eine Durchlüftung und der Neuversiegelung durch
die geplante Autobahnverbreiterung bei einem 6-spurigen Ausbau. Der
geplante Ausbau führt zu einer Zunahme der versiegelten Fläche. Dies führt zu
einem Verlust an Biotopen und zu zusätzlichen “Aufheizungsflächen”. Beide
Aspekte, Sperrwirkung und Neuversiegelung sind in ihrer Wirkung auf das
Stadtklima nicht ausreichend untersucht und bewertet worden.
Zu c. Nicht erst durch die Corona-Pandemie ergeben sich langfristige
Veränderungen im Mobilitätsbedarf und -verhalten der Bevölkerung. Die
deutliche Ausweitung von mobiler Arbeit, flexibilisierten Arbeitszeiten und der
Ersatz von Dienstreisen durch Videokonferenzen führen tendenziell zu
geringeren Verkehrsbelastungen in Spitzenzeiten.
3. Fachliche Einwände
Die Stadt Bonn sieht den Ausbau der A 565 in der geplanten Form als
überdimensioniert und den aktuellen Entwicklungen nicht mehr angemessen
an. Die Bundesstadt Bonn befürwortet, dass der Bund für eine
Kapazitätserweiterung der A 565 erneut den verkehrsplanerischen Bedarf auf
Basis aktueller Zahlen und Zielsetzungen kritisch überprüft. Nach Prüfung der
Unterlagen ergeben sich für die Stadt Bonn folgende fachliche Einwände:
 Es ist keine neue schnelle, autobahnparallele, kreuzungsfreie,
förderfähige Radverkehrstrasse vom Endenicher Ei über die
Nordbrücke bis nach Beuel und in den Rhein-Sieg-Kreis (Niederkassel,
Troisdorf, Sankt Augustin) enthalten, wie sie die Bundesstadt Bonn und
der Rhein-Sieg-Kreis einvernehmlich fordern.
 Zur Gewährleistung einer Einheitlichkeit von Autobahnen mit
vergleichbarer Netzfunktion und Verkehrsbedeutung werden
Autobahnen in den RAA nach Entwurfsklassen für Autobahnen (kurz:
EKA) unterschieden und entworfen. Die Festlegung der EKA erfolgt in
Abhängigkeit der Straßenkategorie, der Lage zu bebauten Gebieten
sowie der Straßenwidmung. Die A 565 ist im Planfeststellungsverfahren
mit Hinweis auf die „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN
2008)“ der Kategorie AS I (Fernautobahnen) zugeordnet und als
Entwurfsklasse EKA 1 A (Fernautobahn) festgesetzt worden. Die Stadt
Bonn ist jedoch der Auffassung, dass die A 565 gemäß der RIN 2008 in
die Kategorie AS II einzustufen ist, weil sie die Verbindungsfunktion
Oberzentrum (Bonn) mit Mittelzentrum (Meckenheim) erfüllt und der
Standardentfernungsbereich zwischen 10 und 70 km liegt. Die Kriterien
der Kategorie AS I (Fernautobahn) werden demnach nicht erfüllt.
Die Einstufung in die Kategorie AS II ermöglicht einen Regelquerschnitt
der EKA 3 (Stadtautobahn) mit einer angestrebten mittleren PKW-
Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Reduzierung erfolgt durchSeite 3 von 23

Seite 4
schmalere Fahr-, Mittel- und Seitenstreifen. Die „gewonnene“ Fläche
könnte für einen dringend benötigten Radschnellweg verwendet
werden, aber bei einem 6-spurigen Ausbau nur falls das Land nicht wie
bisher die Vorgabe macht, dass auch ein 2,50 m breiter Fußweg erstellt
werden muss. Dann wäre immer noch eine Radvorrangroute möglich.
Durch den Ausbau der A 565 im Bereich des Tausendfüßlers wird die bereits
heute bestehende Trennwirkung dieses Bauwerks im Stadtgefüge noch
verstärkt (Lärmschutzwände, Stützwände, Ingenieurbauwerke). Straßen.NRW
hat der Stadt bereits Gestaltungsvorschläge für dieses Bauwerk vorgestellt (3
Varianten). Diese wurden im Städtebau- und Gestaltungsbeirat diskutiert,
jedoch keine Variantenbewertung vorgenommen. Stattdessen wurde
empfohlen, die äußere Gestaltung des Bauwerks und der entsprechenden
Lärmschutzmaßnahmen auf Typologie und Schutzanspruch des angrenzenden
Stadtraums bzw. der angrenzenden Nutzungen abzustimmen. Es wird daher
gefordert, die Gestaltung und stadträumliche Einbindung dieser Bauwerke mit
der Stadt Bonn abzustimmen.
4. Erwartungen
Auf dieser Grundlage und aus der Prüfung der sonstigen im
Planfeststellungsverfahren vorgelegten Pläne und Unterlagen heraus bestehen
seitens der Stadt Bonn zusammenfassend folgende Bedenken bzw. folgende
Erwartungen zur Überarbeitung und Ergänzung des Planwerks:
 Die Stadt Bonn ist der Auffassung, dass die A 565 gemäß der RIN 2008
in die Kategorie AS II (Stadtautobahn) einzustufen ist.
 Insgesamt sieht die Stadt Bonn es als notwendig an, integriert in den
Brückenneubau zwischen AK Bonn Nord und AS Endenich einen
Radweg, wenn möglich einen Radschnellweg zu realisieren. Dies würde
die Radverkehrsverbindungen in der Stadt und der Region Bonn/Rhein-
Sieg deutlich verbessern, damit zu einer Entlastung der Autobahn
beitragen und eine Maßnahme für Klimaschutz und Luftreinhaltung
darstellen.
 Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes fordert die
Stadt Bonn ebenfalls die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von
maximal 80 km/h auf dem Ausbauabschnitt der A 565. Es wäre dann
auch zu prüfen, ob aus städtebaulichen und klimatischen Gründen eine
Reduzierung der Lärmschutzwände in der Höhe und/oder in ihrer
Ausgestaltung erfolgen kann, ohne die Grenzwerteinhaltung zu
gefährden.
 Die Stadt Bonn plant in Verlängerung der Immenburgstraße eine Fuß-
und Radverkehrsbrücke über die A 565 als Verbindung für den
entstehenden Campus Endenich der Universität Bonn (als
Landeseinrichtung). Die Stadt Bonn erwartet daher die Berücksichtigung
der geplanten Fuß- und Radverkehrsbrücke bei der weiteren
planerischen Ausarbeitung der Lärmschutzeinrichtungen in diesem
Bereich.Seite 4 von 23

Seite 5
 Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Stadtklima
(Durchlüftungssituation, thermische Belastung) sind bislang in den
vorgelegten Planunterlagen nicht bzw. nur ungenügend in den Blick
genommen worden. Es wird daher die Erstellung eines klimatologischen
Detailgutachtens gefordert, in dem die Auswirkungen des Ausbaus der
A 565 auf das Stadtklima im betroffenen Stadtraum untersucht werden.
 Auch bei vollständiger Umsetzung des vorgeschlagenen
Schallschutzkonzeptes (Schallschutzwände, passive
Lärmschutzmaßnahmen, lärmmindernder Fahrbahnbelag) verbleibt im
Ausbaubereich und in den direkt angrenzenden Gebieten weiterhin eine
signifikante Anzahl von offenen Schutzfällen. Die Stadt Bonn fordert
daher eine Überarbeitung des Schallschutzkonzeptes mit dem Ziel des
vollständigen Schutzes der angrenzenden Bebauung in Abstimmung mit
der Stadt Bonn.
 Durch den Ausbau der A 565 sind Gewerbebetriebe unterschiedlich
stark betroffen. Straßen.NRW wird aufgefordert, Sorge dafür zu tragen,
dass für die betroffenen Betriebe bestandssichernde Maßnahmen
getroffen werden, sodass diese während und nach dem Ausbau der
A565 ohne gravierenden Einschränkungen ihren Betrieb fortführen
können.
 Es bestehen Bedenken, dass es aufgrund der Sperrzeiten der
Anschlussstelle Tannenbusch zu einem Absinken des Schutzniveaus
durch Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bonn kommt. Dies gilt
es durch geeignete Kompensationsmaßnahmen unbedingt zu
verhindern.
 Es kann befürchtet werden, dass eine Kapazitätserhöhung der
Autobahn nur kurzfristig zu weniger Stau und damit zu weniger
Emission führen wird. Die Situation der Ein- und Auspendler wird nicht
signifikant verbessert, da die Kapazität der Straßen zur innerstädtischen
Anbindung nicht wesentlich erhöht werden kann, Es wird die Gefahr
gesehen, dass der Ausbau der A565 ein weiter steigendes
Verkehrsaufkommen induziert.
Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen präferiert
die Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit
zusätzlichem Radweg. Es sollte geprüft werden, wo auf den
Sicherheitsstreifen verzichtet werden kann, um den Flächenverbrauch zu
minimieren.
Die Stadt regt an, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit
dem entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen.
Für den Fall, dass die A565 als Stadtautobahn anerkannt wird, wäre
aufgrund des reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit
durchgängigem Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem
Radweg denkbar.Seite 5 von 23

