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201647-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Situation im Bereich der Unterführung Kaiserplatz

Nummer
201647-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201647 Bürgerantrag: Situation im Bereich der Unterführung Kaiserplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201647-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Situation im Bereich der
Unterführung Kaiserplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Wohnungslosigkeit und damit verbundene Folgen stellen auch in Bonn ein
ernst zu nehmendes Thema dar. Ursachen, die hierzu führen, sind persönliche
Krisen und Umbruchsituationen. Zu den Auslösern gehören insbesondere der
Verlust des Arbeitsplatzes, die Trennung vom Partner oder der Partnerin,
Migration, psychische Erkrankungen, Überschuldung oder Haftentlassung. Die
Stadt Bonn bietet Angebote zur Unterstützung des betroffenen
Personenkreises. Hierzu gehören u.a. Notschlafstellen, Straßensozialarbeit und
ambulante Betreuungen. Ziel ist es, den Betroffenen ein menschenwürdiges
Leben zu ermöglichen und die persönliche Notlage zu überwinden.
Die Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige an zugewiesenen Orten aus
caritativen Gründen durch Privatpersonen als persönliche Unterstützung
Bedürftiger wird in diesem Zusammenhang begrüßt.
Einschränkungen hinsichtlich des Aufenthaltes von Personen im öffentlichen
Raum bestehen grundsätzlich keine. Die Aufstellung eines Urinals am Rande
des Kaiserplatzes führt dazu, dass wildes Urinieren innerhalb von Grünflächen,
insbesondere in unmittelbarer Nähe der Bebauung, möglichst unterbleibt und
das Umfeld dadurch eine Aufwertung erhält.
Zur aktuellen Situation am Kaiserplatz ist festzustellen, dass die Fläche am
Brunnen zunehmend auch von Menschen, genutzt wird, die dort gerne
verweilen und eindeutig nicht der "Szene" angehören. Auch durch fahrbare
Verkaufsstände ist hier ein gemischteres Bild der Nutzung entstanden.
Dem Betreiber des Food-Trucks wurde eine Erlaubnis zur Inanspruchnahme
öffentlicher Verkehrsfläche (Sondernutzungserlaubnis) zwecks Abgabe von
kostenlosem Essen an Obdachlose erteilt.
Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erfolgt unter der
Berücksichtigung verkehrlicher Gesichtspunkte, Nachbarschaftsrechte und
einem gewünschten Städtebild.
Nachdem der Truck zunächst auf der Unterführungsseite Prinz-Albert-Str. /
Ecke Poppelsdorfer Allee stand, erfolgte zur Wahrung eines gewünschten
Städtebildes (Stichwort „Sichtachse Poppelsdorfer Schloß“) einSeite 1 von 2

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Standortwechsel hin zur Fußgängerunterführung Poppelsdorfer Allee / Ecke
Busbahnhof. Da gegen den genehmigten Standort des Food-Trucks weder
verkehrliche Bedenken bestehen noch Nachbarschaftsrechte verletzt werden,
war die Sondernutzungserlaubnis antragsgemäß zu erteilen
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag abzulehnen.
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen dieser Stellungnahme
über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de