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201913-02 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung Baum Nr. 37

Nummer
201913-02
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
18.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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Übergeordnet

  1. 201913 Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung von 5 städtischen Bäumen

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
201913-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1,
Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte,
Fällung Baum Nr. 37
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beschlussvorlage 201913-01 war für die Sitzung der BV Bonn am
26.01.2021 vorgesehen. Da diese jedoch verschoben wurde, wäre eine
Entscheidung frühestens in der nunmehr für den 2.2.2021 anberaumten
Sitzung möglich, sofern eine Sitzung aufgrund der weiterhin pandemischen
Lage überhaupt möglich ist. Eine Entscheidung ist jedoch unbedingt kurzfristig
erforderlich, da inzwischen die Abrissarbeiten begonnen haben.
Zur ungehinderten Weiterführung der Arbeiten ist die Aufstellung des Krans
dringend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
Der Teilbeschluss der BV Bonn vom 24.11.2020 gegen die Fällung des
Baumes Nr. 37 wird aufgehoben.
Der Baum Nr. 37 wird entfernt.
Begründung
Mit Beschlussvorlage (Drucksachennummer 201913, Sitzung der BV Bonn am
24.11.2020 wurde im Zuge der Vorbereitung des Abbruchs der Aula und des
Studiengebäudes am Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium über die Fällung von 5
satzungsgeschützten Bäumen beraten.
Bei der Beschlussfassung wurde festgelegt, dass ein nicht satzungsgeschützter
Baum (Baum Nr. 37) zu erhalten sei.Seite 1 von 2

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Dieser Baum steht im vorgesehenen Aufstellbereich des Krans, der für die
Abbrucharbeiten gestellt werden muss. Eine Veränderung des Aufstellbereichs
führt neben Behinderungen im Bauablauf zu Mehrkosten.
Hinzu kommt, dass dieser Baum spätestens im Zuge der Erstellung des
Neubaus gefällt werden muss. Der Baum befindet sich im unmittelbaren
Baufeld des Erweiterungsbaus. Eine Fällung des Baumes ist daher zur
Realisierung der Maßnahme zwingend erforderlich.
Das umfangreiche Raumprogramm, das sowohl den Ersatz der Aula,
Erweiterungen im Zuge der Rückkehr zu G9 als auch Inklusionsräume
beinhaltet, umfasst auch den Erhalt der bestehenden Mensa.
Hierfür wurde von den Architekten ein sehr kompakter Baukörper geplant, der
sowohl dem Raumbedarf Rechnung trägt, aber auch die Belange von
Denkmalschutz, die Verbindung zum Bestand und die Einbindung der
bestehenden Mensa zu berücksichtigen hat. Ein weiterer Zwangspunkt ist die
bestehende Feuerwehrzufahrt zum rückwärtigen Bereich der Schule.
Der Vorentwurf soll den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2021
vorgestellt werden
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete/r
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de