Seite 6
Anlage/n
1 Gesamtstellungnahme_A565 (öffentlich)Seite 6 von 23

Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen der Planfeststellung füür den 66--streifigen Aus--
bau der A 556655 zwischen der Anschlussstelle Bonn--Endenich und dem Autobahnkreuz
Bonn--Nord in Bonn von Bau -- km 1100++ 110088 bis Bau -- km 1111++ 990000 einschließßlich Brüücken--
neubauten und Stüütz-- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen;;
Die Stadt Bonn wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren
mit Schreiben vom 2288..0088..22002200 um Stellungnahme zu den vorgelegten Planunterlagen gebe--
ten.. Die vorgelegten Planunterlagen wurden durch die berüührten Fachdienststellen geprüüft und
Teilstellungnahmen abgegeben..
Vorbemerkung
Mit dem Bundesverkehrswegeplan bzw.. Fernstraßßenausbaugesetz wurde im Jahre 22001166 der
Ausbau der A 556655 zwischen AK Bonn Nord und AS Hardtberg im Vordringlichen Bedarf bun--
desgesetzlich beschlossen;; der Abschnitt zwischen AK Bonn Nord und AD Bonn Nordost ist
im Weiteren Bedarf eingestuft.. Die vorgelegte Planungsvariante entspricht grundsätzlich dem
Ratsbeschluss vom 1144..1122..22001177 ((DS 11771133116655EB88)),, in dem bei einem Ausbau diese Variante
favorisiert wurde.. Sie beinhaltet die Hochlage der Autobahn wie heute mit teilweiser Troglage
zur Überbrüückung an der Immenburgstraßße..
Seit diesen Entscheidungen haben sich maßßgebliche Rahmenbedingungen des Bau--
vorhabens geändert,, die aus Sicht der Stadt Bonn eine Überarbeitung der Planungen
zwingend notwendig machen::
a.. Internationale Abkommen,, nationale Gesetze und Beschlüüsse der Stadt Bonn zur Er--
reichung der Klimaneutralität
b.. Zunehmende Veränderungen im Stadtklima durch bauliche Maßßnahmen
c.. Allgemeine Veränderungen des Mobilitätsverhaltens insbesondere mit Blick auf
Pendlerströme und Entwicklungen mobiler Arbeitsformen
Zu a.. Die internationale Staatengemeinschaft hat 22001155 als gemeinsames Ziel vereinbart,, den
weltweiten Ausstoßß von klimaschädlichen Emissionen so zu reduzieren,, dass die weltweite
Klimaerwärmung – gegenüüber vorindustriellen Werten -- deutlich unter 22 Grad Celsius,, mög--
lichst 11,,55 Grad Celsius,, bleibt..
Die Europäische Union hat im Jahr 22001188 im europäischen Klimagesetz das Ziel der Klimaneut--
ralität bis 22005500 verankert die Reduktion der CO22--Emmissionen um mindestens 5555%% gegen--
üüber dem Jahr 11999900 und im Klimazielplan vereinbart..
Mit dem Bundes--Klimaschutzgesetz wurde 22001199 die Zielmarke vorgegeben,, dass die Treib--
hausgasemissionen im Verkehrsbereich bis 22003300 um 3377 %% im Vergleich zum kalkulierten Wert
22002200 gesenkt werden sollen.. Bis spätestens 22005500 soll die Bundesrepublik Deutschland als
Ganzes Klimaneutralität erreicht haben..
Die Stadt Bonn hat mit Beschluss vom 0044.. Juli 22001199 den Klimanotstand ausgerufen und damit
festgelegt,, dass Klimaschutz im kommunalen Handeln höchste Priorität haben muss.. Die Stadt
Bonn kann ihren Beitrag zur Erreichung der internationalen,, europäischen,, nationalen und
kommunalen Reduktionsziele folglich ohne eine Verringerung des MIV nicht erreichen..
Zu b.. Mit Bezug auf das lokale Klima,, mit den Hitzeperioden der letzten Jahre,, ergeben sich
Fragestellungen im Kontext der möglichen Sperrwirkung durch die hohen LärmschutzwändeSeite 7 von 23

füür eine Durchlüüftung und der Neuversiegelung durch die geplante Autobahnverbreiterung
bei einem 66--spurigen Ausbau.. Der geplante Ausbau füührt zu einer Zunahme der versiegelten
Fläche.. Dies füührt zu einem Verlust an Biotopen und zu zusätzlichen “Aufheizungsflächen”..
Beide Aspekte,, Sperrwirkung und Neuversiegelung sind in ihrer Wirkung auf das Stadtklima
nicht ausreichend untersucht und bewertet worden..
Zu c.. Nicht erst durch die Corona--Pandemie ergeben sich langfristige Veränderungen im Mo--
bilitätsbedarf und --verhalten der Bevölkerung.. Die deutliche Ausweitung von mobiler Arbeit,,
flexibilisierten Arbeitszeiten und der Ersatz von Dienstreisen durch Videokonferenzen füühren
tendenziell zu geringeren Verkehrsbelastungen in Spitzenzeiten..
Zusammenfassung
Zusammenfassend bestehen seitens der Stadt Bonn folgende Bedenken bzw.. folgende Er--
wartungen zur Überarbeitung und Ergänzung des vorgelegten Planwerks::
•• Die Stadt Bonn ist der Auffassung,, dass die A 556655 gemäßß der RIN 22000088 in die Kategorie
AS II ((Stadtautobahn)) einzustufen ist..
•• Insgesamt sieht die Stadt Bonn es als notwendig an,, integriert in den Brüückenneubau
zwischen AK Bonn Nord und AS Endenich einen Radweg,, wenn möglich einen Rad--
schnellweg zu realisieren.. Dies wüürde die Radverkehrsverbindungen in der Stadt und
der Region Bonn//Rhein--Sieg deutlich verbessern,, damit zu einer Entlastung der Auto--
bahn beitragen und eine Maßßnahme füür Klimaschutz und Luftreinhaltung darstellen..
•• Aus Grüünden der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes fordert die Stadt Bonn
ebenfalls die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 8800 km//h auf dem
Ausbauabschnitt der A 556655.. Es wäre dann auch zu prüüfen,, ob aus städtebaulichen und
klimatischen Grüünden eine Reduzierung der Lärmschutzwände in der Höhe und//oder
in ihrer Ausgestaltung erfolgen kann,, ohne die Grenzwerteinhaltung zu gefährden..
•• Die Stadt Bonn plant in Verlängerung der Immenburgstraßße eine Fußß-- und Radver--
kehrsbrüücke üüber die A 556655.. Die Stadt Bonn erwartet daher die Berüücksichtigung der
geplanten Fußß-- und Radverkehrsbrüücke bei der weiteren planerischen Ausarbeitung
der Lärmschutzeinrichtungen in diesem Bereich..
•• Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Stadtklima ((Durchlüüftungssituation,, thermi--
sche Belastung)) sind bislang in den vorgelegten Planunterlagen nicht bzw.. nur unge--
nüügend in den Blick genommen worden.. Es wird daher die Erstellung eines klimatolo--
gischen Detailgutachtens gefordert,, in dem die Auswirkungen des Ausbaus der A 556655
auf das Stadtklima im betroffenen Stadtraum untersucht werden..
•• Auch bei vollständiger Umsetzung des vorgeschlagenen Schallschutzkonzeptes
((Schallschutzwände,, passive Lärmschutzmaßßnahmen,, lärmmindernder Fahrbahnbe--
lag)) verbleibt im Ausbaubereich und in den direkt angrenzenden Gebieten weiterhin
eine signifikante Anzahl von offenen Schutzfällen.. Die Stadt Bonn fordert daher eine
Überarbeitung des Schallschutzkonzeptes mit dem Ziel des vollständigen Schutzes der
angrenzenden Bebauung in Abstimmung mit der Stadt Bonn..
•• Durch den Ausbau der A 556655 sind Gewerbebetriebe unterschiedlich stark betroffen..
Straßßen..NRW wird aufgefordert,, Sorge dafüür zu tragen,, dass füür die betroffenen Be--
triebe bestandssichernde Maßßnahmen getroffen werden,, sodass diese während und
nach dem Ausbau der A 556655 ohne gravierenden Einschränkungen ihren Betrieb fort--
füühren können..Seite 8 von 23

•• Es bestehen Bedenken,, dass es aufgrund der Sperrzeiten der Anschlussstelle Tan--
nenbusch zu einem Absinken des Schutzniveaus durch Feuerwehr und Rettungsdienst
der Stadt Bonn kommt.. Dies gilt es durch geeignete Kompensationsmaßßnahmen un--
bedingt zu verhindern..
•• Es kann befüürchtet werden,, dass eine Kapazitätserhöhung der Autobahn nur kurzfristig
zu weniger Stau und damit zu weniger Emission füühren wird.. Die Situation der Ein-- und
Auspendler wird nicht signifikant verbessert,, da die Kapazität der Straßßen zur inner--
städtischen Anbindung nicht wesentlich erhöht werden kann,, Es wird die Gefahr gese--
hen,, dass der Ausbau der A 556655 ein weiter steigendes Verkehrsaufkommen induziert..
Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen präferiert die Stadt
Bonn die 44--spurige Erneuerung der A 556655 inkl.. Lärmschutz mit zusätzlichem Radweg..
Es sollte geprüüft werden,, wo auf den Sicherheitsstreifen verzichtet werden kann,, um
den Flächenverbrauch zu minimieren..
Die Stadt regt an,, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem ent--
sprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen..
Füür den Fall,, dass die A556655 als Stadtautobahn anerkannt wird,, wäre aufgrund des re--
duzierten Flächenverbrauchs ein 44--spuriger Ausbau mit durchgängigem Sicherheits--
streifen,, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar..
Weitergehende Erläuterungen zu diesen zentralen Aspekten sowie weitere Hinweise der Stadt
Bonn zu den vorgelegten Plänen füür den Ausbau der Autobahn A 556655 zwischen der Anschluss--
stelle Bonn--Endenich und dem Autobahnkreuz Nord in Bonn können der folgenden Gesamt--
stellungnahme entnommen werden::
Allgemein
Die vorgelegte Planungsvariante entspricht grundsätzlich dem Ratsbeschluss vom
1144..1122..22001177,, in dem bei einem Ausbau diese Variante favorisiert wurde.. Sie beinhaltet die
Hochlage der Autobahn mit teilweiser Troglage zur Überbrüückung an der Immenburgstraßße..
Allerdings ist keine neue schnelle,, autobahnparallele,, kreuzungsfreie,, förderfähige Radver--
kehrstrasse vom Endenicher Ei üüber die Nordbrüücke bis nach Beuel und in den Rhein--Sieg--
Kreis ((Niederkassel,, Troisdorf,, Sankt Augustin)) enthalten.. Diese Radverkehrsverbindung
sollte das Kernstüück einer Radschnellverbindung zwischen dem Rhein--Sieg--Kreis ((Alfter--Wit--
terschlick bis Niederkassel)) sein,, die 22001199 von der Stadt Bonn und dem Rhein--Sieg--Kreis dem
Landesverkehrsministerium vorgeschlagen wurde.. Die alternativ angedachten Varianten füür
eine Radvorrangroute sind nach einer ersten groben Einschätzung grundsätzlich möglich und
werden auch als sinnvoll erachtet,, wobei eine Füührung entlang der A 556655 weiterhin favorisiert
wird..
Ausbaustandard//Ingenieurbauwerke
Bestandteil der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ist ein Verkehrsgutachten.. Im Ein--
zelnen wurden in dem Verkehrsgutachten die folgenden Grundlagedaten zur Analyse heran--
gezogen::
•• Kontinuierliche Dauerzählstellen
•• Periodische Straßßenverkehrszählung ((SVZ)) 22001155Seite 9 von 23

