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201607-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn

Nummer
201607-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 08.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201607 Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201607-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
11.08.2020
Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 08.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Kulturausschuss bat am 15.04.2021 um konkrete Informationen zu den
Auswirkungen einer Änderung der Personalstruktur im Bereich der Lehrkräfte
(tariflich Beschäftigte / Honorarkräfte). Dazu wird in der Anlage Stellung
genommen.
Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn ist eine öffentliche
Bildungseinrichtung mit gesellschaftlichem Auftrag. Neben den musikalischen
Fertigkeiten fördert die LvBM die Kreativität, Leistungsbereitschaft und
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Dabei richtet sich
das Angebot der LvBM an die gesamte Stadtgesellschaft.
Neben der Spitzenförderung hat sich die LvBM die Breitenförderung
gleichermaßen zur Aufgabe gemacht: Kooperationsangebote, wie der
Unterricht in den JeKits-Klassen und im Offenen Ganztag für über 1700 Kinder
aus verschiedenen Stadtteilen, gehören ebenso selbstverständlich zum Profil
der Bonner Musikschule wie die jährliche erfolgreiche Teilnahme zahlreicher
Schülerinnen und Schüler am Schülerwettbewerb Jugend musiziert.
Der Instrumental- und Vokalunterricht sowie die Angebote der elementaren
Musikerziehung legen die Grundlage für die musikalische Ausbildung von gut
4500 Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen – prägende Erfahrungen
liefert darüber hinaus das gemeinsame Musizieren in den zahlreichen Chören,
Ensembles, Bands und Orchestern der Musikschule.
Der Überzeugung folgend, dass gemeinsames Musizieren für den
Einzelnen/die Einzelne ebenso wie für die Gesellschaft eine wichtige,
Gemeinschaft stiftende Funktion hat, wird die LvBM zukünftig gemeinsames
Musizieren und vernetztes Arbeiten noch stärker ins Zentrum rücken:
1. Durch neue Unterrichtsformate, den Ausbau des Gruppenunterrichts
und die Gewinnung von Lehrkräften mit einem vielseitigen musikalisch-
stilistischen Profil,
2. durch den weiteren Ausbau der erfolgreichen Kooperationen mit
Schulen, OGS und Kindergärten,
3. durch engere Vernetzung mit der Kulturszene der Stadt undSeite 1 von 7
Seite 2
selbstverständlich mit Institutionen wie u.a. dem Beethovenfest, dem
Beethoven-Orchester und dem Theater Bonn, um gemeinsam das Profil
der Beethovenstadt Bonn zu schärfen,
4. durch den Ausbau der Aktivitäten im Bereich interkulturelles Musizieren
und Inklusion.
Nähere Aussagen dazu, wie diese Ziele und Visionen umgesetzt werden sollen,
enthält das derzeit in Arbeit befindliche Musikschulkonzept, das
Kulturausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
Anlage/n
1 2021.05.18. LvBM Eckpunktepapier Personalentwicklung (öffentlich)
2 2021.05.18. LvBM Eckpunkte Personal Finanzen (öffentlich)Seite 2 von 7
1
MUSIKSCHULKONZEPT LvBM 2026
Eckpunkte: Personalsituation und Modelle Beschäftigungsverhältnisse an der LvBM
1. Zukünftige Anforderungen an die Lehrkräfte der LvBM
2. Personalsituation heute
3. Mögliche Modelle der Beschäftigungsverhältnisse an der LvBM
4. Finanzierungsvorschlag am Beispiel Modell 3
5. Umsetzung gestaffelt auf die kommenden Jahre bis 2026
1. Zukünftige Anforderungen an die Lehrkräfte der LvBM
Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule (nachfolgend LvBM genannt) wird sich in den kommenden
Jahren neu aufstellen und ihr Profil und Angebot den sich verändernden Rahmenbedingungen
anpassen. Dabei hat die Musikschulleitung gesellschaftliche Trends wie die Alterung der Gesellschaft
und die wachsende Bedeutung von Inklusion und Migration im Blick sowie Veränderungen im
Schulsystem, beim Freizeitverhalten und beim Musikgeschmack der Schülerinnen und Schüler.
