201884-01 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG)
Kerndaten
- Nummer
- 201884-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Godesberger Allee
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201884-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der VEBOWAG entsendet der Rat der Bundesstadt Bonn folgende neue Mitglieder: neue ordentliche Mitglieder bisherige ordentliche Mitglieder 1 Alfred Giersberg (CDU) Jan Claudius Lechner (CDU) 2 Rainer Grotegut (Grüne) Florian Schaper (Grüne) Begründung Die Herren Schaper und Lechner haben schriftlich ihren Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der VEBOWAG erklärt. Da keine Ersatzmitglieder benannt sind, ist eine Nachbesetzung erforderlich. Dauer der Bestellung Die Amtszeit endet spätestens mit der Hauptversammlung, die auf die Konstituierung des Rates der Bundesstadt Bonn nach einer Neuwahl folgt. Ungeachtet dessen endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (§ 102 AktG). Allgemeines Die Bundesstadt Bonn ist mit 92,34 % Hauptaktionär der VEBOWAG. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der VEBOWAG bestehend der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern. Auf die Bundesstadt Bonn entfallen 13Seite 1 von 6 Seite 2 Mandate. 7 Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG von den Arbeitnehmern zu wählen. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied ist durch die weiteren Kapitalgeber vorgeschlagen. Die Meldung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der VEBOWAG zum 04.2024 ist als Anlage beigefügt. Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft“ zu verweisen. Bei der Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) sind zu beachten. Anlage/n 1 Aufsichtsrat VEBOWAG -Liste (öffentlich) 2 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft (öffentlich)Seite 2 von 6 Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG VEBOWAG . Postfach 12 02 10 . 53044 Bonn Der Vorstand Amtsgericht Bonn - Handelsregister - 53105 Bonn Tel. 0228 91 58-1 1 1 Fax: 0228 9158-137 Bonn,25. Mär22024 Meldung gem. S 106 AktG - Bekanntmachung der Anderungen im Aufsichtsrat und S 107 AktG - lnnere Ordnung des Aufsichtsrates Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes darf ich lhnen anmelden und mitteilen: l. Mit Beschluss vom 19.03.2024 durch das Amtsgericht Bonn, HRB 355, wurden Frau Dr. Lisanne Riedel, Bonn und Herrn Roman Szewc, Bonn, zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Es werden Frau Dr. Annette Standop und Herrn Marc Dittmann ersetzt, welche beide mit Wirkung zum 14. Dezember 2023 ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft niedergelegt haben. Somit setzt sich der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern zusammen: Vorname, Name Ausgeübter Beruf Wohnort A\\VEBOWAG Godesberger Allee 20 53175 Bonn Florian Schaper Aufsichtsratsvo rsitzend e r Gieslint Grenz 1 . stv. Aufsichtsratsvorsitzende Frank Wilbertz 2. stv. Aufsichtsratsvorsitzender Günter Dorschu Elke Gerner-Kilp Peter Kox Carolin Krause Norbert Krey Anja Lamodke Stadtverordneter Stadtverordnete kfm. Angestellter techn. Angestellter kfm. Angestellte Stadtverordneter Ausschussmitglied kfm. Angestellter Stadtverordnete Bonn Bonn Bonn Bonn Bad Breisig Bonn Köln Bonn Bonn Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG, Godesberger Allee 20, 53175 Bonn . Tel. 0228 9158-0 . www.vebowag.de . Aufsichtsratsvorsitzender: Florian Schaper Vorsland: Dr. Michael Kleine-Hadlage . Registergericht: Amtsgericht Bonn HRB 355 . Sitz der Gesellschaft: Bonn ' USlldNr. DE 122119256Seite 3 von 6 Jan Claudius Lechner Torben Leskien Andreas Remmen Dr. Lisanne Riedel Holger Schmidt Johannes Schott Achim Schröder Roman Szewc Marina Tillmann-Eckert Rainer Virnich Friederike von Arnim Feyza Yildiz Freundliche Grüße Der Vorstand Seite 2 von 2 Stadtverordneter Stadtverordneter kfm. Angestellter Fraktionsg eschäftsfü hreri n Ausschussmitglied Stadtverordneter Stadtverordneter kfm. Angestellter techn. Angestellte Mitglied d. Vorstandes d. Sparkasse KölnBonn Ausschussmitglied Stadtverordnete Bonn Bonn Bonn Bonn Bonn Bonn Bonn Bonn Bonn Euskirchen Bonn BonnSeite 4 von 6 Hiermit beglaubige ich die Übereinstimmung der in dieser Datei enthaltenen Bilddaten (Abschrift) mit dem mir vorliegenden Papierdokument (Urschrift). Bonn, den 28.03.2024 Dr. Dirk Solveen, NotarSeite 5 von 6 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft Vor dem Hintergrund der ihm obliegenden Aufgaben unterliegt die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat gewissen Anforderungen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit bei einem privatwirtschaftlich tätigen oder einem öffentlichen Unternehmen ausgeübt wird. Mit Übernahme einer solchen Aufgabe sind daher von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern gewisse Voraussetzungen zu beachten: Bei den persönlichen Anforderungen ist – neben allgemeinen Aspekten wie unbeschränkter Geschäftsfähigkeit oder genügend verfügbarer Zeit für eine gewissenhafte Mandatswahrnehmung – insbesondere die Unvereinbarkeitsregelung zwischen gleichzeitiger Geschäftsleitung und Unternehmensüberwachung zu nennen. Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die persönlichen Anforderungen bereits zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen. Aus fachlicher Sicht muss jedes Aufsichtsratsmitglied unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung diejenigen Mindestkenntnisse und –fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle gewöhnlich anfallenden Geschäftsvorgänge des Unternehmens auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Regelmäßig zählen hierzu allgemeine, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Kenntnisse, insbesondere: - das Verstehen und die sachgerechte Beurteilung der Berichte der Geschäftsführung und der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, - Hinreichende Kenntnisse des Bilanzwesens, - Kenntnisse der relevanten Vorschriften (Gesetze, Satzung, Geschäftsordnung). Damit einher geht auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder mit den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Branchensituation und –entwicklung, der Organisation und Führungsstruktur des Unternehmens, seiner Geschäftsaktivitäten sowie der finanziellen Lage und Leistungskraft des Unternehmens vertraut sind bzw. sich vertraut machen. Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die fachlichen Anforderungen nicht zwingend zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen. Es genügt, wenn sich die genannten Kenntnisse und Fähigkeiten zeitnah nach der Mandatsübernahme angeeignet werden, wozu im Rahmen der Mandatsbetreuung von Seiten des städtischen Beteiligungsmanagements auch entsprechende Schulungen angeboten werden. Die Beurteilung, ob die fachlichen Anforderungen erfüllt werden oder aber ein Schulungsbedarf besteht, obliegt in eigener Verantwortung jedem zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglied selbst. Zuletzt sehen die vom Stadtrat beschlossenen Public Corporate Governance der Bundesstadt Bonn (DS 1910714) auch aus Gründen guter Unternehmensführung und zur Gewährleistung einer hinreichenden Unabhängigkeit nachfolgende Regelungen vor: - grundsätzliche Nichtangehörigkeit eines ehemaligen Mitglieds der Geschäftsführung zum Aufsichtsrat desselben Unternehmens, - Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte, - Abgabe einer Erklärung über die Ausübung von Beratungsaufgaben oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de