← zurück zu 201635

201635-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am Hähnchen

Nummer
201635-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201635 Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am Hähnchen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.366 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201635-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf
öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am
Hähnchen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bäume an Straßen und in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild unserer
Städte. Sie verbessern durch Sauerstoffproduktion, CO2 -Bindung,
Staubfilterung, Schattenbildung und Wasserverdunstung nachhaltig das
Stadtklima. Damit tragen sie wesentlich zum Wohlbefinden der Bürgerinnen
und Bürger in der Stadt bei. Aus diesen Gründen haben Bäume v. a. auch im
besiedelten Bereich eine besondere Bedeutung für das allgemeine Wohl. Wer
den jeweiligen Baum gepflanzt hat oder ob dieser von selbst gewachsen ist, ist
dabei unerheblich.
Blüten, Früchte und Laub gehören zu den natürlichen Auswirkungen eines
Baumes. Ohne diese ist die Existenz eines Baumes nicht möglich. Gem. § 32
(2) des Straßen- und Wegegesetzes NRW haben die Eigentümer und die
Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen die Einwirkungen von
Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen zu dulden.
Da der Baum auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, handelt es sich um eine
Pflanzung im Bereich des Straßenkörpers. Auch dafür ist es unerheblich, wer
den Baum gepflanzt hat.
Im vorliegenden Fall befindet sich der Baum in einem größeren Abstand zu
privaten Grundstücken und Gebäuden, als in den meisten anderen Fällen im
Stadtgebiet. Die Beeinträchtigungen sind daher auch entsprechend geringer,
für die Anlieger zumutbar und dementsprechend hinzunehmen.
Der Baum wird wie alle Straßenbäume der Stadt Bonn spätestens alle 15
Monate fachkundig kontrolliert. Der Baum hat einen guten Allgemeinzustand
und ist gesund.
Bezugnehmend auf den umliegenden Bereich und die Treppenanlage befinden
sich diese in einem verkehrssicheren Zustand. Größere Umbaumaßnahmen
sind derzeit nicht erforderlich.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage in der Abwägung der privaten
gegen die öffentlichen Interessen empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag
abzulehnen. Mit diesem Votum ist das formelle in § 24 GO NRW für die
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de