201830-01 · Beschlussvorlage
Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in Beuel – Vilich, Am Burgpark; hier: Landschaftsschutzrechtliche Befreiung zur Asphaltierung des Wegeabschnittes zwischen Bahntrasse und Am Burgpark
Kerndaten
- Nummer
- 201830-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201830-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in Beuel – Vilich, Am Burgpark; hier: Landschaftsschutzrechtliche Befreiung zur Asphaltierung des Wegeabschnittes zwischen Bahntrasse und Am Burgpark Beratungsfolge Naturschutzbeirat 10.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Befreiung zur Asphaltierung des Wegeabschnittes westlich der Bahntrasse Richtung der Straße „Am Burgpark“ auf seiner Länge von 200 m und einer Breite von 1,80 m wird zugestimmt. Begründung Im Jahre 2021 wurde aufgrund der Baumaßnahme „S 13“ die Brücke über die Gleise in der Schultheißstraße abgerissen. Um die wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Vilich-Müldorf und Vilich zumindest für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aufrechtzuerhalten, wurde eine Wegeverbindung zwischen der Schultheißstraße und der Straße „Am Burgpark“ geschaffen. Der Weg wurde östlich der DB-Trasse in Asphaltbauweise neu gebaut und schließt an einer Bestandsunterführung bzw. an einen seinerzeit schon vorhandenen Weg westlich der Bahntrasse an. Dieser Bestandsabschnitt des Weges von der DB-Unterführung bis an den ausgebauten Bereich der Straße „Am Burgpark“ ist ca. 200 m lang und besitzt eine ungebundene Tragschicht. Der Weg befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Die neue Wegeverbindung wird sehr gut von den Bürger*innen angenommen und wird insbesondere auch von zahlreichen Schulkindern täglich genutzt. Zudem stellt der Weg eine sehr wichtige Radwegeverbindung zwischen Sankt Augustin und Bonn dar. Leider ist der Weg im Bereich des Altbestandes auf seiner Länge von 200 m im Zeitraum von Oktober bis Ende März nur eingeschränkt nutzbar, da er durch die ungebundene Oberfläche, die fehlende Entwässerung und den starken Laubbefall verschlammt. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Die Beschwerdelage ist immens und nimmt trotz regelmäßigerSeite 1 von 11 Seite 2 Reinigung und Überarbeitung des Wegeabschnittes nicht ab. Die Bezirksvertretung Beuel hat daher bereits im November u.a. den folgenden Beschluss gefasst: Die Beleuchtung und Befestigung des Wegs zwischen der Bahnunterführung und Adelheidisstraße muss sichergestellt sein und ggfs. erneuert werden (DS-Nr. 201830-1) Die Verwaltung schlägt daher eine Asphaltierung des Wegeabschnittes auf seiner Länge von 200 m und einer Breite von 1,80 m vor. Hierfür müssen keine Bäume gefällt werden und das Regenwasser wird einer natürlichen Versickerung zugeführt. Für die Asphaltierung wird ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmter ökologischer Ausgleich geschaffen. Die Maßnahme kostet voraussichtlich ca. 35.000 €. Erläuterung zur Bauweise: Die Grundstücksverhältnisse (beidseitig private Einfriedungen) und die fehlende Möglichkeit, eine Entwässerung für den Weg zu bauen, lässt eine regelkonforme Bauweise des Weges nicht zu. Der Weg wird daher nur 1,80 m breit asphaltiert. Zusätzlich werden beidseitig befahrbare Bankette aus Schotter niveaugleich hergestellt. Das Oberflächenwasser kann somit vor Ort über die Bankette in den Untergrund versickern. Diese Bauweise stellt einen Kompromiss dar, wird aber zu einer wesentlichen Verbesserung der Nutzbarkeit beitragen. Auch kann der Weg mit der Kehrmaschine vom Laub befreit werden, so dass der Radverkehr in den Herbst- und Wintermonaten nicht durch einen verschlammten Wegabschnitt geführt wird. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 35.000,00 EUR 5610012079000/ 78.5200 2024 Einzahlungen 0,00 EUR Investiver Finanzsaldo 35.000,00 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / AufwendungenSeite 2 von 11 Seite 3 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Beispielbilder Bürgerbeschwerden (öffentlich)Seite 3 von 11 Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de