Im Zuge dieses Prozesses werden sich die Inhalte und Formate des Unterrichtsangebots ebenso
ändern wie die Anforderungen an die Lehrkräfte und an die Personalstruktur. In diesem
Zusammenhang sind folgende Punkte besonders wichtig:
 Der Anteil des Unterrichts in Kooperationen am Gesamtangebot der Musikschule wird
zunehmen. Dabei wird der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Grund- und
weiterführenden Schulen, den Offenen Ganztagen, Förderschulen und Kindertagesstätten
liegen.
 Darüber hinaus rückt die pädagogische, projektbezogene Arbeit mit weiteren
Kooperationspartnern wie Jugend- und Kulturzentren, Senioreneinrichtungen, Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung und den Kulturinstitutionen der Stadt in den Fokus.
 Demzufolge wird das Aufgabenprofil der Lehrkräfte künftig breiter gefasst werden und
neben dem traditionellen Einzelunterricht in den Instrumental- und Vokalfächern verstärkt
die Arbeit in Kooperationen umfassen. Zudem wird neben dem bewährten Einzelunterricht
verstärkt Partner- und Gruppenunterricht eingeteilt.
 Neben der so genannten klassischen Musik wächst die Notwendigkeit, ein breites stilistisches
Spektrum im Unterricht anzubieten.
 Der Beruf des Musikpädagogen wird für Berufseinsteiger zunehmend unattraktiv.
Mittelfristig zeichnet sich insbesondere in den Fächern der Elementaren Musikpädagogik ein
Fachkräftemangel ab, dem die LvBM durch faire und existenzsichernde Arbeitsbedingungen
entgegensteuern und sich zu einem attraktiven Arbeitgeber entwickeln sollte.
2. Personalsituation an der LvBM heute
2.1 Ausgangssituation
An der LvBM unterrichten im Jahr 2019 (vor Pandemiezeitraum) durchschnittlich 120 Lehrkräfte mit
TVöD-Vertrag. Bei einem Unterrichtsvolumen von insgesamt 2549,46 Jahreswochenstunden
(nachfolgend JWS genannt) übernehmen die angestellten Lehrer*innen mit 1800,08 JWS einen Anteil
am Gesamtunterricht von 70,6%.Seite 3 von 7
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Das Unterrichtsvolumen der TVÖD-Kräfte entspricht 60 Vollzeitstellen. Allerdings unterrichten nur
sehr wenige Lehrkräfte in Vollzeit. Die meisten sind Teilzeitbeschäftigte, manche unterrichten mit
sehr geringem Deputat. Das bedeutet, dass viele Lehrkräfte gezwungen sind, an mehreren
Musikschulen zu unterrichten, und sich nicht an der LvBM einbringen können, wie es von einer
Vollzeitkraft oder einer Teilzeitkraft mit hohem Unterrichtsdeputat zu erwarten wäre.
Neben den TVÖD-Kräften sind im Jahr 2019 an der LVBM durchschnittlich 85 Honorarkräfte tätig, die
mit 749,36 JWS einen Unterrichtsanteil von 29.4 % am insgesamt geleisteten Unterricht
übernehmen. An der LvBM können Honorarkräfte bis zu einem Umfang von 14,33 JWS unterrichten,
was etwas unter dem Deputat einer halben TVöD-Stelle liegt. In der Regel unterrichten die
Honorarkräfte der LvBM an 1 bis 2 Tagen die Woche. Das durchschnittliche Deputat liegt bei 7,5
Jahreswochenstunden.
Das Verhältnis der fest angestellten Lehrkräfte zu den Honorarkräften liegt damit leicht über dem im
Musikschulkonzept von 2017 angestrebten Verhältnis von 75 % zu 25 %, mit dem bei
gleichbleibender Schülerzahl ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet wurde.
