201635-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am Hähnchen
Kerndaten
- Nummer
- 201635-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201635-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am Hähnchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bäume an Straßen und in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild unserer Städte. Sie verbessern durch Sauerstoffproduktion, CO2 -Bindung, Staubfilterung, Schattenbildung und Wasserverdunstung nachhaltig das Stadtklima. Damit tragen sie wesentlich zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt bei. Aus diesen Gründen haben Bäume v. a. auch im besiedelten Bereich eine besondere Bedeutung für das allgemeine Wohl. Wer den jeweiligen Baum gepflanzt hat oder ob dieser von selbst gewachsen ist, ist dabei unerheblich. Blüten, Früchte und Laub gehören zu den natürlichen Auswirkungen eines Baumes. Ohne diese ist die Existenz eines Baumes nicht möglich. Gem. § 32 (2) des Straßen- und Wegegesetzes NRW haben die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen zu dulden. Da der Baum auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, handelt es sich um eine Pflanzung im Bereich des Straßenkörpers. Auch dafür ist es unerheblich, wer den Baum gepflanzt hat. Im vorliegenden Fall befindet sich der Baum in einem größeren Abstand zu privaten Grundstücken und Gebäuden, als in den meisten anderen Fällen im Stadtgebiet. Die Beeinträchtigungen sind daher auch entsprechend geringer, für die Anlieger zumutbar und dementsprechend hinzunehmen. Der Baum wird wie alle Straßenbäume der Stadt Bonn spätestens alle 15 Monate fachkundig kontrolliert. Der Baum hat einen guten Allgemeinzustand und ist gesund. Bezugnehmend auf den umliegenden Bereich und die Treppenanlage befinden sich diese in einem verkehrssicheren Zustand. Größere Umbaumaßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage in der Abwägung der privaten gegen die öffentlichen Interessen empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de