201523-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ausbau der A 565 zwischen AK Bonn Nord und Bonn-Hardtberg (Tausendfüßler)
Kerndaten
- Nummer
- 201523-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201523-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Ausbau der A 565 zwischen AK Bonn Nord und Bonn-Hardtberg (Tausendfüßler) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, ..., dafür einsetzt, dass der Tausendfüßler, wie bis vor 4 Jahren geplant, nur 1:1 als 4 Spuriger Ersatzbau gebaut wird. Der Stadtrat hat am 10.12.2020 die Stellungnahme der Bundesstadt Bonn beschlossen (DS-Gruppe 201923), welche die Forderung im Wesentlichen aufgreift. Zu 2. Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, ..., dafür einsetzt, dass die A565 zwischen Endenicher Ei und Hardtberg nicht wie geplant auf 8 Spuren, ähnlich wie beim Tausendfüßler, ausgebaut wird. Der Ausbau der A565 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 / Fernstraßenausbaugesetz des Bundes als vordringlicher Bedarf enthalten. Derzeit werden Planungen durch die Autobahn GmbhH des Bundes vorgenommen. Ähnlich wie auch schon im Abschnitt zwischen Bonn Nord und Endenicher Ei erfolgt dann auch eine Abstimmung mit der Stadt Bonn und die Möglichkeit, durch die politischen Gremien der Stadt eventuell Einfluss auf den Ausbau zu nehmen. Es muss jedoch betont werden, dass die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan / das Fernstraßenausbaugesetz eine Entscheidung des Bundes ist. Zu 3. Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, ..., dafür einsetzt, dass die Rheinspange 553 als Entlastung für den Verkehr durch Bonn, als direkter Anschluss über die 553 bei Brühl, an die A1 angeschlossen wird. Denn dann ist eine Verbreiterung der A565 zwischen Nordbrücke und Hardtberg, gemäß Analyse von Strassen NRW bezüglich der Entlastung der Bonner Nordbrücke, nicht mehr erforderlich. Die Rheinspange in Höhe Niederkassel ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 / Fernstraßenausbaugesetz als Verbindung zwischen der linksrheinischen A 555Seite 1 von 2 Seite 2 und der rechtsrheinischen A 59 im vordringlichen Bedarf vorgesehen. Derzeit läuft ein Trassenfindungsverfahren. Der Bundesverkehrswegeplan ist von den Gremien des Bundes beschlossen worden. Hier ist ein Anschluss über die A 553 in Richtung A1 nicht vorgesehen. Wann der Bundesverkehrswegeplan fortgeschrieben wird, steht noch nicht fest. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss ist inhaltlich durch die Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der Antragstellende erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de