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201608-01 DA · Dringlichkeitsantrag

Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608

Nummer
201608-01 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201608 Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Bundesstadt Bonn

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
201608-01 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
31.05.2021
Ruhestörungen auf öffentlich zugänglichen Flächen
in der Bundesstadt Bonn
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 201608
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Behandlung duldet keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung, da die
Einsätze von Polizei und Ordnungsamt am Pfingstwochenende sowie dem
vergangenen Wochenende befürchten lassen, dass wie bereits in 2020 bei
entsprechendem Wetter jede Woche mit Verstößen gegen die Corona-Regeln
und die Straßenordnung zu rechnen ist.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin legt dem Stadtrat – sofern mit herrschendem
Recht vereinbar - in seiner Sitzung am 24.06.2021 einen Beschlussvorschlag
für ein täglich von 22 bis 5 Uhr geltendes Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot
insbesondere für folgende Bereiche vor:
- Rheinufer (Theaterstraße bis Schaumburg-Lippe-Str. / Verlängerung
Wolfsgasse bis Verlängerung Rosenweg, Stegemann-Ufer und angrenzender
Park sowie Rheinaustraße)
- Hofgartenwiese begrenzt durch Straßen Am Hofgarten, Adenauer-Allee,
Regina-Pacis-Weg
- Grünflächen zwischen Am Neutor, Kaiserplatz, Poppelsdorfer Allee und
Botanischen Gärten
- Friedensplatz (außer auf Anschluss wartende Fahrgäste des ÖPNV)
Dies gilt auch für angrenzende Rad- und Fußwege, es sei denn, diese werden
ausschließlich zur Fortbewegung genutzt.
2. Die Regelung ist zunächst als Testphase bis zum 31.08.2021 zu befristen.
3. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat unabhängig von den Ziffern 1-2 eine
Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot auf
öffentlichen Flächen nach dem Vorbild der Stadt Köln zur Beschlussfassung
vor.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Die Stadt Bonn sollte ihren Teil dazu beitragen, dass die öffentliche Sicherheit
und Ordnung nicht länger durch Personen gefährdet wird, die anscheinend
Probleme mit der Anerkennung des deutschen Rechtsstaates und seinen
Autoritäten haben. Die beantragte Maßnahme dient vorliegend auch der
Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de