201635 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am Hähnchen
Kerndaten
- Nummer
- 201635
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 24.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201635 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 10.08.2020 Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am Hähnchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf die Beseitigung einer auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Straße Am Hähnchen befindlichen Eiche gerichtet. Einzelheiten zur Historie und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 13 - Bundesstadt Bonn Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Bonn, 10. August 2020 Bürgerantrag: Beseitigung einer Eiche auf öffentlichem Grund Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns an Sie mit dem Anliegen, für eine Beseitigung einer auf öffentlichem Grund der Bundesstadt Bonn befindlichen Eiche gegenüber unserem Wohnhaus zu sorgen. Die von diesem Baum ausgehenden natürli- chen Auswirkungen führen nämlich zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung unserer Wohn- und Lebensqualität sowie zu unmittelbaren Gefahren für Anlieger und Fußgän- ger. Die diesbezügliche Gesamtsituation ist unerträglich, der Bestand der Eiche von uns daher nicht zu dulden. Im Einzelnen wie folgt: Im Jahre 2012 erwarben wir ein Grundstück mit Eigenheim an der im Betreff genann- ten Anschrift und bezogen dieses nach einer umfangreichen Sanierung. Die in Rede stehende Eiche steht gegenüber unserem Haus auf einer öffentlichen Grünfläche, die mit Sträuchern bewachsen ist und den unteren sowie oberen Teil der Straße Am Hähn- chen für den PKW-Verkehr voneinander trennt. Lediglich durch eine kleine Treppe, die unmittelbar an unserem Grundstück und – auf der gegenüberliegenden Seite – an der öffentlichen Grünfläche angrenzt, werden beide Straßenteile zumindest für den Fuß- gängerverkehr miteinander verbunden. In Ansehung dieser Konstellation grenzt die Eiche auf der Grünfläche unmittelbar an der Treppe. Die Äste der Baumkrone überra- gen diese Treppe und einen Teil der zur Straße gelegenen Rasenfläche unseres Grundstückes bis hin zur Dachkante unseres Hauses. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass der Standort der Eiche und ihre natürlichen Auswirkungen willkürlich ist: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, war esSeite 2 von 13 nicht die Bundesstadt Bonn, die diesen Baum an dieser Stelle gepflanzt hatte. Die besagte öffentliche Grünfläche wurde von Seiten der Bundesstadt Bonn ursprünglich und plangemäß nur mit Sträuchern bzw. Büschen bepflanzt. Allein dies entsprach of- fenbar den seinerzeitigen Gemeinwohlgedanken. Die Eiche selbst wurde stattdessen vor Jahrzehnten außerhalb dieses Planes der Bundesstadt Bonn – und somit auch außerhalb der seinerzeitigen Gemeinwohlgedanken - von dem Sohn der Voreigentü- merin unseres Grundstückes, , spontan zwischen die Büsche hinein gepflanzt und zwar – wie bereits erwähnt – an einer ungünstigen Stelle, nämlich in unmittelbarer Angrenzung zur Treppe und öffentlichen Verkehrsflächen. Angesichts dieser „wilden“ Bepflanzung des Baumes und seiner ungünstigen Lage be- stehen nicht nur Gefahren für Anlieger, sondern mutet der optische Gesamteindruck der Begrünung an dieser Stelle merkwürdig und überdimensioniert an, da die Eiche auf einer viel zu kleinen Fläche gepflanzt wurde. Nur wenige Meter von der Eiche ent- fernt (ca. 4 Meter) steht außerdem eine auf dem Privatgrundstück befindliche Pappel. Aufgrund des stattlichen Wuchses beider Bäume stören sie sich gegenseitig, mit der nachteiligen Folge, dass die Eiche sich von Jahr zu Jahr mehr und mehr in Richtung unseres Hauses neigt. Die ungünstige Lage der Eiche hat weiterhin zur nachteiligen Folge, dass die natürliche Ausweitung seines Wurzelwerkes inzwi- schen zu einem leichten Anheben der Platten der Treppe und zusätzlich auch der Plat- ten im oberen Bereich