2.2 Aufgabenprofil der TVÖD-Kräfte
Die TVÖD-Kräfte sind in allen Unterrichtsbereichen der LvBM tätig. Sie können verbindlich in den
Kooperationen eingesetzt werden und nehmen außerdem vertraglich festgeschriebene
Zusammenhangstätigkeiten war: Dabei geht es in erster Linie um die Vor- und Nachbereitung des
Unterrichts sowie um die Kontaktpflege zu Schülereltern. Auch die Planung und Organisation des
pädagogischen Angebots, die Mitarbeit bei Musikschulveranstaltungen, Konzerten und
Schülerfahrten, die Vorbereitung auf Schülerwettbewerbe und weitere Tätigkeiten gehören zum
Aufgabenprofil.
2.3 Aufgabenprofil der Honorarkräfte
Honorarkräfte werden an der LvBM in sämtlichen Unterrichtsbereichen eingesetzt. Sie arbeiten in
den Kernbereichen des Instrumental- und Vokalunterrichts ebenso wie in Kooperationen mit den
allgemeinbildenden Schulen, dem Offenen Ganztag und den Kitas. Darüber hinaus können sie für
befristete Aufgaben gewonnen werden und übernehmen Elternzeitvertretungen, Vertretungen im
Krankheitsfall oder bei Frühverrentungen. Die Musikschulleitung kann mit dem Einsatz von
Honorarkräften schwankende Anmeldezahlen und sich verändernde Vorlieben für bestimmte Fächer
abfangen.
2.4 Vertragliche und finanzielle Situation der Honorarkräfte
Honorarkräfte sind grundsätzlich frei in der Wahl ihrer Methode sowie des Orts und Zeitpunkts ihres
Unterrichts. Auch unterliegen Honorarkräfte nicht der Weisung der Musikschulleitung.
Zusammenhangstätigkeiten, wie oben für die TVÖD-Kräfte benannt, sind in Ihrem Aufgabenprofil
nicht vorgesehen.
Die Honorarkräfte der LvBM weisen im Vergleich zu den angestellten TVöD-Lehrkräften die gleiche
Ausbildung und Unterrichtserfahrung vor. In Bezug auf die Unterrichtsqualität besteht zu den TVöD-
Lehrkräften kein Unterschied.
Für ihren Unterricht werden die Honorarkräfte der LvBM pro geleistete Unterrichtseinheit (45 Min.)
bisher mit € 25,- honoriert. Für kürzere oder längere Unterrichtseinheiten passt sich das Honorar
entsprechend an; der Unterricht in den Großgruppen wie der Musikalischen Früherziehung oder in
den Schulkooperationen wird mit einem höheren Satz honoriert.Seite 4 von 7
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Bezahlt wird nur der geleistete Unterricht. Die Vorbereitungszeit wird nicht extra honoriert.
Schulferien oder Feiertage werden nicht durch bezahlt. Es besteht kein Anspruch auf
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
3. Mögliche Modelle der Beschäftigungsverhältnisse an der LvBM
Modell 1: Mehrkosten bei Anhebung des Honorarsatzes
Die Honorarkräfte leisten in Bezug auf die TVöD-Lehrkräfte eine vergleichbare Arbeit. Die aktuelle
Vergütung von € 25,- pro Schulstunde dagegen ist mit dem Bruttolohn einer TVöD-Lehrkraft nicht
vergleichbar. Orientiert am Bruttogehalt TVöD 9b Erfahrungsstufe 3 würde eine Schulstunde mit €
38,54 honoriert. Bei gleichbleibender Zahl an durch Honorarkräfte erteilte JWS entspricht das einer
Steigerung des Gesamthonorars gegenüber 2019 um 54% bzw. ca. € 392.288. Die
Gesamtpersonalkosten Lehre stiegen damit um 7,76% bzw. ca. € 392.288.
