← Vorlagen

201607 · Antrag

Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn

Nummer
201607
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.08.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Kulturausschusses 08.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201607-03 AA Antrag der CDU-Ratsfraktion - Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn Antrag zur Vorlage 201607
  2. 201607-01 ST Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn
  3. 201607-02 ST Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.165 Zeichen)
Antrag
öffentlich
201607
Antragsteller/in:
Dr. Helmut Redeker
Fenja Wittneven-Welter
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
11.08.2020
Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.12.2020 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Zahl der Honorarkräfte der Beethoven Musikschule deutlich zu
senken.
2. Das Honorar der freien Lehrkräfte wird in dem Maß erhöht, dass das
Einkommen dem der tariflich beschäftigten Lehrkräfte entspricht und
somit gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird.
3. Die Zeit der Unterrichtsvorbereitung wird eingerechnet.
4. Honorarverträge werden über 6 bzw. 12 Monate abgeschlossen.
5. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bei der Anmeldung zum
Haushalt 2021/22 angemeldet.
6. Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen Fahrplan zur Umsetzung der
o. g. Maßnahmen vor.
Begründung
Bei der Musikschule sind von den 187 Lehrkräften 81 Kolleg*innen auf
Honorarbasis beschäftigt. Diese sind zum Teil schon über viele Jahre im Dienst
der Musikschule, so dass von einem dauerhaften Bedarf dieser Fachkräfte
ausgegangen werden muss. Es handelt sich hier um ausgebildete Fachkräfte,
die im Vergleich zu ihren fest angestellten Kolleg*innen deutlich schlechter
bezahlt werden, obwohl sie die gleiche Tätigkeit ausfüllen. Da die Zeit der
Unterrichtsvorbereitung nicht vergütet wird, reduziert sich der Stundensatz noch
mehr. Von dem derzeit gezahlten Honorar von 25 € müssen Sozialabgaben
und Steuern gezahlt werden. Das bedeutet, dass damit kein auskömmliches
Einkommen erzielt werden kann. Die Praxis, dass mehrjährig beschäftigte
Honorarkräfte immer wieder neue Verträge erhalten, ist zumindest fragwürdig.
Die öffentliche Hand sollte gegenüber privaten Arbeitgeber*innen als VorbildSeite 1 von 2

Seite 2
auftreten und ein umstrittenes Verfahren, analog der Praxis mit Werkverträgen
zu arbeiten, nicht selbst anwenden. Zudem sollte der Grundsatz "gleicher Lohn
für gleiche Arbeit" auch in der Musikschule angewendet werden. Die derzeitige
Praxis dient aus Sicht der Antragstellenden ausschließlich dem Zweck der
Kostenreduzierung zu Lasten von Fachkräften.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de