•• Ergänzende Verkehrszählungen
•• Ergänzende Routenverfolgung
•• Ergänzende Verkehrszählungen des untergeordneten Straßßennetzes
Zur Herleitung des erforderlichen Ausbaustandes des Autobahnnetzes und zur Beurteilung
von verkehrlichen Auswirkungen von Baumaßßnahmen im Autobahnnetz ist die Kenntnis der
heutigen und der zuküünftigen Verkehrsnachfrage sowie der genauen Fahrtbeziehung ((Ver--
flechtung)) von entscheidender Bedeutung.. Daher wurde füür den Untersuchungsraum ein Ver--
kehrsmodell aufgebaut.. Aufgabe des Verkehrsmodells ist es,, anhand der absehbaren struktu--
rellen Entwicklungen im Untersuchungsraum sowie genereller Entwicklungstrends die zuküünf--
tige Verkehrsnachfrage zu ermitteln und auf Basis einer Verflechtungsmatrix auf das Straßßen--
netz umzulegen.. Füür das Verkehrsmodell wurden aus folgenden Quellen Grundlagendaten
verwendet::
•• Ergebnisse der Prognoseberechnung füür die Bundesverkehrswegeplanung ((BVWP))
•• Studie zur Mobilität in Deutschland 22001177
•• Information und Technik Nordrhein--Westfalen
Außßerdem wurden die Daten aus der automatischen Verkehrserfassung der Autobahnen im
Untersuchungsraum des Jahres 22001177 herangezogen.. Die Aufgabe der Verkehrsprognose be--
steht darin,, einzuschätzen,, wie sich das Verkehrsaufkommen küünftig entwickeln wird.. Die ver--
kehrliche Entwicklung hängt dabei von den folgenden Einflussfaktoren ab::
•• Allgemeine Verkehrsentwicklung
•• Demografische Entwicklung
•• Ökonomische Entwicklung
Füür Bonn und die umliegenden Städte und Gemeinden wurde die Prognose des Verkehrsauf--
kommens auf der Grundlage des Verkehrsmodells mit den Planungsprogrammen VISEM bzw..
VISUM füür das Jahr 22003300 durchgefüührt.. Füür die Prognose des Untersuchungsraumes außßer--
halb des genannten Bereichs wurde analog zur Analyse auf Verflechtungsmatrizen füür das
Jahr 22003300 aus der bundesweiten Verflechtungsprognosezurüückgegriffen und aufbereitet.. Im
Einzelnen wurden folgende Daten in das Modell eingespeist::
•• Die Bevölkerungsentwicklung wurde auf Grundlage einer Abfrage bei Städten und Ge--
meinden festgelegt..
•• Füür die weiteren umliegenden Verkehrszellen wurden die Prognosedaten ((22003300)) des
BVWP--Modells üübernommen..
•• Die Entwicklung von Gewerbe--,, Industrie-- und Wohnflächen wurde auf Grundlagen ei--
ner Abfrage bei Städten und Gemeinden mitberüücksichtigt..
Im Gutachten wurde mit der süüdlichen Variante zur Rheinspange ((BAB 555533)) gerechnet,, da füür
diese Variante die höheren Verkehrsbelastungen auf dem Tausendfüüßßler aufträten.. Die der
Verwaltung vorliegenden Gutachten zur BAB 555533 zeigen jedoch in jeder Variante mehr oder
weniger Entlastungen füür die A 555555 und A 556655 ((zw.. A 555555 und A 5599)) auf,, sodass Belastungen
durch eine Rheinspange auf der A 556655 süüdlich des AK Bonn--Nord ((Tausendfüüßßler)) als nicht
plausibel erscheinen.. Insofern müüsste die Prognose hinsichtlich dieser Auswirkungen üüber--
prüüft werden.. Die Auswirkungen düürften jedoch gering sein..
Füür die Prognose wurde unter anderem die Bundesverkehrswegeplanung ((BVWP)) berüücksich--
tigt ((fest disponierte,, als vordringlicher Bedarf eingestufte Maßßnahmen und die A 556655,, AK
Bonn--Nord bis AD Bonn--Nordost als weiterer Bedarf))..Seite 10 von 23

In der Analyse ist die Bonner Nordbrüücke im Querschnitt mit durchschnittlich 110055..330000 Kfz//2244h
belastet,, der Tausendfüüßßler westlich des AK Bonn--Nord mit 9922..660000 Kfz//2244h.. Im weiteren Ver--
lauf der A556655 nehmen die Belastungen auf der Hauptfahrbahn kontinuierlich ab.. Süüdlich der
AS Bonn--Poppelsdorf ist die A556655 nur noch mit 6666..110000 Kfz//2244h belastet,, süüdlich der AS Hardt--
berg sind es 5533..550000 Kfz//2244h.. Die A 555555 ist mit 7733..550000 Kfz//2244h belastet..
Im Prognose--Bezugsfall füür das Jahr 22003300 ((d..h.. ohne den Ausbau des Tausendfüüßßlers)) sind
teilweise moderate Zunahmen der Verkehrsstärken im Bereich der A 556655,, allerdings auch im
Bereich der westlichen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßßen ((z..B.. H..--Wandersleb--Ring,, En--
denicher Straßße und Viktoriabrüücke)) zu erkennen.. So wird z..B.. die A555555 nördlich des AK Bonn--
Nord mit 11..880000 Kfz//2244h ((7755..330000 Kfz//2244h)) und der Tausendfüüßßler mit 33..660000 Kfz//2244h mehr be--
lastet ((9966..220000 Kfz//2244h)).. Die Bonner Nordbrüücke ist mit 110022..770000 Kfz//2244h belastet..
Im Prognose--Planfall 22003300 ist zusätzlich zum Prognose--Bezugsfall der Tausendfüüßßler sechs--
streifig ausgebaut..
Der Tausendfüüßßler wird durch diesen Ausbau von durchschnittlich 111144..330000 Kfz ((++ 1188..110000
Kfz//2244h)) am Tag im Querschnitt befahren.. Die Bonner Nordbrüücke mit 110055..330000 Kfz//2244h ((++
22..660000 Kfz//2244h)) und die A555555 nördlich des AK Bonn--Nord mit 7788..000000 Kfz//2244h ((++ 22..770000 Kfz//2244h))..
Im Prognose--Planfall 22003300 sind beim Tausendfüüßßler mit einer Belastung von 111144..330000 Kfz//2244h
im Querschnitt deutliche Zuwächse ((++1199%%)) gegenüüber dem Prognose--Bezugsfall 22003300 zu er--
kennen.. Diese resultieren aus Verkehrsverlagerungen aus dem innerstädtischen Netz in Bonn
und einer geringfüügigen Zunahme des Durchgangsverkehrs auf der A556655 ((siehe Anlagen Dif--
ferenzdarstellung Planfall zu Bezugsfall 22003300 U--99 und U--1100)) Insbesondere werden u.. a.. fol--
gende innerstädtische Hauptverkehrsstraßßen zum Teil deutlich entlastet:: Provinzialstraßße,, H..--
Wandersleb--Ring,, Endenicher Straßße,, Wittelsbacherring//Baumschulallee,, Viktoriabrüücke,, Kai--
ser--Karl--Ring,, Vorgebirgsstraßße sowie weitere Teile der B5566.. So ist zum Beispiel anhand der
Anlagen eine Reduzierung auf der Endenicher Straßße von ca.. 2200 bis 2255%% ((Prognose 22003300
Planfall zu Bezugsfall)) zu erkennen..
Füür den Untersuchungsabschnitt zwischen der AS Bonn--Poppelsdorf und dem AK Bonn--Nord
konnte mithilfe einer Mikrosimulation nachgewiesen werden,, dass mindestens eine ausrei--
chende Qualität des Verkehrsablaufs ((QSV D)) füür alle Messquerschnitte erreicht werden kann..
Die Grundlage füür den Entwurf von sicher befahrbaren und funktionsgerechten Autobahnen
bilden die „Richtlinien füür die Anlage von Autobahnen ((RAA 22000088))“.. Zur Gewährleistung einer
Einheitlichkeit von Autobahnen mit vergleichbarer Netzfunktion und Verkehrsbedeutung wer--
den sie in den RAA nach Entwurfsklassen füür Autobahnen ((kurz:: EKA)) unterschieden und ent--
worfen.. Die Festlegung der EKA erfolgt in Abhängigkeit der Straßßenkategorie,, der Lage zu
bebauten Gebieten sowie der Straßßenwidmung.. Die A 556655 ist im Planfeststellungsverfahren
mit Hinweis auf die „Richtlinien füür integrierte Netzgestaltung ((RIN 22000088))“ der Kategorie AS I
((Fernautobahnen)) zugeordnet und als Entwurfsklasse EKA 11 A ((Fernautobahn)) festgesetzt
worden..
Aufgrund der innerstädtischen Lage sind städtebauliche Gegebenheiten derart berüücksichtigt
worden,, dass auf Basis der Entwurfsklasse EKA 22 füür eine Geschwindigkeit von ≤ 110000 km//h
mit einem Regelquerschnitt von 3366 m geplant worden ist.. Die Stadt Bonn ist der Auffassung,,
dass die A 556655 gemäßß der RIN 22000088 jedoch in die Kategorie AS II einzustufen ist,, weil sie die
Verbindungsfunktion Oberzentrum ((Bonn)) mit Mittelzentrum ((Meckenheim)) erfüüllt und der
Standardentfernungsbereich zwischen 1100 und 7700 km liegt.. Die Kriterien der Kategorie AS I
((Fernautobahn)) werden demnach nicht erfüüllt..
Die Einstufung in die Kategorie AS II ermöglicht einen Regelquerschnitt der EKA 33 ((Stadtau--
tobahn))mit einer angestrebten mittleren PKW--Fahrgeschwindigkeit von 8800 km//h.. Die Reduzie--
rung erfolgt durch schmalere Fahr--,, Mittel-- und Seitenstreifen..
Die „gewonnene“ Fläche könnte eventuell füür einen dringend benötigten Radschnellweg ver--
wendet werden,, aber bei einem 66--spurigen Ausbau nur falls das Land nicht wie bisher dieSeite 11 von 23

