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201913 · Beschlussvorlage

Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung von 5 städtischen Bäumen

Nummer
201913
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210217 Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr. 37, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Neubauplanung
  2. 201913-02 Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung Baum Nr. 37
  3. 201913-01 Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung Baum Nr. 37

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Beschlussvorlage
öffentlich
201913
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1,
Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte,
Fällung von 5 städtischen Bäumen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Großabbruchmaßnahme muss Anfang Januar 2021 beginnen, um den
engen Terminplan einhalten zu können. Vorarbeiten sind rechtzeitig
auszuführen, sodass die Ferienzeiten für besonders störende Arbeiten
ausgenutzt werden können und somit Beeinträchtigungen des Schulbetriebs
gering gehalten werden. Die Fällarbeiten müssen daher vorab bis Ende 2020
erfolgen. Eine Entscheidung in einer späteren Sitzung der BV Bonn ist daher
nicht möglich.
Da die Fällung dringlich ist, wird die sonst vorberatende Baumkommission
informiert, sobald dies möglich ist.
Beschlussvorschlag
Der Fällung von 5 städtischen Bäumen mit einem Stammumfang > 1m auf dem
Gelände des Ernst-Moritz- Arndt-Gymnasiums bzw. der angrenzenden
Wegelerstraße wird zugestimmt.
Eine Ersatzpflanzung mit 8 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang
von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbaumaßnahme auf dem
Schulgelände und im angrenzenden Straßenraum durchgeführt.
Begründung
Am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium müssen die Aula einschließlich der
angrenzenden Schulgebäude aufgrund erheblicher baulicher Mängel durch
einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Vorab müssen die
bestehenden Gebäude (Gesamtkubatur ca. 16.600 m³) abgerissen werden. Die
Maßnahme ist aufgrund der Größe, der durchzuführenden
Schadstoffentsorgung, der Gebäudestruktur, der aus statischer Sicht zu
berücksichtigenden Aspekte und der eingeschränkten Platzverhältnisse auf
dem Grundstück schwierig.
Der Rückbau der Bauwerkskonstruktionen kann nur von der Wegelerstraße
erfolgen. Hierzu sind der Einsatz von Großgeräten u.a. Abbruchbagger mitSeite 1 von 12

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großer Reichweite sowie ein Autokran mit sehr hoher Hubkraft und großer
Ausladung für den Ausbau der bis zu 11 Tonnen schweren Stahl-
Fachwerkträger der Dachkonstruktion der Aula erforderlich. Die notwendigen
Aufstellflächen sowie Arbeits- und Schwenkbereiche sind in dem
Baustelleneinrichtungsplan dargestellt. Die Rückbauarbeiten sollen im Januar
2021 beginnen, die Durchführung der mechanischen Abbrucharbeiten erfolgt in
den Sommerferien 2021.
Für den Abbruch müssen verschiedene Bäume entfallen. Es handelt sich
hierbei vor allem um die Bäume in Gebäudenähe (versch. Hainbuchen sowie
jüngere Bäume, Nr. 41,43a/b,44,45) sowie die Bäume an der Wegelerstraße für
die Abbrucharbeiten (Spitzahorne Nr. 63, 64) sowie die Herstellung der
Feuerwehrzufahrten (2 Kugelahorne Nr. 61 und 65). Der Silberahorn am
Bestandsgebäude (Nr. 36) müsste im kommenden Winter aus Gründen der
Verkehrssicherheit unabhängig vom Bauvorhaben entfernt werden, da auf
Grund fortschreitender Absterbeprozesse Bruchgefahr von Kronenteilen
besteht.
Für den zukünftigen Neubau, der sich in der Vorplanung befindet, müssen
keine weiteren Bäume entfernt werden.
Eine Ersatzpflanzung mit 8 heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang
von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbaumaßnahme auf dem
Schulgelände und im angrenzenden Straßenraum der Wegelerstraße
durchgeführt. Dies erfolgt im Zuge der Außenanlagenplanung zum Neubau.
Die Kosten für die Fällung und Ersatzpflanzung der Bäume in Höhe von ca.
18.000 Euro sind in der Gesamtmaßnahme enthalten.
Anlage/n
1 EMA Baumfällung Übersicht (öffentlich)
2 EMA Baumfällung Lageplan (öffentlich)
3 Baum Nr. 36 (öffentlich)
4 Baum Nr. 37 (öffentlich)
5 Baum 43a-b (öffentlich)
6 Baum Nr. 44 (öffentlich)
7 Baum Nr. 61 (öffentlich)
8 Baum 63 u. 64 (öffentlich)
9 Baum Nr. 64 (öffentlich)
10 Baum Nr. 65 (öffentlich)Seite 2 von 12

Nr ID Baumart Baumart (D) STU KrD H Zustand Bemerkung Ers.
36 67154 Acer saccharinum Silber-Ahorn 242 18 24 mangelhaft
Gebäudeseitiger
Kronenteil absterbend
Ja
37 67152 Aesculus x carnea
Rotblühende
Kastanie 82 7 10 Befriedigend
41 67110 Acer tataricum
Tataren-
Ahorn 33 4 6 Ausreichend
Ersatzbaumpflanzung
Absterbend
Ja
43a 87830 Carpinus betulus Hainbuche 86 8 16 Ausreichend Fehlentwickelt
43b 87638 Carpinus betulus Hainbuche 113 11 18 Ausreichend Fehlentwickelt Ja
44 67113 Carpinus betulus Hainbuche 123 9 14 Ausreichend Fehlentwickelt Ja
45 87635 Malus Apfel 87 5 12 Mangelhaft
Oberkrone in Teilen
absterbend
STRASSENBÄUME
61 19291
Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 94 6 7 Befriedigend
Lichtraumprofil zu
gering
Ja
63 19227 Acer platanoides Spitz-Ahorn 66 8 14 Mangelhaft Stark fehlentwickelt Ja
64 19203 Acer platanoides Spitz-Ahorn 117 12 14 Ausreichend
Nachlassende
Vitalität
Ja
65 19101
Acer platanoides
'Globosum' Kugel-Ahorn 101 6 5 Ausreichend
Lichtraumprofil zu
gering
JaSeite 3 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de