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201891-01 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Nachwahl eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der bonnorange AöR

Nummer
201891-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201891 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: bonnorange AöR

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Beschlussvorlage
öffentlich
201891-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Nachwahl eines
Mitgliedes in den Verwaltungsrat der bonnorange
AöR
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
In den Verwaltungsrat der bonnorange AöR werden entsandt:
Herrn Stv. Alois Saß (SPD) (ordentliches Mitglied)
und
Stv. Dr. Nico Janicke (SPD) (Stellvertreter/in)
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 21.01.2021 (DS 201891) wurden in den
Verwaltungsrat der bonnorange AöR entsandt:
Verwaltungsratsvorsitzender Stellvertreter/in
Helmut Wiesner Beigeordneter
(§ 7 Abs.2 der bonnorange AöR-Satzung)
Carolin Krause Beigeordnete
Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/in
1 AM Katharina Schweer -Grüne- Stv. Daniel Rutte (Grüne)
2 AM Cornelia Jamm (Grüne) Stv. Rolf Beu (Grüne)
3 AM Christian Gold (CDU) Stv. Jürgen Wehlus (CDU)
4 Stv. Julia Polley (CDU) AM Franz August Emde (CDU)
5 AM Dr. Stephan Eickschen (SPD) Stv. Dr. Nico Janicke (SPD)
6 Stv. Dr. Albert Weidmann (BBB) Stv. Marcel Schmitt (BBB)
7 AM Hanno von Raußendorf Stv. Julia Schenkel (Linke)Seite 1 von 3
Seite 2
(Linke)
8 Stv. Werner Hümmrich AM Prof. Dr. Wilfried Löbach
9 Christoph Busch
(Gemäß § 7 Abs. 3 der bonnorange
AöRSatzung; Vorschlag der
Personalvertretung)
Christian Dröttboom
(Gemäß § 7 Abs. 3 der bonnorange AöR
Satzung; Vorschlag der Personalvertretung)
Herr Dr. Eickschen legt zum 31.12.2022 seine Mandate in den Gremien der
Bundesstadt Bonn nieder. Daher ist für sein Mandat ein neues Mitglied zu
entsenden.
Dauer der Bestellung
Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Rat angehören,
endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem
Rat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der
neuen Mitglieder weiter aus.
Bei dem Beigeordneten bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten
der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft in dem Verwaltungsrat mit dem
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ
(Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn).
Anlage/n
1 Auszug (§7) Satzung der bonnorange AöR (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de