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201608 · Antrag

Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn

Nummer
201608
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201608-01 DA Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608
  2. 201608-02 ST Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608

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Antrag
öffentlich
201608
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
11.08.2020
Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen
in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat in seiner Sitzung am
1.September 2020 einen Beschlussvorschlag für ein täglich von 22 bis 6
Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot insbesondere für
folgende Bereiche vor:
- Rheinufer (Theaterstraße bis Schaumburg-Lippe-Str. / Verlängerung
Wolfsgasse bis Verlängerung Rosenweg, Stegemann-Ufer und
angrenzender Park sowie Rheinaustraße)
- Hofgartenwiese begrenzt durch Straßen Am Hofgarten, Adenauer-Allee,
Regina-Pacis-Weg
- Grünflächen zwischen Am Neutor, Kaiserplatz, Poppelsdorfer Allee und
Botanischen Gärten
- Friedensplatz (außer auf Anschluss wartende Fahrgäste des ÖPNV)
Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden
ausschließlich zur Fortbewegung genutzt.
2. Das Betretungsverbot in den o.a. Bereichen soll – sofern mit herrschendem
Recht vereinbar - Wochentags sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen
sowie den Vorabenden von Feiertagen in der Zeit von 18 bis 22 Uhr
zusätzlich für den Personenkreis nach § 1 (2), Ziffer 5
Coronaschutzverordnung NRW gelten.
3. Die Regelung ist zunächst bis zum 25.10.2020 zu befristen.
4. Der Oberbürgermeister legt dem Rat zudem eine zunächst auf eine
Testphase von einem Jahr befristete Ordnungsbehördliche Verordnung
über ein Alkoholkonsumverbot im Bereich des Friedensplatzes zur
Beschlussfassung vor.
BegründungSeite 1 von 2

Seite 2
Nicht nur vor dem Frankenbad kommt es zu Ruhestörungen von Alkohol
und Betäubungsmittel konsumierenden, sich lautstark artikulierenden
Gruppen sondern auch zunehmend am Bonner und Beueler Rheinufer
sowie den Parks und Grünflächen der Stadt.
Offenbar glauben viele aus den anzutreffenden Gruppen, sich in Bonn in
einem rechtsfreien Raum zu befinden, wo sie tun und lassen können,
was sie wollen. Der vor kurzem zu beklagende sexuelle Übergriff auf
eine junge Frau zeigt, dass hier schnellstens durchgegriffen werden
muss. Die Stadt Bonn sollte Sorge dafür tragen, dass die öffentliche
Sicherheit nicht länger durch Personen gefährdet wird, die anscheinend
Probleme mit der Anerkennung des deutschen Rechtsstaates und
seinen Autoritäten haben. Straftaten, Belästigungen und Ruhestörungen
gilt es aus Sicht der Antragsteller nachhaltig einzudämmen. Auch die
Situation auf dem Friedensplatz ist zunehmend durch offenen
Drogenkonsum gekennzeichnet. Die Sitzgelegenheiten der SWB-
Haltestellen werden von Alkohol und andere Rauschmittel zu sich
nehmende Personen schon ab morgens belagert. Dealer stören sich
nicht daran, beobachtet zu werden. Für die Anwohner, die anliegenden
Geschäftsleute und die treuen ÖPNV-Kunden ist dies ein unerträglicher
Zustand geworden, dem die Stadt Bonn schnell abhelfen sollte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de