Vorgabe macht,, dass auch ein 22,,5500 m breiter Fußßweg erstellt werden muss.. Dann wäre immer
noch eine Radvorrangroute möglich..
Aus Sicherheitsgrüünden ((kurze Verflechtungsstrecken an den Ein-- und Ausfahrten)),, aus Lärm--
schutzgrüünden und aus Grüünden der Verkehrssicherheit wird seitens der Stadt Bonn eine
Höchstgeschwindigkeit von 8800 km//h als absolut notwendig erachtet ((siehe auch Stellung--
nahme zum Lärmschutz unten))
Die Planfeststellungsunterlagen machen keine Angaben zur Durchfahrtshöhe im Bereich der
Straßße Am Propsthof.. Diesbezüügliche Aussagen sind noch nachzureichen..
Im Bereich des Lievelingswegs ist noch abschließßend zu prüüfen,, ob die im Planfeststellungs--
verfahren integrierte Anpassung des Bestandquerschnittes der Stadtstraßße regelkonform und
mit städtischen Planungszielen kompatibel ist.. Dies betrifft u..a.. die Querschnittsaufteilung
((Fahrbahn,, Radweg,, Gehweg))..
Städtebauliche und stadtgestalterische Auswirkungen
Der geplante Ausbau der BAB 556655 wirkt sich aus städtebaulicher und stadtgestalterischer
Sicht erheblich auf die unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereiche sowie das üübergeordnete
Stadtbild aus.. Die bereits heute bestehende Trennwirkung im Stadtgefüüge wird zudem ver--
stärkt.. Hierzu tragen neben einem zuküünftig erweiterten Flächenbedarf insbesondere die in
ihrer Höhe weit üüber den heutigen Bestand hinausgehenden Lärmschutzmaßßnahmen sowie
die Überplanung von begrüünten und durch Gehölz-- und Baumstrukturen geprägten Böschun--
gen und Randflächen bei..
Betroffen hierdurch sind in besonderer Weise die in direkter Nachbarschaft liegenden,, sensib--
len Wohnbereiche.. In diesem Zusammenhang wird auch auf die stadtklimatische und ökologi--
sche Bedeutung von Grüünstrukturen hingewiesen..
In den vorgelegten Unterlagen fehlen Detailpläne zu den Ingenieurbauwerken,, zu den Lärm--
schutzwänden und Stüützwänden.. Somit können keine detaillierten Aussagen üüber die in der
Ratsentscheidung geforderte transparente Gestaltung der Lärmschutzwände sowie üüber die
stadtgestalterische Einbindung der Bauwerke getroffen werden..
Folgende Zielsetzungen müüssen daher bei der weiteren Konzeption der erforderlichen Lärm--
schutzmaßßnahmen und sonstigen Bauwerke neben ihrer eigentlichen Funktion berüücksichtigt
werden::
•• Individuelle Abstimmung der äußßeren Gestaltung des Bauwerkes und der entsprechen--
den Lärmschutzmaßßnahmen auf Typologie und Schutzanspruch des angrenzenden
Stadtraumes bzw.. der angrenzenden Nutzungen
•• Berüücksichtigung von ausreichend Böschungs-- und Randflächen füür Neupflanzung und
Wiederherstellung von Gehölz-- und Baumstrukturen zur stadtgestalterischen sowie
stadtklimatisch und ökologisch optimierten Integration des Bauwerks in den Stadtraum
•• Entgegenwirken von Trennwirkung,, insbesondere im Bereich von Brüücken und Unter--
füührungen
Die innere sowie die äußßerlich wirksame Gestaltung ist diesbezüüglich mit der Stadt Bonn,, wie
durch Straßßen..NRW bereits zugesagt,, abzustimmen.. Hierbei sind im Sinne des stadträumli--
chen Einfüügens sowie der stadtklimatischen und ökologischen Kompensation bereits im Rah--
men des Planfeststellungsverfahrens ausreichend geeignete Flächen füür Bepflanzungen im
oben genannten Sinne zu identifizieren und bereitzustellen.. Insbesondere sind das Thema
erdgebundene Be-- und Eingrüünung zu berüücksichtigen und die notwendigen Flächen hierfüür
einzuplanen..Seite 12 von 23

Variantenvergleich//Wahl der Linie
Der geplante 66--streifige Ausbau des Teilabschnittes der A 556655 ist aufgrund der gesetzlichen
Vorschriften auch unter wirtschaftlichen Aspekten zu beurteilen,, wobei die wirtschaftliche Un--
zumutbarkeit anhand einer sog.. Verhältnismäßßigkeitskurve ermittelt wird.. Einer Tunnel-- bzw..
Einhausungslösung,, die aus finanziellen Grüünden abgelehnt wird,, wäre aus umweltmedizini--
scher Sicht eindeutig der Vorzug zu geben,, da damit die noch bestehenden Konflikte bei Lärm
und Verschattungen nicht auftreten wüürden.. In diesem Sinne wird trotz der fortgeschrittenen
Planungsphase angesichts des zunehmenden Home--Office und der verbreiteten Verwendung
von Fahrrädern füür den Weg zur Arbeit gefordert,, dass eine Reduzierung der Querschnitts--
breite erfolgt.. Die dann zur Verfüügung stehende Fläche könnte eventuell füür einen dringend
benötigten Radschnellweg verwendet werden.. Damit wüürde auch der Sorge um ein erhöhtes
Klagerisiko bei Ergänzung des Radschnellwegs Rechnung getragen..
Fußß--und Radverkehrsbrüücke Immenburgstraßße
Die Stadt Bonn plant in der Verlängerung der Immenburgstraßße eine Fußß-- und Radverkehrs--
brüücke.. Diese geplante Fußß-- und Radverkehrsbrüücke in Verlängerung der Immenburgstraßße
ist nicht Bestandteil des Verfahrens.. Die Brüücke ist jedoch nicht in den Planfeststellungsunter--
lagen nachrichtlich dargestellt und die Lage und Form der geplanten Lärmschutzwand in den
vorgelegten Planfeststellungsunterlagen berüücksichtigt auch nicht die küünftige Fußß-- und Rad--
verkehrsbrüücke üüber die BAB 556655.. Die Stadt Bonn fordert daher die Berüücksichtigung der ge--
planten Fußß-- und Radverkehrsbrüücke in Verlängerung der Immenburgstraßße bei der weiteren
planerischen Ausarbeitung der Lärmschutzeinrichtungen in diesem Bereich.. Da das von der
Stadt Bonn beauftragte Planungsbüüro füür die Fußß-- und Radverkehrsbrüücke identisch mit dem
von Straßßen..NRW beauftragten Büüro zur Planung des Ausbaus der BAB 556655 ist,, kann von
guten Voraussetzungen füür eine gesicherte Abstimmung üüber Bauverfahren und Lärmschutz--
einrichtungen ausgegangen werden..
Ob der in diesem Bereich geplante Düüker kompatibel mit der städtischen Brüückenplanung ist,,
muss noch näher betrachtet werden..
Füür die Fußß-- und Radverkehrsbrüücke in Verlängerung der Immenburgstraßße wird ein eigenes
Planfeststellungsverfahren durch die Stadt Bonn durchgefüührt werden müüssen..
Entwässerung
Entwässerungstechnische Belange::
Die nun in das Planfeststellungsverfahren gegangene Variante ((Brüückenlösung)) hat keine ne--
gativen Auswirkungen auf den Endenicher bzw.. Dransdorfer//Rheindorfer Bach.. Durch die
küünftige Rüückhaltung und Behandlung des Niederschlagswassers vor Einleitung in die Gewäs--
ser wird eine Verbesserung erzielt.. Zwar wurde die Einleitmenge mit der Unteren Wasserbe--
hörde abgestimmt,, es wird jedoch ein BWK M33 Nachweis füür erforderlich gehalten.. Dieser
muss im Gesamtzusammenhang mit den bestehenden Einleitungen in die Gewässer die stoff--
liche und mengenmäßßigen Auswirkungen darstellen..
Betriebliche Belange::
An mehreren Stellen kreuzt ein städtischer Kanal die Autobahntrasse.. Im Einzelnen sind die
folgenden Straßßen betroffen:: Lambareneweg,, Immenburgstraßße//An der Immenburg,, Gerhard--
Domagk--Straßße,, Siemensstraßße//Am Dickobskreuz,, Am Propsthof,, Brüühler Straßße,, Lievelings--
weg,, Meisenweg.. Aus diesem Grund sind die weiteren Planungen eng mit dem Tiefbauamt
abzustimmen.. Die Kanalschächte müüssen während der gesamten Bauzeit und nach Fertig--
stellung zu Unterhaltungszwecken anfahrbar sein..
Hydraulische Belange::Seite 13 von 23

Zu Kap.. 44..1133..44..55 „Städtische Kanäle“:: Entgegen den Ausfüührungen im letzten Satz des Kapi--
tels ist der Düüker zur Unterquerung der A 556655 nicht mehr mit einem Profil DN 22000000 geplant..
Auf Grundlage des Variantenvergleichs mit Kostenschätzung von „sweco“ wurde beim Abstim--
mungstermin am 1199..0088..22002200 bei Straßßen..NRW in Euskirchen die Variante mit zwei Düükerleitu--
gen DN 330000 ((eine Leitung als Reserve)) als Vorzugsvariante von allen Teilnehmern festgelegt..
Zur Auslegung des Pumpwerks mit vorgeschaltetem RBB im süüdlichen Entwässerungsab--
schnitt ((EA22)):: Ausgehend von der maximalen Förderleistung des Pumpwerks von 11..770000 l//s
wurde füür den Endzustand füür das 2200--jährliche Bemessungsereignis ein erforderliches Rüück--
haltevolumen von 883311 m³ ermittelt.. Aufgrund der Troglage des süüdlichen Teils der Autobahn
sollte das erforderliche Rüückhaltevolumen zusätzlich füür ein 5500--jährliches und 110000--jährliches
Bemessungsereignis ermittelt werden.. Anhand der Differenz zum geplanten Rüückhaltevolu--
men ((883311 m³)) lässt sich grob abschätzen,, ob bei extremen Starkregenereignissen die Gefahr
eines kritischen Einstaus füür den Fahrbahntiefpunkt im Bereich der Troglage besteht..
Zum Betrieb mit Umgehung der Regenwasserbehandlungsanlage im Entwässerungsabschnitt
EA22:: Unter bestimmten Umständen ((vollständiger Einstau des Retentionsbodenfilters ein--
schließßlich des Retentionsraums und gleichzeitig hoher Rüückstau vom verrohrten Endenicher
Bach in die Ablaufleitung der Regenwasserbehandlungsanlage)) fördert das Pumpwerk
((Qp,,max=11..770000 l//s)) üüber den Umgehungskanal direkt in den verrohrten Endenicher Bach.. Es
ist zu klären,, ob der verrohrte Endenicher Bach füür diesen Lastfall hydraulisch ausreichend
leistungsfähig ist..
Sonstige Belange städtischer Kanäle::
•• Es ist eine leitungsrechtliche Sicherung des städtischen Kanals ((vorhandener und ge--
planter Kanal)) im Grundbuch füür das Grundstüück Gemarkung Endenich,, Flur 22,, Nr..
22009966 nach Vorgaben des Tiefbauamtes einzutragen..
•• Es ist eine leitungsrechtliche Sicherung der geplanten städtischen Kanalanlagen im
Grundbuch füür die Grundstüücke Gemarkung Endenich,, Flur 44,, Nr.. 554488 sowie Gemar--
kung Endenich,, Flur 22,, Nrn.. 11884477 und 11884488 nach Vorgaben des Tiefbauamtes einzu--
tragen..
•• Die Umlegung der Kanalanlagen im Bereich der Immenburgstraßße wurden im Vorfeld
bereits vorabgestimmt.. Hier ist die weitere Planung in Abstimmung mit dem Tiefbauamt
vorzunehmen..
•• In der Ausfüührungsplanung füür die Entwässerungsmaßßnahmen ist eindeutig zu kenn--
zeichnen,, welche Kanalleitungen im Eigentum und in der Zuständigkeit von Straßßen
NRW bzw.. der Stadt Bonn sind..
Umweltauswirkungen
Stadtklima
Bereits aufgrund der Orographie des Stadtgebietes herrscht in Bonn eine problematische
stadtklimatische Situation vor.. Weite Teile der Siedlungsbereiche befinden sich in Tallage und
werden von Höhenzüügen umgeben,, was insgesamt zu einer eher mäßßigen Durchlüüftung des
Siedlungskörpers und häufig auftretenden Inversionswetterlagen füührt.. Schon heute treten bei
sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen Temperaturunterschiede zwischen der
dicht bebauten Innenstadt und den die Stadt umgebenden Freiflächen von bis zu 88,,55°°C ((Wär--
meinseleffekt)) auf.. Im Zuge des sich weiter intensivierenden Klimawandels ist von einer Zu--
nahme absoluter Temperaturen auszugehen,, im Zusammenhang mit der fortschreitenden
Stadtentwicklung zudem von einer Steigerung bzw.. Ausdehnung von Wärmeinseleffekten.. Die
Stadt Bonn ist daher bestrebt durch Reduktion von Verwundbarkeiten und Steigerung der
Resilienz den Folgen des Klimawandels aktiv zu begegnen..
Vor diesem Hintergrund erscheint der geplante 66--streifige Ausbau der A556655 nachteilig,, da die--
ser inkl.. der zu errichtenden Lärmschutzwände ein potenzielles Strömungshindernis darstellt..
Füür die Prüüfung der Auswirkungen des Vorhabens ist daher insbesondere die Frage nach derSeite 14 von 23

