201608 · Antrag
Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201608
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201608 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 11.08.2020 Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat in seiner Sitzung am 1.September 2020 einen Beschlussvorschlag für ein täglich von 22 bis 6 Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot insbesondere für folgende Bereiche vor: - Rheinufer (Theaterstraße bis Schaumburg-Lippe-Str. / Verlängerung Wolfsgasse bis Verlängerung Rosenweg, Stegemann-Ufer und angrenzender Park sowie Rheinaustraße) - Hofgartenwiese begrenzt durch Straßen Am Hofgarten, Adenauer-Allee, Regina-Pacis-Weg - Grünflächen zwischen Am Neutor, Kaiserplatz, Poppelsdorfer Allee und Botanischen Gärten - Friedensplatz (außer auf Anschluss wartende Fahrgäste des ÖPNV) Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden ausschließlich zur Fortbewegung genutzt. 2. Das Betretungsverbot in den o.a. Bereichen soll – sofern mit herrschendem Recht vereinbar - Wochentags sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen sowie den Vorabenden von Feiertagen in der Zeit von 18 bis 22 Uhr zusätzlich für den Personenkreis nach § 1 (2), Ziffer 5 Coronaschutzverordnung NRW gelten. 3. Die Regelung ist zunächst bis zum 25.10.2020 zu befristen. 4. Der Oberbürgermeister legt dem Rat zudem eine zunächst auf eine Testphase von einem Jahr befristete Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot im Bereich des Friedensplatzes zur Beschlussfassung vor. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Nicht nur vor dem Frankenbad kommt es zu Ruhestörungen von Alkohol und Betäubungsmittel konsumierenden, sich lautstark artikulierenden Gruppen sondern auch zunehmend am Bonner und Beueler Rheinufer sowie den Parks und Grünflächen der Stadt. Offenbar glauben viele aus den anzutreffenden Gruppen, sich in Bonn in einem rechtsfreien Raum zu befinden, wo sie tun und lassen können, was sie wollen. Der vor kurzem zu beklagende sexuelle Übergriff auf eine junge Frau zeigt, dass hier schnellstens durchgegriffen werden muss. Die Stadt Bonn sollte Sorge dafür tragen, dass die öffentliche Sicherheit nicht länger durch Personen gefährdet wird, die anscheinend Probleme mit der Anerkennung des deutschen Rechtsstaates und seinen Autoritäten haben. Straftaten, Belästigungen und Ruhestörungen gilt es aus Sicht der Antragsteller nachhaltig einzudämmen. Auch die Situation auf dem Friedensplatz ist zunehmend durch offenen Drogenkonsum gekennzeichnet. Die Sitzgelegenheiten der SWB- Haltestellen werden von Alkohol und andere Rauschmittel zu sich nehmende Personen schon ab morgens belagert. Dealer stören sich nicht daran, beobachtet zu werden. Für die Anwohner, die anliegenden Geschäftsleute und die treuen ÖPNV-Kunden ist dies ein unerträglicher Zustand geworden, dem die Stadt Bonn schnell abhelfen sollte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de