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201805-01 AA · Änderungsantrag

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201805

Nummer
201805-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201805 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
201805-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6122-1 "
Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Dransdorf
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201805
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Vor einer Beschlussfassung legt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung dar,
1. welche kaufvertraglichen Regelungen mit dem Vorhabenträger genau
vereinbart worden sind und welche Rechte dem Käufer hieraus in Bezug auf
das Kaufgeschäft an sich, die Planungsinhalte und ggfls.
Schadenersatzansprüche gegen wen erwachsen?
2. auf welcher Beschlussgrundlage die Verwaltung berechtigt war, mit Dritten
Planungsinhalte zu vereinbaren, die dann in welcher Weise für wen bindend
Grundlage von Kaufverträgen wurden?
3. ob eine mit Kaufvertrag unter Mitwirkung der Stadt Bonn bereits vereinbarte
Vorzugsplanung nicht als unzulässige Vorfestlegung der Kommune auf ein
Planziel anzusehen ist, für das erst noch ein
Bebauungsplanänderungsverfahren und dem innewohnend eine
Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden muss?
Begründung
In ihrer Begründung zu DS 201805 führt die OB unter Planungsanlass“
folgendes aus:
„Im Oktober 2017 erwarb die LANGEN Massivhaus GmbH & Co. KG aus
Mönchengladbach die Flurstücke 1414, 1140, 1139, 983, 1046 und 1045 im
Plangebiet mit der Zielsetzung, hier Wohnbebauung zu realisieren. Im Zuge derSeite 1 von 2
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Verkaufsverhandlungen wurden in enger Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt der Stadt Bonn verschiedene Varianten städtebaulicher
Entwürfe vorgelegt und diskutiert, bis eine Vorzugsvariante abgestimmt wurde.
Diese bildete die Grundlage des Kaufvertrages und wurde für die weitere
Planung zugrunde gelegt.“
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de