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201627 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße

Nummer
201627
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
13.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201627-01 ST Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße

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Text anzeigen (4.874 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201627
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
11.08.2020
Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich
Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich inhaltlich gegen die Beschlussvorlage 201168
(Zielbeschluss über eine geplante Entwicklung für den Bereich Fritz-Schäffer-
Straße/Fritz-Erler-Straße).
Diese ist zur Beratung in den Sitzungen
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020
vorgesehen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügtem Bürgerantrag.
Wegen des gesamtstädtischen Bezuges wird der Bürgerantrag zur Beratung in
dem nach der Kommunalwahl zuständigen neu zu konstituierenden Gremium
beraten.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
11.08.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz Erler-Straße
Ihr Antrag
Die Beschlussvorlage DS.-Nr. 201168 „Zielbeschluss über eine geplante Entwicklung für den Bereich Fritz-
Schäffer-Straße/ Fritz Erler-Straße“ wird zurückgenommen bzw. abgewiesen. Die Verwaltung wird stattdessen
beauftragt, dem Antrag der MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zur Realisierung des Bauvorhabens „The Curve“ grundsätzlich zuzustimmen und für das
Bauvorhaben Planungsrecht zu schaffen. Zuvor ist die Planung gemeinsam mit dem Investor im Sinne der
Maßgaben der „Rahmenplanung Bundesviertel“ weiterzuentwickeln.
Begründung:
Die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn hat in den vergangenen Jahren verschiedene Immobilienprojekte im
Bundesviertel erfolgreich entwickelt. Zu den Mietern in den Objekten gehören erfolgreiche Unternehmen der
Privatwirtschaft wie die Deutsche Post DHL, Huawei und Lean IX. Diese Unternehmen legen nicht nur Wert auf
eine zeitgemäße, attraktive (Landmark-)Immobilie, sondern auch auf eine repräsentative Lage und eine gute
Verkehrsanbindung. Um solche Unternehmen in Bonn zu halten bzw. neu anzusiedeln, den Wirtschaftsstandort
zu stärken sowie die Branchendiversität auszubauen, wozu die o.g. Rahmenplanung ein Instrument sein soll, ist
es notwendig, marktgerechte Immobilien zu entwickeln. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der sich
verschlechternden wirtschaftlichen Gesamtlage.
Die vom Investor vorgelegte Planung („The Curve“) entspricht der „Rahmenplanung Bundesviertel“ hinsichtlich
des Strukturkonzepts, da sie sich bezüglich der Gebäudekubatur und Bebauungshöhe der umgebenden Struktur
anpasst. Der vorgesehene sechsgeschossige Annexbau nimmt die Höhe der benachbarten, ebenfalls
sechsgeschossigen, Sockelgebäude des Tulpenfeld-Komplexes auf. Der höhere Gebäudeteil nimmt sich
gegenüber den umliegenden Hochhäusern Post Tower und Tulpenfeld-Hochhaus deutlich zurück. Weitere
Neubauten ähnlichen Ausmaßes sind im unmittelbaren Umfeld in den letzten Jahren entstanden oder entstehen
gerade (FGS, Greengate). In der Rahmenplanung ist zwar kein Hochhaus an diesem Standort ausgewiesen, die
darin den Hochhäusern zugewiesene markierende Solitärwirkung (Hochhauskonzept) ist im Plangebiet aufgrund
des räumlichen Umfeldes mit den benachbarten, teilweise deutlich höheren Hochhäusern, nicht umsetzbar. Eine
Begrenzung auf max. fünf Stockwerke (vgl. DS.-Nr. 201168) wäre unter Betrachtung des stadträumlichen
Kontexts nicht nachvollziehbar. Hinsichtlich des Nutzungs- und Verkehrskonzepts sollte die Planung gemeinsam
mit dem Investor weiterentwickelt werden.
Die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn plant und vermarktet bereits ein offenbar mit dem geltenden
Bebauungsplan kompatibles alternatives Vorhaben mit dem Titel „The Loop“
(http://asbeck.com/de/immobilien/theloop/). Das Plangebiet droht damit für andere Nutzungen (Wohnen,
öffentliche Nutzung) dauerhaft verloren zu gehen, sofern der Beschlussvorlage DS.-Nr. 201168 entsprochen
würde, was dem Sinn der „Rahmenplanung Bundesviertel“ widerspräche.
Die Verwaltung erklärt, dass es bei der Gesamtbetrachtung immer zu berücksichtigen gelte, dass für konkret
anstehende Vorhaben die Maßgaben der „Rahmenplanung Bundesviertel“ jeweils Standort- und Projektbezogen
zu schärfen und zu überprüfen seien. Ich beantrage, dies bezogen auf das o.g. Bauvorhaben zu tun und mit dem
Investor den Dialog zu suchen, um „The Curve“ unter Realisierung eines Wohnanteils und ggfs. einer öffentlichen
Nutzung im Erdgeschoss zu realisieren.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
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Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de