201782-01 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Bonn Conference Center Management GmbH
Kerndaten
- Nummer
- 201782-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.038 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201782-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Bonn Conference Center Management GmbH Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des Rücktritts von Herrn Christoph Jansen aus der BonnCC GmbH hat die CDU-Fraktion aktuell keine Möglichkeit an den Sitzungen teilzunehmen. Da nun zwischenzeitlich der Geschäftsführer, Herr Dr. Kleine-Hartlage, seine Kündigung eingereicht hat, muss nun unmittelbar eine Nachbesetzung der frei- en Position erfolgen, um bei den kommenden Sondersitzungen der BonnCC GmbH teilnehmen zu können. Die nächste Ratssitzung, in der eine Nachbesetzung beschlossen werden kann, ist nur noch im Rahmen einer Dringlichkeit erreichbar. Beschlussvorschlag In den Aufsichtsrat der BonnCC GmbH werden entsandt: Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied 1 Gordon Land Sabine Kramer Begründung Allgemeines Die Bundesstadt Bonn ist alleinige Gesellschafterin der BonnCC GmbH. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sechsSeite 1 von 2 Seite 2 Mitglieder an: a. die Oberbürgermeisterin bzw. eine von ihr vorgeschlagene Bedienstete / ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter, b. fünf vom Rat der Bundesstadt Bonn entsandte Mitglieder. Auf die Bundesstadt Bonn entfallen somit alle sechs Mandate. Die Bestellung von Ersatzmitgliedern (personengebundene Vertretung) ist gesellschaftsvertraglich gleichzeitig mit der Bestellung der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder möglich (§ 6 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages). Diese werden ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates, wenn das ordentliche Aufsichtsratsmitglied, für welches das Ersatzmitglied benannt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger für die restliche Zeit der Bestellung, wenn eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet. Dauer der Bestellung Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, entsandt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Amtszeit endet spätestens mit dem Schluss der Sitzung des neu gewählten Rates der Bundesstadt Bonn, die die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder zum Gegenstand hat. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Christoph Jansen aus dem Aufsichtsrat der BonnCC GmbH ist die Nachbesetzung notwendig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de