Modell 2: Mehrkosten bei Anhebung der TVöD-Stunden auf 85% des Unterrichts
Nach dem Musikschulkonzept 2017 sollten idealerweise 75% der jetzigen JWS von Lehrkräften in
TVöD-Anstellung unterrichtet werden. Die gesamten Personalkosten der TVöD-Lehrkräfte im Jahr
2019 lagen aber mit 71% der JWS bei ca. € 4.331.003,23.
Würde man den Anteil der TVöD-Stunden auf 85% des Unterrichts erhöhen und zeitgleich die
Honorarbeschäftigungen auf 15% des geleisteten Unterrichts senken, lägen die
Gesamtpersonalkosten Lehre bei ca. € 5.559.649,43. Das entspräche gegenüber 2019 einer
Steigerung der Gesamtpersonalkosten Lehre von ca. 10% bzw. ca. € 504.331.
Modell 3: Mehrkosten bei Anhebung der TVöD-Stunden auf 85% des Unterrichts bei gleichzeitiger
Anhebung des Honorarsatzes.
Würde man den Anteil der TVöD-Stunden auf 85% des Unterrichts erhöhen, die
Honorarbeschäftigungen auf 15% senken und zeitgleich das Honorarniveau auf einem am TVöD-
Bruttolohn orientierten Honorarsatz anheben, lägen die Gesamtpersonalkosten Lehre bei ca.
5.762.557,47 €. Das entspräche gegenüber 2019 einer Steigerung der Gesamtpersonalkosten Lehre
von ca. 14% bzw. ca. € 707.239.
Modell 4: Mehrkosten bei Anhebung der TVöD-Stunden auf 100% des Unterrichts.
Würde man den Anteil der TVöD-Stunden auf 100% des Unterrichts erhöhen, lägen die
Gesamtpersonalkosten Lehre bei 6.100.004,55 €. Das entspräche gegenüber 2019 einer Steigerung
der Gesamtpersonalkosten Lehre von ca. 20,7% bzw. ca. € 1.044.686.
Tabelle 1 siehe AnhangSeite 5 von 7
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4. Finanzierungsvorschlag am Beispiel Modell 3
Eine Erhöhung der Tarifbeschäftigungen bzw. eine zeitgleiche Anhebung des Honorarsatz verursacht
wie bereits dargestellt eine Steigerung der Gesamtpersonalkosten Lehre von je nach Modell bis zu
20,7% bzw. über € 1 Mio. gegenüber dem Jahr 2019.
Um diese Mehrkosten zumindest anteilig kompensieren zu können, ist eine Erhöhung der
Unterrichtsgebühren denkbar. Nimmt man das Modell 3 als Beispiel, bliebe bei einer
durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 10% eine Summe von ca. € 628.904,- offen. Dagegen
würde eine Erhöhung der Gebühren um ca. 35% die Personalkostensteigerungen weitgehend
decken.
In dem Zusammenhang weist die Leitung der LvBM allerdings darauf hin, dass eine deutliche
Erhöhung der Unterrichtsgebühren zu einer Reduzierung der Schülerzahlen führen könnte, und der
Unterricht für bestimmte Gruppen der Stadtgesellschaft nicht mehr finanzierbar wäre.
