201607 · Antrag
Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201607
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 201607 Antragsteller/in: Dr. Helmut Redeker Fenja Wittneven-Welter SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 11.08.2020 Honorarkräfte bei der Beethoven Musikschule Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 31.12.2020 Empfehlung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Zahl der Honorarkräfte der Beethoven Musikschule deutlich zu senken. 2. Das Honorar der freien Lehrkräfte wird in dem Maß erhöht, dass das Einkommen dem der tariflich beschäftigten Lehrkräfte entspricht und somit gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird. 3. Die Zeit der Unterrichtsvorbereitung wird eingerechnet. 4. Honorarverträge werden über 6 bzw. 12 Monate abgeschlossen. 5. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bei der Anmeldung zum Haushalt 2021/22 angemeldet. 6. Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen Fahrplan zur Umsetzung der o. g. Maßnahmen vor. Begründung Bei der Musikschule sind von den 187 Lehrkräften 81 Kolleg*innen auf Honorarbasis beschäftigt. Diese sind zum Teil schon über viele Jahre im Dienst der Musikschule, so dass von einem dauerhaften Bedarf dieser Fachkräfte ausgegangen werden muss. Es handelt sich hier um ausgebildete Fachkräfte, die im Vergleich zu ihren fest angestellten Kolleg*innen deutlich schlechter bezahlt werden, obwohl sie die gleiche Tätigkeit ausfüllen. Da die Zeit der Unterrichtsvorbereitung nicht vergütet wird, reduziert sich der Stundensatz noch mehr. Von dem derzeit gezahlten Honorar von 25 € müssen Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Das bedeutet, dass damit kein auskömmliches Einkommen erzielt werden kann. Die Praxis, dass mehrjährig beschäftigte Honorarkräfte immer wieder neue Verträge erhalten, ist zumindest fragwürdig. Die öffentliche Hand sollte gegenüber privaten Arbeitgeber*innen als VorbildSeite 1 von 2 Seite 2 auftreten und ein umstrittenes Verfahren, analog der Praxis mit Werkverträgen zu arbeiten, nicht selbst anwenden. Zudem sollte der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" auch in der Musikschule angewendet werden. Die derzeitige Praxis dient aus Sicht der Antragstellenden ausschließlich dem Zweck der Kostenreduzierung zu Lasten von Fachkräften. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de