201627 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201627
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201627 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 11.08.2020 Bürgerantrag: Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/Fritz-Erler-Straße Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich inhaltlich gegen die Beschlussvorlage 201168 (Zielbeschluss über eine geplante Entwicklung für den Bereich Fritz-Schäffer- Straße/Fritz-Erler-Straße). Diese ist zur Beratung in den Sitzungen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 vorgesehen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügtem Bürgerantrag. Wegen des gesamtstädtischen Bezuges wird der Bürgerantrag zur Beratung in dem nach der Kommunalwahl zuständigen neu zu konstituierenden Gremium beraten. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 11.08.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bauliche Entwicklung im Bereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz Erler-Straße Ihr Antrag Die Beschlussvorlage DS.-Nr. 201168 „Zielbeschluss über eine geplante Entwicklung für den Bereich Fritz- Schäffer-Straße/ Fritz Erler-Straße“ wird zurückgenommen bzw. abgewiesen. Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt, dem Antrag der MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Realisierung des Bauvorhabens „The Curve“ grundsätzlich zuzustimmen und für das Bauvorhaben Planungsrecht zu schaffen. Zuvor ist die Planung gemeinsam mit dem Investor im Sinne der Maßgaben der „Rahmenplanung Bundesviertel“ weiterzuentwickeln. Begründung: Die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn hat in den vergangenen Jahren verschiedene Immobilienprojekte im Bundesviertel erfolgreich entwickelt. Zu den Mietern in den Objekten gehören erfolgreiche Unternehmen der Privatwirtschaft wie die Deutsche Post DHL, Huawei und Lean IX. Diese Unternehmen legen nicht nur Wert auf eine zeitgemäße, attraktive (Landmark-)Immobilie, sondern auch auf eine repräsentative Lage und eine gute Verkehrsanbindung. Um solche Unternehmen in Bonn zu halten bzw. neu anzusiedeln, den Wirtschaftsstandort zu stärken sowie die Branchendiversität auszubauen, wozu die o.g. Rahmenplanung ein Instrument sein soll, ist es notwendig, marktgerechte Immobilien zu entwickeln. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Gesamtlage. Die vom Investor vorgelegte Planung („The Curve“) entspricht der „Rahmenplanung Bundesviertel“ hinsichtlich des Strukturkonzepts, da sie sich bezüglich der Gebäudekubatur und Bebauungshöhe der umgebenden Struktur anpasst. Der vorgesehene sechsgeschossige Annexbau nimmt die Höhe der benachbarten, ebenfalls sechsgeschossigen, Sockelgebäude des Tulpenfeld-Komplexes auf. Der höhere Gebäudeteil nimmt sich gegenüber den umliegenden Hochhäusern Post Tower und Tulpenfeld-Hochhaus deutlich zurück. Weitere Neubauten ähnlichen Ausmaßes sind im unmittelbaren Umfeld in den letzten Jahren entstanden oder entstehen gerade (FGS, Greengate). In der Rahmenplanung ist zwar kein Hochhaus an diesem Standort ausgewiesen, die darin den Hochhäusern zugewiesene markierende Solitärwirkung (Hochhauskonzept) ist im Plangebiet aufgrund des räumlichen Umfeldes mit den benachbarten, teilweise deutlich höheren Hochhäusern, nicht umsetzbar. Eine Begrenzung auf max. fünf Stockwerke (vgl. DS.-Nr. 201168) wäre unter Betrachtung des stadträumlichen Kontexts nicht nachvollziehbar. Hinsichtlich des Nutzungs- und Verkehrskonzepts sollte die Planung gemeinsam mit dem Investor weiterentwickelt werden. Die MAG – Marc Asbeck Grundbesitz Bonn plant und vermarktet bereits ein offenbar mit dem geltenden Bebauungsplan kompatibles alternatives Vorhaben mit dem Titel „The Loop“ (http://asbeck.com/de/immobilien/theloop/). Das Plangebiet droht damit für andere Nutzungen (Wohnen, öffentliche Nutzung) dauerhaft verloren zu gehen, sofern der Beschlussvorlage DS.-Nr. 201168 entsprochen würde, was dem Sinn der „Rahmenplanung Bundesviertel“ widerspräche. Die Verwaltung erklärt, dass es bei der Gesamtbetrachtung immer zu berücksichtigen gelte, dass für konkret anstehende Vorhaben die Maßgaben der „Rahmenplanung Bundesviertel“ jeweils Standort- und Projektbezogen zu schärfen und zu überprüfen seien. Ich beantrage, dies bezogen auf das o.g. Bauvorhaben zu tun und mit dem Investor den Dialog zu suchen, um „The Curve“ unter Realisierung eines Wohnanteils und ggfs. einer öffentlichen Nutzung im Erdgeschoss zu realisieren. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 dcrhbhNQ 11.08.20 04:56Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de