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201830-01 · Beschlussvorlage

Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in Beuel – Vilich, Am Burgpark; hier: Landschaftsschutzrechtliche Befreiung zur Asphaltierung des Wegeabschnittes zwischen Bahntrasse und Am Burgpark

Nummer
201830-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 10.04.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201830 Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in Beuel – Vilich, Am Burgpark

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Beschlussvorlage
öffentlich
201830-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in
Beuel – Vilich, Am Burgpark; hier:
Landschaftsschutzrechtliche Befreiung zur
Asphaltierung des Wegeabschnittes zwischen
Bahntrasse und Am Burgpark
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 10.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Befreiung zur Asphaltierung
des Wegeabschnittes westlich der Bahntrasse Richtung der Straße „Am
Burgpark“ auf seiner Länge von 200 m und einer Breite von 1,80 m wird
zugestimmt.
Begründung
Im Jahre 2021 wurde aufgrund der Baumaßnahme „S 13“ die Brücke über die
Gleise in der Schultheißstraße abgerissen. Um die wichtige Verbindung
zwischen den Stadtteilen Vilich-Müldorf und Vilich zumindest für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aufrechtzuerhalten, wurde eine
Wegeverbindung zwischen der Schultheißstraße und der Straße „Am Burgpark“
geschaffen. Der Weg wurde östlich der DB-Trasse in Asphaltbauweise neu
gebaut und schließt an einer Bestandsunterführung bzw. an einen seinerzeit
schon vorhandenen Weg westlich der Bahntrasse an. Dieser Bestandsabschnitt
des Weges von der DB-Unterführung bis an den ausgebauten Bereich der
Straße „Am Burgpark“ ist ca. 200 m lang und besitzt eine ungebundene
Tragschicht. Der Weg befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.
Die neue Wegeverbindung wird sehr gut von den Bürger*innen angenommen
und wird insbesondere auch von zahlreichen Schulkindern täglich genutzt.
Zudem stellt der Weg eine sehr wichtige Radwegeverbindung zwischen Sankt
Augustin und Bonn dar. Leider ist der Weg im Bereich des Altbestandes auf
seiner Länge von 200 m im Zeitraum von Oktober bis Ende März nur
eingeschränkt nutzbar, da er durch die ungebundene Oberfläche, die fehlende
Entwässerung und den starken Laubbefall verschlammt. Eine Beleuchtung ist
vorhanden. Die Beschwerdelage ist immens und nimmt trotz regelmäßigerSeite 1 von 11
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Reinigung und Überarbeitung des Wegeabschnittes nicht ab. Die
Bezirksvertretung Beuel hat daher bereits im November u.a. den folgenden
Beschluss gefasst: Die Beleuchtung und Befestigung des Wegs zwischen der
Bahnunterführung und Adelheidisstraße muss sichergestellt sein und ggfs.
erneuert werden (DS-Nr. 201830-1)
Die Verwaltung schlägt daher eine Asphaltierung des Wegeabschnittes auf
seiner Länge von 200 m und einer Breite von 1,80 m vor. Hierfür müssen keine
Bäume gefällt werden und das Regenwasser wird einer natürlichen
Versickerung zugeführt. Für die Asphaltierung wird ein mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmter ökologischer Ausgleich geschaffen. Die
Maßnahme kostet voraussichtlich ca. 35.000 €.
Erläuterung zur Bauweise:
Die Grundstücksverhältnisse (beidseitig private Einfriedungen) und die fehlende
Möglichkeit, eine Entwässerung für den Weg zu bauen, lässt eine
regelkonforme Bauweise des Weges nicht zu. Der Weg wird daher nur 1,80 m
breit asphaltiert. Zusätzlich werden beidseitig befahrbare Bankette aus Schotter
niveaugleich hergestellt. Das Oberflächenwasser kann somit vor Ort über die
Bankette in den Untergrund versickern.
Diese Bauweise stellt einen Kompromiss dar, wird aber zu einer wesentlichen
Verbesserung der Nutzbarkeit beitragen. Auch kann der Weg mit der
Kehrmaschine vom Laub befreit werden, so dass der Radverkehr in den
Herbst- und Wintermonaten nicht durch einen verschlammten Wegabschnitt
geführt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 35.000,00 EUR 5610012079000/
78.5200
2024
Einzahlungen 0,00 EUR
Investiver
Finanzsaldo
35.000,00 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
AufwendungenSeite 2 von 11
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Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de