201913 · Beschlussvorlage
Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung von 5 städtischen Bäumen
Kerndaten
- Nummer
- 201913
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr. 37, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Neubauplanung
- Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung Baum Nr. 37
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Beschlussvorlage öffentlich 201913 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung von 5 städtischen Bäumen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Großabbruchmaßnahme muss Anfang Januar 2021 beginnen, um den engen Terminplan einhalten zu können. Vorarbeiten sind rechtzeitig auszuführen, sodass die Ferienzeiten für besonders störende Arbeiten ausgenutzt werden können und somit Beeinträchtigungen des Schulbetriebs gering gehalten werden. Die Fällarbeiten müssen daher vorab bis Ende 2020 erfolgen. Eine Entscheidung in einer späteren Sitzung der BV Bonn ist daher nicht möglich. Da die Fällung dringlich ist, wird die sonst vorberatende Baumkommission informiert, sobald dies möglich ist. Beschlussvorschlag Der Fällung von 5 städtischen Bäumen mit einem Stammumfang > 1m auf dem Gelände des Ernst-Moritz- Arndt-Gymnasiums bzw. der angrenzenden Wegelerstraße wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung mit 8 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbaumaßnahme auf dem Schulgelände und im angrenzenden Straßenraum durchgeführt. Begründung Am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium müssen die Aula einschließlich der angrenzenden Schulgebäude aufgrund erheblicher baulicher Mängel durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Vorab müssen die bestehenden Gebäude (Gesamtkubatur ca. 16.600 m³) abgerissen werden. Die Maßnahme ist aufgrund der Größe, der durchzuführenden Schadstoffentsorgung, der Gebäudestruktur, der aus statischer Sicht zu berücksichtigenden Aspekte und der eingeschränkten Platzverhältnisse auf dem Grundstück schwierig. Der Rückbau der Bauwerkskonstruktionen kann nur von der Wegelerstraße erfolgen. Hierzu sind der Einsatz von Großgeräten u.a. Abbruchbagger mitSeite 1 von 12 Seite 2 großer Reichweite sowie ein Autokran mit sehr hoher Hubkraft und großer Ausladung für den Ausbau der bis zu 11 Tonnen schweren Stahl- Fachwerkträger der Dachkonstruktion der Aula erforderlich. Die notwendigen Aufstellflächen sowie Arbeits- und Schwenkbereiche sind in dem Baustelleneinrichtungsplan dargestellt. Die Rückbauarbeiten sollen im Januar 2021 beginnen, die Durchführung der mechanischen Abbrucharbeiten erfolgt in den Sommerferien 2021. Für den Abbruch müssen verschiedene Bäume entfallen. Es handelt sich hierbei vor allem um die Bäume in Gebäudenähe (versch. Hainbuchen sowie jüngere Bäume, Nr. 41,43a/b,44,45) sowie die Bäume an der Wegelerstraße für die Abbrucharbeiten (Spitzahorne Nr. 63, 64) sowie die Herstellung der Feuerwehrzufahrten (2 Kugelahorne Nr. 61 und 65). Der Silberahorn am Bestandsgebäude (Nr. 36) müsste im kommenden Winter aus Gründen der Verkehrssicherheit unabhängig vom Bauvorhaben entfernt werden, da auf Grund fortschreitender Absterbeprozesse Bruchgefahr von Kronenteilen besteht. Für den zukünftigen Neubau, der sich in der Vorplanung befindet, müssen keine weiteren Bäume entfernt werden. Eine Ersatzpflanzung mit 8 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbaumaßnahme auf dem Schulgelände und im angrenzenden Straßenraum der Wegelerstraße durchgeführt. Dies erfolgt im Zuge der Außenanlagenplanung zum Neubau. Die Kosten für die Fällung und Ersatzpflanzung der Bäume in Höhe von ca. 18.000 Euro sind in der Gesamtmaßnahme enthalten. Anlage/n 1 EMA Baumfällung Übersicht (öffentlich) 2 EMA Baumfällung Lageplan (öffentlich) 3 Baum Nr. 36 (öffentlich) 4 Baum Nr. 37 (öffentlich) 5 Baum 43a-b (öffentlich) 6 Baum Nr. 44 (öffentlich) 7 Baum Nr. 61 (öffentlich) 8 Baum 63 u. 64 (öffentlich) 9 Baum Nr. 64 (öffentlich) 10 Baum Nr. 65 (öffentlich)Seite 2 von 12 Nr ID Baumart Baumart (D) STU KrD H Zustand Bemerkung Ers. 36 67154 Acer saccharinum Silber-Ahorn 242 18 24 mangelhaft Gebäudeseitiger Kronenteil absterbend Ja 37 67152 Aesculus x carnea Rotblühende Kastanie 82 7 10 Befriedigend 41 67110 Acer tataricum Tataren- Ahorn 33 4 6 Ausreichend Ersatzbaumpflanzung Absterbend Ja 43a 87830 Carpinus betulus Hainbuche 86 8 16 Ausreichend Fehlentwickelt 43b 87638 Carpinus betulus Hainbuche 113 11 18 Ausreichend Fehlentwickelt Ja 44 67113 Carpinus betulus Hainbuche 123 9 14 Ausreichend Fehlentwickelt Ja 45 87635 Malus Apfel 87 5 12 Mangelhaft Oberkrone in Teilen absterbend STRASSENBÄUME 61 19291 Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 94 6 7 Befriedigend Lichtraumprofil zu gering Ja 63 19227 Acer platanoides Spitz-Ahorn 66 8 14 Mangelhaft Stark fehlentwickelt Ja 64 19203 Acer platanoides Spitz-Ahorn 117 12 14 Ausreichend Nachlassende Vitalität Ja 65 19101 Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 101 6 5 Ausreichend Lichtraumprofil zu gering JaSeite 3 von 12 Seite 4 von 12 Seite 5 von 12 Seite 6 von 12 Seite 7 von 12 Seite 8 von 12 Seite 9 von 12 Seite 10 von 12 Seite 11 von 12 Seite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de