der Straße geführt hat. Die hiermit verbun- dene Unebenheit und die Kantenbildungen an der Treppe und den Platten begründen eine Stolpergefahr für Fußgänger und Anwohner. Dass die Äste der Eiche auf unserem Grundstück überhängen, beruht auch darauf, dass bei der „wilden“ Bepflanzung Ab- standsflächen zu unserem Grundstück im Sinne des § 41 Abs. 1 NachbG NRW nicht eingehalten wurden (der Abstand beträgt deutlich weniger als 4 Meter). Uns ist zwar bewusst, dass die vorgenannte Vorschrift für Pflanzungen auf öffentlichem Boden nicht gelten. Gleichwohl handelt es sich bei der Nichteinhaltung der Abstandsflächen im pri- vatrechtlichen Nachbarverhältnis aber immerhin um ein in der Rechtsprechung aner- kanntes Abwägungskriterium auch für die Frage, ob Bepflanzungen auf öffentlichem Grund für den privaten Nachbarn noch zu dulden sind. Im Einzelnen möchten wir Sie auf folgende Beeinträchtigungen hinweisen: - Die Größe der Eiche und ihre natürlichen Auswirkungen führen beinahe ganz- jährig (Ausnahme Zeitraum Dezember bis Februar) zu einer erheblichen Beein- trächtigung der Wohn- und Lebensqualität aufgrund eines hohen, beinahe stän- dig anfallenden Reinigungs- und Beseitigungsaufwandes sowie einer einge- schränkten Nutzung der Fenster zur Straßenseite. Verstärkt wird dieser Auf- wand dadurch, dass sich die Auswirkungen infolge der - durch den Klimawandel bedingten - beinahe jährlichen Mastjahre der Eiche potenzieren. Im Einzelnen geht es um folgende Auswirkungen, die für uns mit erheblichem Beseitigungs- aufwand verbunden sind:Seite 3 von 13 ▪ Im Frühjahr (März, April): • Massive Verschmutzung durch gelben Blütenstaub der Au- ßenflächen/-Anlagen (insbesondere Fenster, Fenster- bänke, Geländer, Terrasse, Terassenmöbel); • keine Lüftung des Hauses durch die Fenster zur Straßen- seite möglich, da sich sonst der Blütenstaub auch maßgeb- lich im Haus verteilen würde und dadurch verstärkt allergi- sche Reaktionen (Kreuzallergie) hervorrufen würde. ▪ im Frühsommer: • erheblicher und nachhaltiger Befall erst mit Blüten, dann mit Blütenstängeln auf unserem Grundstück (insbesondere Rasenflächen, Spritzschutz, Hecken, Garageneinfahrt, Ga- ragendach, Dachrinnen) und auf den am Grundstück an- grenzenden Flächen mit Verkehrssicherungspflicht (Straße, Parkflächen, Treppe). Die Blütenstängel neigen aufgrund ihrer Struktur zur Anhaftung bzw. Verhakung und sind daher besonders schwer zu entfernen; • starke Verschmutzung von geparkten Autos, Mülltonnen- box, Treppe, Wege-Platten durch das absondernde kleb- rige Secret der auf der Eiche lebenden Blattläuse. ▪ im Sommer/Spätsommer: • herunterfallende Äste bei Sturm, Stark-Regen und/oder Gewittern, die sich auf unser Grundstück und auf die vor- genannten öffentlichen Flächen mit Verkehrssicherungs- pflicht verteilen • verhinderter Abfluss von Regenwasser durch einen mit Blättern, Blüten, Blütenstengel verstopften Gulli. Stattdes- sen stürzt das Wasser an unserer Hecke herab (abfallen- des Gelände) und nimmt dabei Erde, Steine, klein Äste etc. mit. ▪ ab Spätsommer/Herbst: • ein erheblicher und nachhaltiger Blätterbefall auf sämtli- chen vorgenannten Flächen. • Verunreinigung der Dachrinne unseres Hauses durch Blät- ter, was den Abfluss des Regenwassers behindert oder so- gar verhindert. - Der willkürlich gewählte Standort der Eiche unmittelbar an der Treppe sowie am öffentlichen Verkehrsraum begründet erhebliche Gefahren für die körperliche Unversehrtheit der Anwohner: ▪ Das leichte Anheben der Treppenplatten sowie der sonstigen Platten im asphaltierten Straßenraum infolge der Wurzelausbrei- tung führt zu Stolperkanten, die im Herbst von Blättern verdeckt sind und so zu körperlichen Verletzungen führen können;Seite 4 von 13 ▪ der Laubbefall sowie das Secret der Blattläuse auf den öffentli- chen und privaten Wegen rund um den Baum begründen – jeden- falls bei Nässe – eine erhebliche Rutschgefahr; ▪ der wiederholte Befall der Treppe mit Ästen und die damit