Beeinträchtigung der Durchlüüftungsqualität relevant – daneben auch die Veränderung des An--
teils versiegelter bzw.. begrüünter Fläche.. Die konkreten zu erwartenden Folgen auf das Stadt--
klima und die Lufthygiene sollten umfassend auf qualifizierter Basis erörtert und bewertet wer--
den..
Nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen muss festgestellt werden,, dass dies füür den Be--
lang Stadtklima bislang nicht erfolgt ist.. Als Basis zur Einschätzung der aktuellen Situation
wurden Planungshinweise aus dem Jahr 11999922 verwendet,, welche aufgrund Ihrer unzureichen--
den Aktualität und einer dem heutigen Stand der Technik nicht mehr gerecht werdenden Auf--
lösung nicht als qualifizierte Planungsgrundlage angesehen werden können ((aktuelle Karten
verfüügbar unter www..bonn..de//zures)).. Es ist zudem nicht ersichtlich,, auf welcher Basis die in
den vorliegenden Unterlagen formulierten Bewertungen der Auswirkungen auf stadtklimatisch
relevante Parameter getroffen worden sind.. Die formulierten Aussagen wirken zudem sehr
pauschal und wenig differenziert.. Im Erläuterungsbericht heißßt es auf S.. 119977 beispielsweise
sehr allgemein „Die Durchlüüftungsbedingungen -- insbesondere im Umfeld von Wohnsiedlun--
gen -- ändern sich nicht..“ Insofern muss unabhängig von der Frage nach der Basis füür die
getroffenen Einschätzungen festgestellt werden,, dass die bisherige Betrachtung stadtklimati--
scher Auswirkungen der Planung bislang unzureichend konkret ist..
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf stadtklimatisch relevante Parameter
muss aus Sicht der Bundesstadt Bonn daher ein klimatologisches Detailgutachten zur Klärung
und Bewertung der Auswirkungen auf die Durchlüüftungssituation sowie auf die thermische Be--
lastung erarbeitet werden.. Hierfüür ist die vollständige Kubatur der gewählten Variante inkl..
Lärmschutzwänden füür die Simulation des PLAN--Zustandes zu berüücksichtigen..
Lufthygiene::
In der Verkehrsuntersuchung zum 66--streifigen Ausbau der A556655 vom Dezember 22001199 werden
im Prognose--Planfall 22003300 mit einer durchschnittlichen Belastung von 111144..330000 Kfz//2244h deutli--
che Zuwächse gegenüüber dem Prognose--Bezugsfall 22003300 ((Belastung 9966..220000 Kfz//2244h)) darge--
stellt ((Verkehrsuntersuchung S..2277)).. Ein am 1177..0011..22002200 fertiggestelltes Gutachten zur Luft--
schadstoffuntersuchung kommt jedoch zu dem Ergebnis,, dass die vorhabenbedingten Verän--
derungen im üüberwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes u..a.. infolge der abschirmenden
Wirkung der neuen Lärmschutzwände und der Verstetigung des Verkehrsflusses zu einer
leichten Verbesserung der Luftschadstoffbelastungssituation füühren..
Die NO22--Immissionen in der näheren Umgebung sinken demnach deutlich,, die PM1100-- und
PM22,,55--Belastung dort fast durchgehend leicht.. Die bestehenden Grenzwerte der 3399.. BImSchV
werden sowohl füür die Jahresmittelwerte als auch füür die Kurzzeitwerte eingehalten..
Verkehrslärm::
Die Stadt Bonn begrüüßßt die Verbesserung des Lärmschutzes füür die Anwohner der A 556655..
Mit der gewählten Kombination von lärmminderndem Fahrbahnbelag ((DStro= -- 55 dB)) und bis
zu 1122 m hohen Lärmschutzwänden kann füür einen Großßteil der umliegenden Bebauung eine
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte erzielt werden.. In der vorliegenden schalltechnischen
Untersuchung vom 2288..0055..22002200 wird nicht erwähnt,, um welchen lärmmindernden Belag es sich
genau handelt..
Durch entsprechende Maßßnahmen sollte sichergestellt werden,, dass die angegebene Höhe
der Lärmminderung durch den Fahrbahnbelag während der Nutzungszeit des Brüückenbau--
werkes aufrecht erhalten wird..
Zur Dimensionierung der Schallschutzwände wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
aus dem Jahr 22000099 zur Lärmschutzabwägung herangezogen.. Bei der hier angewandten Me--
thode gibt es noch 112211 ((tags)) plus 224499 ((nachts)) offene Schutzfälle.. Nach dem Stand der Tech--
nik sollte es möglich sein,, diese verbleibenden Schutzfälle weitgehend zu vermeiden.. Es gibt
innovative Formen von Schallschutzwänden,, die durch eine nach oben geknickte oder ge--
krüümmte Wand eine um 44 bis 1122 dB größßere Schirmwirkung zeigen als gerade Wände..
Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele des Landes NRW und der Stadt Bonn ist zu prüüfen
und darzustellen,, ob und inwieweit die Lärmschutzwände füür eine solarenergetische Nut--
zung geeignet sind.. Vorhandenes Potenzial sollte unter der Berüücksichtigung anderer Belange
wie Begrüünung und Lärmschutz entsprechend genutzt werden..Seite 15 von 23

Bei der Betrachtung von Balkonen,, Freisitzen // Terrassen sowie Kleingartenanlagen bleiben
letztlich noch 66 Balkone direkt an der Autobahn,, die nicht durch aktive Lärmschutzmaßßnahmen
geschüützt werden können.. Hier sollte in dem Bereich der Troglage eine Überdeckelung der
Autobahn süüdlich des Endenicher Eis geprüüft werden..
Alternativ ist zu prüüfen,, ob eine schallschluckende Verkleidung der Bauwerke des Endenicher
Eis eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in dem Bereich erreichen könnte..
Kritisch anzumerken ist,, dass das Lärmschutzkonzept füür den betrachteten Abschnitt 77 zwi--
schen der Abfahrt Endenich ((Endenicher Ei)) und dem Wiesenweg ausschließßlich passiven
Lärmschutz vorsieht,, woraus nachts durchschnittlich 114400 Lärmereignisse füür das betroffene
Wohngebiet resultieren.. Dadurch ist das Gesamtkonzept füür den Schallschutz aus umweltme--
dizinischer Sicht als unzureichend zu beurteilen.. Zudem wurde bei der Angabe der Anzahl der
verbliebenen Lärmereignisse die entlastende Wirkung der erst geplanten Autobahn--Rheinque--
rung nördlich von Bonn bereits eingerechnet..
Zu guter Letzt muss auch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als einfachs--
tes Mittel zur Lärmminderung geprüüft werden.. Es wird vorgeschlagen,, die Geschwindigkeit
grundsätzlich auf 8800 km//h zu begrenzen.. Es wäre dann auch zu prüüfen,, ob ein Vollschutz mit
dieser zusätzlichen Maßßnahme erreicht werden kann und ob aus städtebaulichen und klimati--
schen Grüünden sogar ggf.. teilweise eine Reduzierung der Lärmschutzwände in ihrer Höhe
und//oder in ihrer Ausgestaltung erfolgen kann,, ohne die Grenzwerteinhaltung zu gefährden..
Um eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wird gebeten..
((Anmerkung:: Straßßenbezeichnung auf S.. 1177 und 220055:: Hermann--Wandersleb--Ring nicht –
Straßße))
Oberflächengewässer::
Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen füür den Bereich Oberflächengewässer keine grundsätz--
lichen Bedenken.. Die abzurufenden Unterlagen entsprechen den vorabgestimmten Unterla--
gen.. Hinsichtlich der bauzeitlichen Entwässerung ((siehe Erläuterungsbericht 55.. Bauzeitliche
Entwässerung)) wurden Ergänzungen,, die erst in der Detailplanung konkretisiert werden,, vor--
genommen..
Füür die Errichtung der beschriebenen Niederschlagswasserbehandlungsanlagen im Bereich
Lievelingsweg und Campus sind wasserrechtliche Anlagengenehmigungen gemäßß §§6600 WHG
zu erteilen.. Des Weiteren sind wasserrechtliche Erlaubnisse zur Gewässerbenutzung füür die
Einleitung des Niederschlagswassers in den Endenicher-- und Rheindorfer Bach ((Hardtbach--
System)) zu genehmigen.. Die wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse werden
durch die Untere Wasserbehörde bearbeitet und sind dem Planfeststellungsbeschluss hinzu--
zufüügen..
Altlasten//Bodenschutz::
Der Planbereich ist ganz oder teilweise von folgenden Altlasten betroffen::
Altablagerung 77442222--000099
Bei der Altablagerung handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube,, die hauptsächlich mit
Erdaushub mit geringen Anteilen an Bauschutt und Hausmüüll verfüüllt wurde.. Eine 11998899 an der
Altablagerung durchgefüührte Altlastenuntersuchung ergab kein Gefährdungspotenzial,, so
dass die Altablagerung aus der Überwachung entlassen wurde..
Altablagerung 77442222--001100
Bei dieser Altablagerung handelt es sich wiederum um eine ehemalige Kiesgrube,, die üüber--
wiegend mit Erdaushub,, der mit geringen Anteilen an Bauschutt und Hausmüüll durchsetzt ist,,
verfüüllt wurde.. Eine 11999900 hier durchgefüührte Altlastenuntersuchung ergab ebenfalls kein Ge--
fährdungspotenzial.. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurde die Altabla--
gerung aus der Überwachung entlassen..
Altablagerung 77442222--002288Seite 16 von 23

