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201627-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße

Nummer
201627-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201627 Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201627-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich
Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung
am 26.08.2020 dem Antrag, den Bebauungsplan Nr.: 7920-34 dahingehend zu
ändern, um auf den Grundstücken Fritz-Schäffer-Straße 11, 13, und 15 sowie
Fritz-Erler-Straße 4 einen 12-geschossigen Büroturm sowie ein
sechsgeschossiges Bürogebäude aufstehend auf einem das gesamte
Plangebiet umfassenden Sockelgebäude planungsrechtlich zu ermöglichen,
nicht entsprochen. Auf die entsprechende Beschlussvorlage DS-Nr. 201168
wird verwiesen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Vorliegen der entsprechend den
Maßgaben zu einem erhöhten Wohnanteil überarbeiteten Rahmenplanung
Bundesviertel mit dem Antragsteller des Antrags auf Bebauungsplanänderung
in einen Dialog über eine der Rahmenplanung angepasste Entwicklung zu
treten. Ein solches Gesprächsangebot wurde ihm im September 2020 über das
von ihm mit der Durchführung des beantragten Verfahrens beauftragte
Stadtplanungsbüro unterbreitet. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag ist inhaltlich durch die bereits erfolgte Beschlussfassung im
Fachausschuss am 26.08.2020 erledigt. Das formelle Verfahren nach § 24 GO
NRW ist abgeschlossen.
Anlage/n
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