201805-01 AA · Änderungsantrag
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201805
Kerndaten
- Nummer
- 201805-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201805-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6122-1 " Grootestraße/Lenaustraße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 201805 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Vor einer Beschlussfassung legt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung dar, 1. welche kaufvertraglichen Regelungen mit dem Vorhabenträger genau vereinbart worden sind und welche Rechte dem Käufer hieraus in Bezug auf das Kaufgeschäft an sich, die Planungsinhalte und ggfls. Schadenersatzansprüche gegen wen erwachsen? 2. auf welcher Beschlussgrundlage die Verwaltung berechtigt war, mit Dritten Planungsinhalte zu vereinbaren, die dann in welcher Weise für wen bindend Grundlage von Kaufverträgen wurden? 3. ob eine mit Kaufvertrag unter Mitwirkung der Stadt Bonn bereits vereinbarte Vorzugsplanung nicht als unzulässige Vorfestlegung der Kommune auf ein Planziel anzusehen ist, für das erst noch ein Bebauungsplanänderungsverfahren und dem innewohnend eine Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden muss? Begründung In ihrer Begründung zu DS 201805 führt die OB unter Planungsanlass“ folgendes aus: „Im Oktober 2017 erwarb die LANGEN Massivhaus GmbH & Co. KG aus Mönchengladbach die Flurstücke 1414, 1140, 1139, 983, 1046 und 1045 im Plangebiet mit der Zielsetzung, hier Wohnbebauung zu realisieren. Im Zuge derSeite 1 von 2 Seite 2 Verkaufsverhandlungen wurden in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bonn verschiedene Varianten städtebaulicher Entwürfe vorgelegt und diskutiert, bis eine Vorzugsvariante abgestimmt wurde. Diese bildete die Grundlage des Kaufvertrages und wurde für die weitere Planung zugrunde gelegt.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de