201582-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Öffentliche Toilettenanlage im Bereich des Nordfeldes
Kerndaten
- Nummer
- 201582-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201582-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Öffentliche Toilettenanlage im Bereich des Nordfeldes Beratungsfolge Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu der großen Anfrage der BBB-Fraktion wie folgt Stellung: Frage 1: Stimmt der OB der Ansicht der BBB-Fraktion zu, dass die in der Ausschreibung zur Vergabe des Nordfeldes formulierte Bedingung: „3. Grundstück und Standort (18. Öffentliche Einrichtungen) Im Gebäudekomplex an der Poststraße/Maximilianstraße ist ein öffentliches behindertengerechtes WC ebenerdig unterzubringen. Die Einrichtung und der Betrieb sind mit der Stadt abzustimmen.“ durch den Einbau eines WC´s, das nur für behinderte Menschen zugänglich ist, die über den sog.- EURO-Schlüssel verfügen (so 201102-1ST) nicht erfüllt worden ist? Antwort zu 1.: Die Verwaltung stimmt dem nicht zu. Der Investor hat im EG- Bereich des Hotels an der der Maximilianstraße mit direktem Zugang zur Straße ein ebenerdiges – für behinderte Menschen öffentlich zugängliches – behindertengerechtes WC hergestellt. Damit ist die Pflicht aus der Ausschreibung einvernehmlich erfüllt. Frage 2: Wenn sich der Investor nicht dazu bereit erklärt hat, innerhalb seiner Gebäude eine öffentliche WC-Anlage zu errichten, aus welchen Gründen wurde er unter Hinweis auf die in der Ausschreibung formulierte Verpflichtung nicht dazu gezwungen? Antwort zu 2.: Es gibt in diesem Zusammenhang keine rechtliche Handhabe, jemanden zum Bauen zu zwingen. Die Verwaltung hat darauf bestanden, dass ein öffentliches behindertengerechtes WC durch den Investor eingeplant und errichtet wird. Gemeinsam gefundener Kompromiss war ein behindertengerechtes WC, das mit dem EURO-Schlüssel zugänglich ist. Auf diese Weise sollte vermieden werden, dass an der Maximilianstraße ein problematischer Ort entsteht, der von Vandalismus und Vermüllung betroffen ist und ggfls. für die Anwohner und Gewerbetreibenden an der Maximilianstraße eine Lärmbelastung darstellt.Seite 1 von 2 Seite 2 Frage 3: Sind dem Investor gegenüber, der dadurch für sich eine höhere teuer vermietbare Zusatzfläche gewonnen hat, Kompensationsmaßnahmen in finanzieller Hinsicht, in welcher Höhe oder in anderer Weise durchgesetzt worden? Antwort zu 3.: Nein, dies war nie Thema und wäre nicht verhandelbar gewesen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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