Bei dieser Altablagerung handelt es sich um einen ehemaligen Feuerlöschteich,, der üüberwie--
gend mit Erdaushub sowie untergeordnet mit Bauschutt,, Aschen und Glas verfüüllt wurde.. Eine
11999988 hier durchgefüührte Altlastenuntersuchung ergab lediglich punktuell einen erhöhten CKW--
Gehalt.. Da von den abgelagerten Materialien kein Gefährdungspotenzial ausging,, wurde die
Altablagerung aus der Überwachung entlassen.. Der Gutachter wies jedoch darauf hin,, dass
durch die vereinzelt festgestellten Aschebeimengungen und den damit verbundenen PAK--Ge--
halten ein eventueller Bodenaushub aus dem Untersuchungsgebiet nicht uneingeschränkt
wiederverwertet werden kann..
Altablagerung 77662222--000011
Bei dieser Altablagerung handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube,, die in der Vergangen--
heit im Wesentlichen mit Erdaushub,, der mit Bauschutt durchsetzt ist,, verfüüllt wurde.. 11999922 hier
durchgefüührte Altlastenuntersuchungen ergaben punktuelle Belastungen an Blei,, Zink und
Phenolen.. Ein von den Deponieinhaltsstoffen ausgehendes Gefährdungspotenzial ist nicht er--
kennbar.. Da auch die Untersuchungsergebnisse der Bodenluft und des Grundwassers unauf--
fällig waren,, bestand kein weiterer Handlungsbedarf;; demzufolge wurde die Altablagerung
auch aus der Überwachung entlassen..
Altablagerung--Verdachtsflächen 77442222--002200,, 77442222--002211,, 77442222--002222
Bei diesen drei Verdachtsflächen handelt es sich jeweils um Anschüüttungen ((Lärmschutzwälle))
entlang der A556655.. An diesen Verdachtsflächen wurden bislang keine Altlastenuntersuchungen
durchgefüührt und sind aufgrund der von hier vorgenommenen Prioritätenfestlegung auch der--
zeit nicht beabsichtigt.. Ein von den in den Lärmschutzwällen abgelagerten Materialen ausge--
hendes Gefährdungspotenzial ist nicht erkennbar..
Altstandort 77442222--006600
Bei diesem Altstandort handelt es sich um das von 11889966 bis 11998844//11998855 betriebene Werk I der
Wessel Porzellan-- und Steingutfabrik.. Im Rahmen einer Altlastenuntersuchung konnte 22000066
füür diesen Bereich bedingt durch die ehemalige gewerbliche Nutzung eine Grundwasserge--
fährdung nicht ausgeschlossen werden.. Eine daraufhin 22000077 an füünf Messstellen durchge--
füührte Grundwasseruntersuchung ergab lediglich an einer Messstelle eine geringfüügige Über--
schreitung des Geringfüügigkeitsschwellenwertes füür den Parameter leichtflüüchtige chlorierte
Kohlenwasserstoffe ((LCKW)).. Eine Gefährdung geht hiervon nicht aus.. Ausgehend von den
vorliegenden Untersuchungsergebnissen besteht aufgrund der derzeitigen Nutzung kein wei--
terer Handlungsbedarf..
Altstandort 77442222--006611
Bei diesem Altstandort handelt es sich um das Gelände einer von 11991111 bis 11998844//8855 hier be--
triebenen Wandplattenfabrik.. Auf dem Gelände befanden sich Tankanlagen,, eine Dreherei,,
mehrere Klärgruben,, eine Schlosserei,, Tunnelöfen,, eine Trafostation,, ein Isolatorenwerk und
ein Glasurbehältergebäude.. Nach Stilllegung der Wessel--Werke erfolgte die Zufüührung und
Ergänzung der Gebäudesubstanz füür andere gewerbliche Nutzungen.. 22000066 hier durchgefüührte
Altlastenuntersuchungen ergaben aufgrund der weitgehenden Versiegelung und gewerblicher
Nutzung keinen weiteren Handlungsbedarf.. Bei Umnutzung ((Entsiegelung)) sind weitere Un--
tersuchungen notwendig.. 22000077 im Umfeld des Altstandortes durchgefüührte Grundwasserun--
tersuchungen ergaben keinen weiteren Handlungsbedarf..
Altstandort 77442222--110000
Auf dem Altstandort wurde im Zeitraum von 11998811 bis 11998888 eine Autoverwertung betrieben..
22000000 hier durchgefüührte Altlastenuntersuchungen ergaben erhöhte Schwermetallkonzentrati--
onen im Boden,, die anschließßend im Rahmen von Baumaßßnahmen einer ordnungsgemäßßen
Entsorgung zugefüührt wurde.. Aufgrund dieser Auskofferungsarbeiten wird der Altstandort mit
dem Status „saniert“ im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn gefüührt..
Altstandort 77442222--111155Seite 17 von 23

Auf diesem Altstandort war im Zeitraum von ca.. 11996677 bis vor 11997722 ein Schrottplatz ansässig..
Eine 22001133 hier durchgefüührte Altlastenuntersuchung ergab bei derzeitiger Nutzung keinen
Handlungsbedarf..
Altstandort 77442222--224411
Auf diesem Altstandort,, von dem das Bauvorhaben im Randbereich zu einem kleinen Teil be--
troffen ist,, war von 11887733 bis 11999955 der ehemalige Güüterbahnhof Bonn ansässig.. Im Bereich der
A556655 befanden sich keine betriebsbedingten Anlagen und//oder Einrichtungen..
Altstandort 77442222--335511
Bei diesem Altstandort handelt es sich um eine von 11887799 bis 11992244 betriebene ehemalige Feld--
brandziegelei und Kalkbrennerei.. Nach den mir vorliegenden Unterlagen befanden sich die
eigentlichen Produktionsstätten und Betriebseinrichtungen außßerhalb des Bauvorhabens der
A556655..
Altstandort 77442222--660044
Auf diesem Altstandort produzierten seit den 3300er Jahren des letzten Jahrhunderts diverse
Firmen Farben und Lacke.. Von 11998888 bis zur Stilllegung des Standortes im Jahre 22000011 war hier
die Firma DuPont ansässig.. 22000022 wurden die Gebäude und Anlagen zurüückgebaut sowie die
vorgefundenen Bodenkontaminationen in Abstimmung mit der Unteren Wasser-- und Boden--
schutzbehörde der Bundesstadt Bonn ausgehoben und unter gutachterlicher Begleitung fach--
gerecht entsorgt.. Anschließßend konnte dieses Gelände,, das mit dem Status „saniert“ im Alt--
lastenkataster der Bundesstadt Bonn gefüührt wird,, einer neuen Nutzung als Gewerbestandort
zugefüührt werden..
Altstandort 77442222--770000
Bei diesem Altstandort handelt es sich um eine von 11990044 bis zur Betriebsstilllegung im Jahre
11997733 betriebene ehem.. Büüromöbelfabrik.. In den Jahren nach der Einstellung der Produktion
wurden mehrere Betriebsgebäude abgebrochen und diese teilweise durch Neubauten ersetzt..
Eine 22001100 hier durchgefüührte Altlastenuntersuchung ergab kein Gefährdungspotenzial,, so
dass der Altstandort mit dem Status „bei derzeitiger Nutzung kein Handlungsbedarf“ im Altlas--
tenkataster der Bundesstadt Bonn gefüührt wird..
Altstandort 77662222--115511
Bei diesem Altstandort handelt es sich um ein ehemaliges Tanklager mit Kfz--Werkstatt und
um einen Brennstoffhandel.. Des Weiteren befanden sich auf dem Grundstüück mehrere Bom--
bentrichter,, die in der Vergangenheit mit Materialien unbekannter Herkunft verfüüllt wurden.. Im
Rahmen der 22000066 und 22000077 an dem Altstandort durchgefüührten Altlastenuntersuchungen
konnte eine Gefährdung füür den Wirkungspfad Boden --> Grundwasser nicht ausgeschlossen
werden.. Eine daraufhin 22000077 im Umfeld des Grundstüückes „Endenicher Str.. 112200 – 114400“ durch--
gefüührte Grundwasseruntersuchung ergab keine Beeinträchtigung des Grundwassers.. Da
keine weiterfüührenden Untersuchungen erforderlich waren,, wurde der Altstandort mit dem Sta--
tus „bei derzeitiger Nutzung kein Handlungsbedarf“ aus der Überwachung entlassen..
Altstandort--Verdachtsfläche 77442222--335500
Auf dieser Verdachtsfläche war von 11888899 bis ca.. 11991100 eine Feldbrandziegelei ansässig.. Nä--
here Erkenntnisse liegen nicht vor.. Im Bereich der A556655 sollen sich mehrere Feldbrandöfen
mit wechselnden Standorten befunden haben.. Altstandortspezifische Untersuchungen wurden
an der Verdachtsfläche bislang nicht durchgefüührt und sind aufgrund der von hier vorgenom--
menen Prioritätenfestlegung auch in absehbarer Zeit nicht vorgesehen..
militärische Altlast 77442222--009922
Bei dieser militärischen Altlast handelt es sich um die hier von 11994444 bis 11994455 betriebene Flak--
Stellung.. Füür den Bereich der A556655 sind in den Unterlagen eine Flak--Stellung,, ein Bombenfund
und mehrere mögliche Blindgänger verzeichnet..Seite 18 von 23

