201523 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausbau der A 565 zwischen AK Bonn Nord und Bonn-Hardtberg (Tausendfüßler)
Kerndaten
- Nummer
- 201523
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 31.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201523 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 28.07.2020 Bürgerantrag: Ausbau der A 565 zwischen AK Bonn Nord und Bonn-Hardtberg (Tausendfüßler) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 1.Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dafür einsetzt, dass der Tausendfüßler, wie bis vor 4 Jahren geplant, nur 1:1 als 4 Spuriger Ersatzbau gebaut wird. 2.Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dafür einsetzt, dass die A565 zwischen Endenicher Ei und Hardtberg nicht wie geplant auf 8 Spuren, ähnlich wie beim Tausendfüßler, ausgebaut wird. 3.Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dafür einsetzt, dass die Rheinspange 553 als Entlastung für den Verkehr durch Bonn , als direkter Anschluß über die 553 bei Brühl, an die A1 angeschlossen wird. Denn dann ist eine Verbreiterung der A565 zwischen Nordbrücke und Hardtberg, gemäß Analyse von Strassen NRW bezüglich der Entlastung der Bonner Nordbrücke, nicht mehr erforderlich. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Die Beratung des Anliegens mit gesamtstädtischem Bezug erfolgt in dem nach der Neukonstituierung der Ratsgremien nach der Kommunalwahl zuständigen Gremium. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Seite 2Seite 2 von 4 Bürgerantrag Online Datum 28.07.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff 8-spuriger Ausbau (incl. Standstreifen) der A565 zwischen AK Bonn Nord und Bonn Hartberg zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die Rheinspange 553. Ihr Antrag Folgendes wird beantragt: 1.Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dafür einsetzt, dass der Tausendfüßler, wie bis vor 4 Jahren geplant, nur 1:1 als 4 Spuriger Ersatzbau gebaut wird. 2.Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dafür einsetzt, dass die A565 zwischen Endenicher Ei und Hardtberg nicht wie geplant auf 8 Spuren, ähnlich wie beim Tausendfüßler, ausgebaut wird. 3.Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dafür einsetzt, dass die Rheinspange 553 als Entlastung für den Verkehr durch Bonn , als direkter Anschluß über die 553 bei Brühl, an die A1 angeschlossen wird. Denn dann ist eine Verbreiterung der A565 zwischen Nordbrücke und Hardtberg, gemäß Analyse von Strassen NRW bezüglich der Entlastung der Bonner Nordbrücke, nicht mehr erforderlich. Aktueller Stand der Planungen: a.Die Rheinspange 553 endet Linksrheinisch an der A555 . Von dort fließt der ganze Verkehr von täglich zusätzlich ca. 60.000 Fahrzeugen über die A555, den Tausendfüßler, vorbei an Hardtberg und Meckenheim zur A61. Eine Anfrage meinerseits an Straßen NRW hat ergeben, dass eine Anbindung der Rheinspange 553 an die westlich gelegene A553 und damit an die A1 nicht geplant ist. Eine vermutlich ursprünglich geplante Anbindung wurde mit dem Antrag gemäß Punkt b. verworfen bzw. aus der Planung entfernt. b.Als Vorbereitung für den zusätzlichen verkehr gemäß Punkt a. wurde auf Antrag von SPD Politikern, von Straßen NRW geplant, den Tausendfüßler zwischen Bonn Nord und Bonn Endenich auf 8 Spuren auszubauen. Die Bedarfsplanung von Straßen NRW sah bis vor 4 Jahren eine Verbreiterung des Tausendfüßlers nicht vor. Die Bedarfsplanung von Straßen NRW zeigte für den Tausendfüßler nur einen 1:1 Ersatzbau, also eine 4-spurige Auslegung des Tausendfüßlers. c.Eine weitere Planung von Straßen NRW zeigt den 6-spurige Ausbau der A565 zwischen Endenicher Ei und Bonn Hardtberg. Demnach also auch auf 8 Spuren inklusive Standstreifen plus Abbiegespur zur Reuterstrasse. Also eine Verbreiterung dieses Teilabschnittes, ähnlich breit wie beim Tausendfüßler geplant. d.Der weitere zwangsläufige Ausbau bis zur A61 fällt in den Zuständigkeitsbereich des Rhein Sieg Kreises. Zusammenfassung: A.Der Herr Oberbürgermeister sagt gemäß Bericht im GA Bonn, dass er nicht Zuständig ist, da der Bau Bundesangelegenheit sei. Strassen NRW behauptet hingegen, dass alle Planungen in enger Zusammenarbeit mit dem RheinSieg kreis und der Stadt Bonn erfolgen. Das bedarf einer Erklärung seitens des Herrn OB. B.Herr Hartmann aus dem Rhein Sieg Kreis ist gemäß GA Bonn sehr wohl in der Lage erfolgreich Einfluß zu nehmen. Er hat wie einem Bericht im GA Bonn zu entnehmen ist, vermutlich persönlich dafür gesorgt, dass der Tausendfüßler, entgegen der Planung von Strassen NRW, 8-spurig, also doppelt so breit, ausgebaut wird. Dadurch wurde vermutlich die Rheinspange 553 so umgeplant, dass sie nicht mehr zwangsläufig an die 553 bei Brühl angebunden wird. C.Das ist nicht im Interesse von Bonn und seinen Bürgern. Die Dringlichkeit der Rheinspange 553 ist als Verkehrs Entlastung für Köln und Bonn ausgewiesen. Tatsächlich ist diese Baumaßnahme aber, ohne Anbindung an die A1, eine extreme Mehrbelastung für Bonn. Eine neue Ost-West Verbindung in Europa, mitten durch Bonn. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 CUfQDVkW 28.07.20 23:30Seite 3 von 4 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. 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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de