← zurück zu 201782

201782-01 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Bonn Conference Center Management GmbH

Nummer
201782-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201782 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Bonn Conference Center Management GmbH

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.038 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201782-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen: hier
-Aufsichtsrat der Bonn Conference Center
Management GmbH
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund des Rücktritts von Herrn Christoph Jansen aus der BonnCC GmbH
hat die CDU-Fraktion aktuell keine Möglichkeit an den Sitzungen teilzunehmen.
Da nun zwischenzeitlich der Geschäftsführer, Herr Dr. Kleine-Hartlage, seine
Kündigung eingereicht hat, muss nun unmittelbar eine Nachbesetzung der frei-
en Position erfolgen, um bei den kommenden Sondersitzungen der BonnCC
GmbH teilnehmen zu können.
Die nächste Ratssitzung, in der eine Nachbesetzung beschlossen werden
kann, ist nur noch im Rahmen einer Dringlichkeit erreichbar.
Beschlussvorschlag
In den Aufsichtsrat der BonnCC GmbH werden entsandt:
Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied
1 Gordon Land Sabine Kramer
Begründung
Allgemeines
Die Bundesstadt Bonn ist alleinige Gesellschafterin der BonnCC GmbH.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sechsSeite 1 von 2
Seite 2
Mitglieder an:
a. die Oberbürgermeisterin bzw. eine von ihr vorgeschlagene Bedienstete /
ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter,
b. fünf vom Rat der Bundesstadt Bonn entsandte Mitglieder.
Auf die Bundesstadt Bonn entfallen somit alle sechs Mandate. Die
Bestellung von Ersatzmitgliedern (personengebundene Vertretung) ist
gesellschaftsvertraglich gleichzeitig mit der Bestellung der ordentlichen
Aufsichtsratsmitglieder möglich (§ 6 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages).
Diese werden ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates, wenn das
ordentliche Aufsichtsratsmitglied, für welches das Ersatzmitglied
benannt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die
Oberbürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde dazuzählen.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger für die restliche Zeit
der Bestellung, wenn eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet.
Dauer der Bestellung
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, entsandt; hierbei wird
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die
Amtszeit endet spätestens mit dem Schluss der Sitzung des neu gewählten
Rates der Bundesstadt Bonn, die die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder
zum Gegenstand hat.
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Christoph Jansen aus dem Aufsichtsrat
der BonnCC GmbH ist die Nachbesetzung notwendig.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de