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201608-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608

Nummer
201608-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201608 Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201608-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen
in der Bundesstadt Bonn
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Kenntnisnahme
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Stellungnahme der Verwaltung zu 1 bis 3
Es ist der Verwaltung bekannt, dass es, insbesondere aufgrund der
coronabedingten Schließungen von Treffpunkten und
Gesellschafträumen, immer wieder zu Zusammenkünften und Treffen
von erlebnisorientierten Jugendlichen und bestimmten Personengruppen
an den genannten Plätzen und Örtlichkeiten kommt. Auch die daraus
entstehenden Lärmimmissionen durch Gespräche und
Lautsprecherboxen sind bekannt und werden regelmäßig verfolgt und
geahndet. Insbesondere am Rheinufer sowie im Bereich der
Poppelsdorfer Allee sind Ordnungsbehörde und Polizei seit dem
Frühjahr 2020 mit regelmäßigen Interventionseinsätzen präsent und
schreiten bei festgestellten Verstößen ein.
Bei Annahme des Antrags prüft die Stadtverwaltung, ob aufgrund der
pandemischen Situation Verweil- und Alkoholkonsumverbote,
entsprechend der örtlichen Situation und im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit angeordnet werden können. Im übrigen prüft die
Verwaltung ob ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen im
Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach Kölner Vorbild
erlassen werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de