einher- gehende Reduzierung der Bodenhaftung auf den Treppenstufen führen ebenfalls zur Gefahr des Ausrutschens. .Bei den vorgenannten Auswirkungen ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die be- sagte Treppe als einzige Verbindungsmöglichkeit zwischen dem oberen und unteren Teil der Straße Am Hähnchen ein stark frequentiertes Nadelöhr für Passanten (vor allem auch Kindergarten- und Schulkinder und ältere Personen) bildet. Schattenwurf und Beeinträchtigung unserer Rasenfläche in dem Bereich, wo die Äste unser Grundstück überragen (deutlich vermindertes Abtrocknen der Fläche nach künstlicher Bewässerung, da kein Regenwasser ankommt), seien nur nebenbei er- wähnt, bilden sie jedenfalls nicht den Schwerpunkt der Beeinträchtigungen. Betrachtet man sämtliche Umstände aber in ihrer Gesamtheit, so kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Auswirkungen der Eiche das zumutbare Maß überschreiten und von uns sowie den übrigen Straßenanliegern (insbesondere als Nutzer der Treppe) nicht mehr als situationsgebunden und sozialadäquat hinzunehmen sind. Für diese Schlussfolgerung ist in Rechnung zu stellen, dass die Pflanzung des Baumes seinerzeit willkürlich erfolgt und nicht von Seiten der Bundesstadt geplant und von ih- ren Gemeinwohlerwägungen nicht getragen worden war. Damit geht einher der be- schriebene ungünstige Standort des Baumes mit erheblichen Auswirkungen und Ge- fahren für uns und die übrigen Anlieger. Eine sinnvolle landschaftsgestaltende Funk- tion oder eine die Wohnqualität verbessernde Funktion der Eiche ist somit insgesamt nicht erkennbar, im Gegenteil: sie bildet für viele Anlieger in der Straße am Hähnchen ein Ärgernis, vor allem mit Blick auf den wiederholten Befall der Treppe mit Laub und die Kantenbildung. Eine die Landschaft gestaltende und die Wohnqualität verbes- sernde Funktion ist wegen des beschriebenen merkwürdigen optischen Gesamtein- drucks der Eiche ebenfalls nicht gegeben. Da sich der Wohnort Hoholz – und somit die Straße Am Hähnchen - ohnehin in einem stark begrünten Gebiet mit ihn umgeben- den Landschaftsschutzgebieten befindet, ist der Erhalt der Eiche für die Wohnqualität schließlich nicht notwendig. Zum exemplarischen Beleg der beschriebenen Auswirkungen fügen wir Fotos als An- lage bei, die die beschriebenen Auswirkungen zeigen. Bitte sehen Sie unser Schreiben zunächst nur als einen ersten konstruktiven Schritt an. Diesen wollen wir gehen, um mit Ihnen in ein Gespräch zu gelangen, mit dem Ziel, eine gemeinsame annehmbare Lösung zu finden. Unser Leidensdruck ist inzwischen so groß, dass wir uns an den Kosten zur Beseitigung der Eiche beteiligen bzw. je nach Höhe diese sogar komplett übernehmen würden. Aus Gründen des Klimaschutzes würden wir uns außerdem für eine Ersatzbepflan- zung durch eine pflegeleichte Baumart einsetzen. Nicht nur wir, sondern auch das AmtSeite 5 von 13 für Stadtgrün ist hier regelmäßig im Einsatz. Das heißt, der Kosten- und Pflegeaufwand würde sich durch eine adäquate Bepflanzung auf beiden Seiten deutlich reduzieren. Wir freuen uns daher, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Auch für Rückfragen ste- hen wir natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenSeite 6 von 13 Anlage Standort der Eiche Wilde Bepflanzung (Gebüsch inzwischen entfernt) Willkürlicher Standort mutet merkwürdig an.Seite 7 von 13 Situation Frühjahr – Gelber Blütenstaub, hier auf Fensterbrettern Situation Frühjahr – Permanent herabfallende Blüten/BlütenstengelSeite 8 von 13 Situation Frühjahr – Permanent herabfallende Blüten/BlütenstengelSeite 9 von 13 Situation Sommer – Ständig herabfallende Eicheln sowie kleine/mittelgroße ÄsteSeite 10 von 13 Situation Herbst – Permanent herabfallende BlätterSeite 11 von 13 Situation Herbst – Permanent herabfallende BlätterSeite 12 von 13 Allmählige Anhebung der Treppe durch Wurzelwerk der Eiche (Stolpergefahr)Seite 13 von 13
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