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201824-01 AA · Änderungsantrag

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch (tlw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7423-78) Antrag zur Vorlage 201824

Nummer
201824-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201824 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch (tlw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7423-78)

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Änderungsantrag
öffentlich
201824-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Frank Fremerey
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6323-1 „Schneidemühler
Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch
(tlw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7423-78)
Antrag zur Vorlage 201824
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Die Vorlage wird überarbeitet und dabei wird folgender Eckpunkt berücksichtigt,
der noch vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
eingearbeitet werden soll:
An die Stelle der ursprünglich geplanten zweistöckigen Tiefgarage mit
insgesamt 82 Stellplätzen treten zwei einstöckige Tiefgaragen mit insgesamt 58
Stellplätze und zwei Car Sharing Parkplätze im öffentlichen Raum. Die
Tiefgaragen werden unter die geplanten oberirischen Gebäude gesetzt, so
dass Grünflächen mit Baubestand geschont werden.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden verhandelt
die Verwaltung mit der VEBOWAG zum energetischen Baustandard folgendes:
Das Projekt soll im KfW-Effizienzhausstandard 40 realisiert werden. Ein Bau
im KfW-Effizienzhausstandard 55 ist dann möglich, wenn die VEBOWAG
nachweist, dass sie an anderer Stelle in ihren Bestandsbauten in Bonn
zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen einleitet, die in ihrer Effizienz und
Effektivität die Differenz zwischen KfW40 und KfW55 Standard kompensiert
bzw. überkompensiert, dabei sind Quartierslösungen (Heizzentralen, die ganze
Quartiere versorgen) zu bevorzugen.Die Ergebnisse sollen zum Zeitpunkt der
Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung vorliegen.Seite 1 von 3
Seite 2
Begründung
Die in der Vorlage vorgestellte Planung mit dem Bau einer zweistöckigen
Tiefgarage im hinteren Teil der Schneidemühlerstr. 3-19 weist folgende
Nachteile auf:
- Schaffung eines neuen „Angstraumes“, speziell auch für die Frauen in der
Siedlung, die soziale Kontrolle ist bei dem ursprünglich ins Auge gefassten
Standort für die zweistöckige TG auf dem rückwärtigen Teil der
Schneidemühlerstr. 3-19 nicht gewährleistet.
- Fällung von neun bzw, Gefährdung von drei bestandsgeschützten Bäumen
auf dem ursprünglich vorgesehenen Standorten, keine Möglichkeit der
Nachpflanzung und damit auch Verschlechterung des Kleinklimas
- zusätzlicher Parkraum gegenüber der heutigen Situation, damit auch Gefahr
des Leerstands von TG-Plätzen, wie es bereits heute der Fall in VEBOWAG
Siedlungen ist, denn die Mieter von Förderwohnungen und auch der hier
angestrebte Mietermix für vorwiegend ältere Mieter und Mieterinnnen sowie der
gute ÖPNV-Anschluss erlaubt die Anwendung eines Stellplatzschlüssel von bis
zu 0,45.
Der neue Vorschlag hat zusätzlich folgende Vorteile:
Wie bereits 2015 beschlossen (DS 1512547) sollen in Bonn keine Ausnahmen
beim Neubau für Förderwohnungen für Kfw55 Standards gelten, zumal die
Förderbedingungen eine Bindung an den KFW-Standard 55 vorsehen.
Die Neueinführung des KfW40-Standards beim Neubau, führt aber zu einem
erhöhten Investitions- und vor allen Dingen Wartungs- und Betreuungsaufwand
für die damit einhergehenden technischen Maßnahmen, während gleichzeitig
die Mengeneffekte bei der Co2-Einsparung im Bestandsbau liegen. Bei diesem
Projekt ergäbe sich eine Reduzierung der Wohnfläche und ggfs. auch durch
den zwingenden Einbau einer Lüftungsanlage eine notwendige Erhöhung der
Geschosse, die die notwendigen Abstandsflächen vergrößern und zu einer
wesentlichen Reduzierung von Wohnfläche führen (700m2). Vor diesem
Hintergrund soll in diesem Projekt eine Bonn-interne Kompensationsmöglichkeit
vorgesehen werden, diedamit insgesamt mehr Klimaschutz erreicht werden
kann und auch dem derzeitigen Kostendruck im Baubereich und dem
dringenden Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum Rechnung trägt.
Der Stellplatznachweis umfasst einen Schlüssel von 0,5 abzüglich 10%, so
dass auch die entfallenden Garagenstellplätze kompensiert sind. Dem
Stellplatzbedarf wird somit ausreichend Rechnung getragen. Es stehen über
den Stellplatzschlüssel hinaus zusätzliche 10 Stellplätze zur Verfügung die
extern vermietet werden können. Dies war ausdrücklicher Wunsch in einem
durch die VEBOWAG durchgeführten Anwohnergespräch.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de