Zusammenfassend wird festgestellt,, dass im Bereich des Bauvorhabens der A556655 zwischen
dem Autobahnkreuz Bonn--Nord und der Anschlussstelle Bonn--Endenich im Altlastenkataster
der Bundesstadt Bonn diverse Einträge verzeichnet sind.. Nach den vorliegenden Informatio--
nen und Untersuchungsergebnisse geht von den hier vorhandenen Altlasten derzeit kein Ge--
fährdungspotenzial aus.. Sofern in diesen Bereichen Baumaßßnahmen geplant sind,, haben hier
in Abstimmung mit der Unteren Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn nutzungs-- und pla--
nungsorientierte Bodenuntersuchungen gemäßß der Bundes--Bodenschutz-- und Altlastenver--
ordnung ((BBodSchV)) zu erfolgen..
Niederschlagswasser
Die Unterlagen hinsichtlich Versickerung und Grundwasser sind geprüüft.. Mit der gewählten
Variante wird das NW gänzlich nach Vorbehandlung üüber Retensionsbodenfilter den beiden
Oberflächengewässern zugefüührt.. NW wird nicht versickert.. Grundwasser ist nicht betroffen..
Aus dieser Sicht bestehen keine Bedenken..
Stadtgrüün
Durch die mit dem Ausbau auf sechs Spuren verbundene Verbreiterung der BAB 556655 sind
insbes.. in den Abschnitten süüdlich des Autobahnkreuzes Bonn Nord bis Lievelingsweg und
Siemensstraßße bis Immenburgstraßße steile,, jedoch dicht begrüünte Böschungen beiderseits der
Autobahn betroffen.. Der Bestand bildet einen Sichtschutz und mindert in den benachbarten
Wohn-- und Gewerbebieten die Wahrnehmung der auftretenden Lärmbelastung.. Mit dem ge--
planten Wegfall der Bestände ist ein hohes Maßß an Baumfällungen verbunden.. Die im landes--
pflegerischen Begleitplan dargestellten Neupflanzungen unterschreiten die Menge der zu ro--
denden Bestände erheblich..
Die geplanten Lärmschutzwände stellen einen nur unzureichenden Ersatz füür erdgebundene
Begrüünungsformen,, insbesondere Bäume dar.. Aussagen zu einer etwaigen dauerhaften Be--
grüünung der Lärmschutzwände liegen zum gegenwärtigen Planstand nicht vor..
Hinsichtlich der teilweisen Beanspruchung von Flächen,, die im Bereich der bzw.. in Nachbar--
schaft zu den öffentlichen Kinderspielflächen auf fremdem Grund am Lievelingsweg bzw.. Zei--
sigweg liegen,, bittet die Stadt Bonn um früühzeitige Abstimmung bzw.. Mitteilung des Zeitraums
und Umfangs der Beanspruchung,, damit gegebenenfalls notwendige städtische Maßßnahmen
bezüüglich der öffentlichen Kinderspielflächen rechtzeitig veranlasst werden können ((z..B.. tem--
poräre Sperrung der Kinderspielflächen))..
Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn,, Stand 22001122 trifft füür Grüünbereiche im Ab--
schnitt westlich der BAB 556655 im Abschnitt zwischen Siemensstraßße und An der Immenburg
den Planungshinweis „Lineare Umfeldverbesserung“.. Durch Pfeilsymbole werden im Zielkon--
zept vorhandene und geplante Grüünverbindungen dargestellt.. Vorrangig innerhalb der Sied--
lungsräume gelegen,, sollen grüüne Verbindungen die Lüücken im Freiraumsystem schließßen..
Durch die Nutzung von Böschungen,, Restflächen,, Freiflächen an Gebäuden etc.. werden hier--
bei auch schmale Streifen als Verbundelement füür den Biotop--// Artenschutz entwickelt.. Die
vorhandenen,, die BAB begleitenden Grüünstrukturen tragen als Verbundelement zu dieser
Grüünverbindung bei und sind aus Sicht der integrierten Freiraumplanung erhaltenswert,, wer--
den jedoch durch die Planung deutlich beeinträchtigt..
Die Erweiterung bedeutet insgesamt einen nicht unerheblichen Verlust innerstädtischer Frei--
fläche,, die füür andere Planungen nicht mehr zur Verfüügung steht..
Landschaftspflegerischer Begleitplan ((LBP))::
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Regelungen zur Berüücksich--
tigung von Naturschutz und Landschaftspflege,, enthält der vorgelegte,, methodische und fach--
lich korrekt durchgefüührte Landschaftspflegerische Begleitplan ((LBP)),, alle zur Abhandlung der
Eingriffsregelung erforderlichen Angaben,, die zur Abhandlung der Eingriffsregelung gem.. §§ 1177
BNatSchG erforderlich sind.. Der LBP geht dabei auch auf die füür eine Projektzulassung mög--
licherweise relevante Betroffenheit von Gebieten des Europäischen Netzes Natura 22000000 ((§§ 3344
BNatSchG)) und den besonderen Artenschutz ((§§ 4444 BNatSchG)) ein..Seite 19 von 23

Füür die Vorhabenrealisierung werden Flächen in einer Größße von ca.. 66,,11 ha dauerhaft in An--
spruch genommen.. Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme beträgt ca..1166,,77 ha,, wobei es
sich bei etwa einem Drittel um bereits versiegelte oder teilversiegelte Flächen handelt..
Die Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen erfolgt im Wesentlichen üüber die
Inanspruchnahme von Flächen des Bonner „Kompensationskonzeptes Deichvorland"" westlich
von Schwarzrheindorf.. Hierbei werden auf einer etwa 33 ha großßen und üüberwiegend als Grüün--
land genutzten Fläche Renaturierungs-- wie auch Extensivierungsmaßßnahmen zur Entwicklung
einer artenreichen Wiese sowie Anpflanzungen standorttypischer Auenwaldgehölze durchge--
füührt..
Zur Begleichung des verbleibenden Defizites erfolgt eine Einbuchung in das Ökokonto der
Bundesstadt.. Hierbei kann auf eine landschaftspflegerische Maßßnahme zurüückgegriffen wer--
den,, die als Ausgleichsmaßßnahme „Aufwertung am Rheindeich“ geplant und bereits umgesetzt
wurde.. Die Maßßnahme umfasst Grüünlandextensivierungen,, Ackerumwandlungen,, standortge--
rechte Gehölzpflanzungen sowie die Anlage weiterer Offenlandbiotoptypen.. Das Gebiet liegt
unweit der Maßßnahmenfläche im Deichvorland,, süüdlich der A 556655..
Die Kompensationsmaßßnahmen wurden gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde der
Bundesstadt Bonn erarbeitet und festgelegt..
Die im Rahmen der Offenlage bereitgestellten Planunterlagen sind die Maßßnahmenblätter des
LBPs und die Tabellen zu bilanzierenden Gegenüüberstellung von Eingriff und Kompensation
nicht enthalten.. Die UNB bitte um die Bereitstellung dieser Unterlagen in der aktuellen Version..
Die Beeinträchtigungen des Bodens sowie des Landschaftsbildes werden multifunktional üüber
die Ausgleichs-- und Ersatzmaßßnahmen zur Aufwertung der Lebensraumfunktion kompensiert..
Mit der Umsetzung der im LBP ausfüührlich beschriebenen,, landschaftspflegerischen Maßßnah--
men wird sichergestellt,, dass vermeidbare Eingriffsfolgen unterbunden oder verringert,, unver--
meidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen oder ersetzt werden..
Die Gutachten kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis,, dass unter Beachtung von Maßß--
nahmen zur Vermeidung,, Minderung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur,, Land--
schaft,, keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbleiben und arten--
schutzrechtliche Zugriffsverbote vermieden werden können..
Artenschutzprüüfung::
Zur Beachtung der Artenschutzbelange wurde eine artenschutzrechtliche Prüüfung ((ASP))
durchgefüührt.. Die Notwendigkeit zur Durchfüührung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutz--
bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ((BNatSchG))..
In einer ersten Stufe der ASP ((Vorprüüfung)) wurde geklärt,, ob und bei welchen Arten arten--
schutzrechtliche Konflikte auftreten können.. Da artenschutzrechtliche Konflikte bei Fleder--
mausarten und Reptilien nicht ausgeschlossen werden konnten,, wurde füür die betreffenden
Arten eine vertiefende Artenschutzprüüfung mit Art--füür--Art Analyse ((ASP Stufe II)) erforderlich..
Die methodisch und fachlich korrekt durchgefüührte Artenschutzprüüfung ((Stufe I und Stufe II)),,
kommt zu dem Ergebnis,, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem.. §§ 4444 Abs..11
BNatSchG,, nur dann nicht ausgelöst werden,, wenn artspezifische Vermeidungsmaßßnahmen
umgesetzt werden..
Die Ergebnisse der Artenschutzprüüfung sind in der weiteren Planung verbindlich zu berüück--
sichtigen.. Notwendige artenschutzrechtliche Maßßnahmen sind verbindlich umzusetzen.. Aus
artenschutzrechtlicher Sicht ist der Eingriff zulässig.. Eine Prüüfung der Ausnahmetatbestände
nach §§ 4455 ((77)) BNatSchG ((ASP Stufe III)) ist nicht erforderlich..
Die ökologisch sachgerechte Bauabwicklung sowie die Berüücksichtigung und korrekte Umset--
zung der in den Gutachten detailliert beschriebenen Maßßnahmen,, sind durch eine fachkom--
petente,, ökologische Bauüüberwachung zu gewährleisten.. Die UNB ist in diesem Prozess,, re--
gelmäßßig und unaufgefordert zu informieren..
Unter Beachtung der in den Gutachten ausfüührlich beschriebenen Anforderungen sowie Maßß--
nahmen zur Vermeidung,, Minderung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Land--
schaft sowie zum Artenschutz,, hat die Untere Naturschutzbehörde keine fachlichen Bedenken
in Bezug auf den Artenschutz gegen den geplanten 66--streifigen Ausbau der A 556655 zwischen
der AS Bonn--Endenich und dem AK Bonn--Nord..Seite 20 von 23

