201805-02 AA · Änderungsantrag
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Antrag zur Vorlage 201805
Kerndaten
- Nummer
- 201805-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201805-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Frank Fremerey 31.05.2021 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Antrag zur Vorlage 201805 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Dem Beschluss wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Den politischen Gremien wird ein neuer städtebaulicher Entwurf vorgestellt. 2. Der Anteil an Geschosswohnungsbau wird auf mindestens 70 Prozent bezogen auf die Bruttogeschossfläche erhöht. 3. Auf die bisher vorgesehenen PKW-Sammelstellplätze wird zugunsten eines Quartiersgaragen-Konzepts verzichtet. Dadurch freiwerdende Flächen können für weitere Wohnbebauung verwendet werden. Das oberirdische Parken von Kraftfahrzeugen ist wirkungsvoll zu unterbinden. 4. Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau wird auf 50 Prozent der Wohnfläche erhöht. Dies umfasst einen entsprechenden Anteil an Einfamilienhäusern. 5. Einrichtung eines autofreien Quartiersplatzes als Spielfläche und Aufenthaltsbereich.Seite 1 von 2 Seite 2 6. Die Tiefgaragen sollen unter den Gebäuden platziert werden, um zwischen den Gebäuden Raum für tiefwurzelnde Bäume zu schaffen. 7. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Vollverfahren gemäß BauGB aufgestellt und nicht in einem beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen. Dem Umweltausschuss wird jährlich ein Zustandsbericht des Vorkommens der Wechselkröte mitgeteilt. 8. Die Bau- und Freiraumplanung wird neben den gestalterischen Aspekten auch biodiversitätssteigernd angelegt. 9. Die Orientierung von Fenstern und Dachflächen wird für eine Nutzung von Solarenergie optimiert. Die Gebäude sollen so angeordnet werden, dass eine optimale Luftdurchströmung stattfindet, sofern nicht ein besonderes qualitatives Gestaltungskonzept dem entgegensteht. Die Anbringung sonstiger Gebäudetechnik auf dem Dach soll vermieden werden, maximal jedoch auf eine Höhe von einem Meter begrenzt werden. 10. Die Regenwasserversickerung wird sichergestellt. Die Anlage von Regenwasserzisternen zur Berieselung der Freiflächen wird geprüft. 11. Die schützenswerten Böden mit ihrem besonderen Wasserrückhaltevermögen im südlichen Bereich sollen für die Freiraumplanung genutzt werden. 12. Die ökologisch wertvollen Grünstrukturen/-streifen an der westlichen und der südlichen Grundstücksgrenze sollen erhalten bleiben; während der Bauphase wird der Schutz dieser Grünbereiche sichergestellt. 13. Die Gebäude werden mindestens in KfW Effizienzhaus-Standard 40 ausgeführt. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de