Tabelle 2
Gebührenerhöhung am Beispiel Modell 3
Zahlenquelle: SAP 2019
Modell 3: 85/15 plus Honorarerhöhung
Modell 3
Ohne Geb.Erhöh. 10% 20% 30% 35%
Personalkosten Gesamt 6.240.841,04 € 6.240.841,04 € 6.240.841,04 € 6.240.841,04 € 6.240.841,04 €
Sonstige Ausgaben 982.199,50 € 982.199,50 € 982.199,50 € 982.199,50 € 982.199,50 €
Ausgaben Gesamt 7.223.040,54 € 7.223.040,54 € 7.223.040,54 € 7.223.040,54 € 7.223.040,54 €
Unterrichtsentgelte 2.422.905,47 € 2.665.196,02 € 2.907.486,56 € 3.149.777,11 € 3.270.922,38 €
Sonstige Einnahmen 390.442,73 € 390.442,73 € 390.442,73 € 390.442,73 € 390.442,73 €
Gesamteinnahmen 2.813.348,20 € 3.055.638,75 € 3.297.929,29 € 3.540.219,84 € 3.661.365,11 €
Städtische Auswendungen 4.409.692,34 € 4.167.401,79 € 3.925.111,25 € 3.682.820,70 € 3.561.675,43 €
Differenz zur Ist -Aufwendung 2019 871.094,93 € 628.804,38 € 386.513,84 € 144.223,29 € 23.078,02 €
5. Umsetzung gestaffelt auf die kommenden Jahre bis 2026
Um mögliche Umstellungen der Beschäftigungsverhältnisse organisatorisch und finanziell leisten zu
können, ist eine Umsetzung gestaffelt auf die kommenden 5 Jahre bis 2026 empfehlenswert.
Die Erhöhung des Honorarsatzes könnte jährlich prozentual angehoben werden, bis zum Erreichen
eines dem TVöD-Bruttolohn vergleichbaren Niveaus. Eine Erhöhung der TVöD-Stunden bei
gleichzeitiger Reduzierung der Honorarstunden ließe sich beispielsweise jährlich um 2% anpassen.
Parallel dazu ist eine schrittweise Erhöhung der Unterrichtsgebühren um einen noch festzulegenden
Prozentsatz über mehrere Jahre denkbar.
Darüber hinaus prüft die Leitung der LvBM weitere Optionen zur Verbesserung der Einnahmen,
deren Machbarkeit und finanzielle Konsequenzen im nächsten Schritt genauer zu evaluieren sind. In
diesem Zusammenhang ist die stärkere Anhebung der Unterrichtsgebühren für erwachsene
Musikschülerinnen und Schüler, der Ausbau des Gruppenunterrichts sowie der Ausbau der
Kooperationen zu nennen.Seite 6 von 7
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
Tabelle 1: Berechnungen Personalkosten, bei Erhöhung der Tarifbeschäftigten und Verbesserung des Honorarsatzen
Zahlenquelle: SAP 2019
Ist 2019 Strategie 2017 Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4
Stand: 17.05.2021 75% TVöD Ist 2019 85% TVöD 85% TVöD 100% TVöD
Mit Honorarerhöhung Ohne Honorarerhöhung Mit Honorarerhöhung
Deputat 2019 JWS 75 / 25 JWS 2019 JWS 85 / 15 JWS 85 / 15 JWS 100 JWS
Deputat Gesamt 2549,46 100% 2550 100% 2549,46 100% 2550 100% 2550 100% 2550 100%
Deputat TVöD 2019 1800,08 71% 1912,50 75% 1800,08 71% 2167,50 85% 2167,50 85% 2167,50 85%
Deputat Honorar 2019 749,36 29% 637,50 25% 749,36 29% 382,50 15% 382,50 15% 382,50 15%
Ausgaben JWS Ausgaben JWS Ausgaben JWS Ausgaben JWS Ausgaben JWS Ausgaben JWS
PK TVöD-Lehrkräfte 4.331.003,23 € 71% 4.575.003,41 € 75% 4.331.003,23 € 71% 5.185.003,87 € 85% 5.185.003,87 € 85% 6.100.004,55 € 100%
PK Honorar inkl KSK 724.314,76 € 29% 624.409,28 € 25% 1.116.603,63 € 29% 374.645,57 € 15% 577.553,60 € 15% 0,00 € 0%
PK gesamt Lehre 5.055.317,99 € 5.199.412,69 € 5.447.606,86 € 5.559.649,43 € 5.762.557,47 € 6.100.004,55 €Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 04:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de