Vibrationen::
Während der Bauphase ist mit Erschüütterungen oberhalb der Anhaltswerte der DIN 44115500--33 zu
rechnen.. Den gutachterlichen Empfehlungen im Kapitel 44..33,, Buchstabe a--f des Berichts sollte
Folge geleistet werden..
Verschattung::
Während sich die Lärmsituation durch die Errichtung der hohen Schallschutzwände und die
Immissionssituation auch durch die anzunehmende Reduzierung der Staus insbesondere in
den Stoßßzeiten verbessern könnte,, wird sich die Verschattungssituation füür einige Anwohner
deutlich verschlechtern..
Im Endausbauzustand sind durch die Schutzwände relevante Verschattungen von mehr als
3333%% an autobahnnahen Wohn-- und Gewerbebauten zu erwarten..
Kritisch wird hier die Verschattung insbesondere der unteren Etagen von Wohngebäuden im
Winter gesehen,, die in Einzelfällen 110000%% erreicht ((z..B.. Meisenweg 44:: jetzige Sonnenstunden
bei Tag-- und--Nachtgleiche:: 22,,55 Stunden,, nach Ausbau:: 00 Stunden))..
Betroffenheit Gewerbebetriebe
Durch den Ausbau der BAB 556655 sind Gewerbebetriebe entlang der Trasse grundsätzlich aber
unterschiedlich stark betroffen.. Diese betrifft sowohl den Zeitraum der Baustelleneinrichtung,,
der Bauphase und füür einzelne Betriebe auch nach Fertigstellung der Maßßnahme.. So kommt
es bei einigen Betrieben während der Bauphase zu Einschränkungen hinsichtlich der notwen--
digen Erreichbarkeit sowie zu temporären Verlagerungen von Teilen des Betriebs bzw.. ande--
rerseits ist die endgüültige Verlagerung des Betriebs notwendig,, da eine Weiterfüührung an alter
Stelle nicht mehr möglich sein wird.. Die Stadt Bonn – Amt füür Wirtschaftsförderung – steht
diesbezüüglich in einem intensiven Kontakt mit den betroffenen Betrieben.. Ebenso besteht ein
regelmäßßiger Austausch mit Straßßen..NRW..
Füür die Wirtschaftsförderung ist es grundsätzlich sehr bedeutsam,, dass Straßßen..NRW Sorge
dafüür zu tragen hat,, dass bestandssichernde Maßßnahmen getroffen werden,, so dass die Be--
triebe während und nach der Maßßnahme ohne gravierende Einschränkungen ihren jeweiligen
Betrieb fortfüühren können..
Feuerwehr und Rettungsdienst
Die in den Abstimmungen mit der Feuerwehr zur Erreichbarkeit der an das Baufeld angren--
zenden Gebäude im Einsatzfall während der Bauzeit formulierten Anforderungen der Feuer--
wehr wurden nicht vollständig bzw.. abweichend umgesetzt oder es ist nicht eindeutig,, ob die
Anforderungen auch ohne Darstellung im Plan erfüüllt werden ((Unterlage 11..11 ((i..v..m.. Unterlage
55..22..11 und 55..22..22)) in Verbindung mit Kapitel 66..77))..
•• Bezüüglich des Objekts Gewerbepark Sirius // Siemensstr.. 22--5500 ((Unterlage 11..11,, 44..33
und 44..44)) wird darauf verwiesen,, dass die Aufstellfläche im Innenhof üüber die Zufahrt
44..33 oder 44..44 erreicht werden kann.. Unter 44..44 ist die Zuwegung mit einer Breite von
lediglich 22,,55m beschrieben.. Das reicht als Zufahrtsbreite nicht aus.. Ein Ersatz füür
44..33.. durch 44..44 ist nur bei ausreichender Breite und Ausgestaltung möglich.. Ande--
renfalls ist der 22.. Rettungswerg im Innenhof baulich sicherzustellen..
•• Füür das Objekt ADAC Becker,, Lambareneweg 11 wurden die Anforderungen an Zu--
fahrten,, Rettungswege und Aufstellflächen füür tragbare Leitern nicht berüücksichtigt
bzw.. sind den Planunterlagen nicht zu entnehmen..
•• Füür das Objekt Fachmärkte,, Am Dickobskreuz 88--1144 wurden die Anforderungen an
die Zuwegungen nicht berüücksichtigt bzw.. sind den Planunterlagen nicht zu ent--
nehmen..Seite 21 von 23

•• Füür das Objekt Fachmärkte Brüühler Str.. 66--1100a wird davon ausgegangen,, dass eine
planerische Berüücksichtigung nicht erfolgte,, da die Anforderungen der Feuerwehr
auf den nicht tangierten Grundstüücksflächen umgesetzt werden können..
•• Es wird davon ausgegangen,, dass die Befahrbarkeit des Meisenweges entspre--
chend den Anforderungen der Feuerwehr ausreichend gegeben ist ((Unterlage 11..11,,
99..22..22))
Weiterhin ergeben sich füür Feuerwehr und Rettungsdienst Probleme aus der temporären Sper--
rung der Auffahrt Anschlussstelle Tannenbusch.. Die BAB 556655 ist füür Feuerwehr und Rettungs--
dienst Bonn üüber die Auffahrt BN--Tannenbusch Richtung Koblenz und die folgenden An--
schlussstellen BN--Endenich,, BN--Poppelsdorf,, BN--Lengsdorf und BN--Hardtberg eine wichtige
Verbindung,, um mit Fahrzeugen der Feuerwache 11 ((Lievelingsweg 111122)) alle im süüdwestlichen
Stadtgebiet gelegenen Stadtteile zu erreichen.. Dies gilt umso mehr,, als dieser Bereich weder
üüber eine eigene hauptamtlich besetzte Feuerwache,, noch üüber einen eigenen Notarztstand--
ort verfüügt.. Eine Nichtbenutzbarkeit der Anschlussstelle BN--Tannenbusch füührt füür weite Teile
des süüdwestlichen Stadtgebietes zur deutlichen Überschreitung der vorgegebenen Hilfsfristen
und damit zu einem erheblichen Absinken des Schutzniveaus..
Auf Grundlage der bisher diskutierten Planungsvarianten wurde davon ausgegangen,, dass die
Anschlussstelle BN--Tannenbusch füür sechs bis acht Monate nicht genutzt werden kann.. Als
Kompensationsmaßßnahme hierfüür war bereits in den laufenden Brandschutzbedarfsplan die
Einrichtung einer werktags tagsüüber besetzten Interimsfeuerwache am Standort der Löschein--
heit Duisdorf der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen worden.. Durch die Gestellung des er--
forderlichen Personals wären füür diese Wache Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich ent--
standen..
Gemäßß einer Mitteilung von Straßßen NRW vom 3300..0099.. ist nach der üüberarbeiteten Planung füür
das Bauwerk mit vorgesehenem Beginn ab 22002233 eine deutlich längere Sperrzeit ((44,,55 Jahre))
füür die Anschlussstelle Tannenbusch zu erwarten.. Hierdurch wird die Einrichtung einer Inte--
rimswache personalwirtschaftlich und organisatorisch erheblich erschwert und ist so nicht
mehr sinnvoll umsetzbar.. Aus Sicht von Feuerwehr und Rettungsdienst ist es daher erforder--
lich,, füür die entsprechende Zeitspanne bauliche Kompensationsmaßßnahmen ((üüber die im Au--
tobahnkreuz Bonn--Nord vorgesehenen hinaus)),, wie z.. B.. eine Behelfsauffahrt zu prüüfen,, um
das o.. g.. Absinken des Schutzniveaus füür einen solch langen Zeitraum unbedingt zu verhin--
dern..
Baustellenverkehr
Die Baumaßßnahme auf der A 556655 soll unter permanenter Aufrechterhaltung von 22 Fahrspuren
je Richtung abgewickelt werden.. Es wird daher davon ausgegangen,, dass ein Großßteil des
normalen Kfz--Verkehrs sowie auch des Baustellenverkehrs auf der Autobahn verbleibt..
Ein Teil der Verkehrsströme wird jedoch ins innerstädtische Netz abfließßen und die dortigen
Straßßen zusätzlich mit Verkehr belasten.. Eine vollständige Sperrung der A 556655 und die damit
verbundene Ableitung des gesamten Verkehrs ins innerstädtische Netz sind daher nur in ab--
soluten Ausnahmefällen und nur in Nächten oder an Wochenenden umsetzbar..
Die unter Punkt 99..11..22 und 99..11..33 benannten Sperrpausen füühren in aller Regel zu Bahnersatz--
verkehr im innerstädtischen Straßßennetz und bedingen dort freie Ersatzstrecken..
Die unter Punkt 99..22..22 ((Unterlage 11..11)) aufgefüührten Straßßen sind füür kurzzeitige Sperrungen
grundsätzlich geeignet ((ausgenommen die Sackgasse „An der Immenburg“)).. Termine und Um--
leitungen sind mit dem Tiefbauamt --Stabsstelle Verkehrslenkung und Baustellenmanagement--
rechtzeitig abzustimmen,, da in Teilen auch der Buslinienverkehr betroffen ist..
Wohngebiete abseits der Hauptverkehrsstraßßen sind grundsätzlich vom Baustellenverkehr
freizuhalten,, sofern die Baustelle nicht ausschließßlich üüber diese Anliegerstraßßen erreicht wer--
den kann.. Auf Fußßgänger und Radfahrer ist besondere Rüücksicht zu nehmen..
Baustelleneinrichtungsflächen stehen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen nur in sehr
eingeschränktem Umfang zur Verfüügung und sind rechtzeitig vor Inanspruchnahme bei demSeite 22 von 23

Tiefbauamt --Stabsstelle Verkehrslenkung und Baustellenmanagement-- zu beantragen;; die
Nutzung von öffentlichen Flächen zur Aufstellung wartender Fahrzeuge ((Lkw zur Belieferung,,
o..ä..)) ist grundsätzlich ausgeschlossen..
Tierheim
Das Bonner Tierheim Albert Schweitzer e..V.. ist in der Fläche und der Funktion vom Neubau
und der Verbreiterung des Tausendfüüßßlers betroffen.. Zur Wahrung der Funktion des Bonner
Tierheims sollen temporär während der Bauphase Parzellen des benachbarten Kleingarten--
vereins Flora e..V.. in Anspruch genommen werden.. Dies ist das Ergebnis zweier Veranstaltun--
gen mit den betroffenen Anliegern,, StraßßenNRW und Vertretern//innen der Stadtratsfraktionen
sowie der Verwaltung,, die auf Beschluss des Rates der Stadt Bonn am 1100..0033..22002200 und am
2299..0055..22002200 durchgefüührt wurden.. Die Umsetzung und vertragliche Sicherung obliegt Stra--
ßßenNRW.. Die Leitung des Bonner Tierheims hat im Nachgang des o..g.. Runden Tischs müünd--
lich die Stadtverwaltung darüüber informiert,, dass der mit dem Land NRW gefundene Konsens
nicht mitgetragen wird..Seite 23 von 23

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 20:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de