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201521-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße

Nummer
201521-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201521 Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201521-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger
Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen des Ausbaus der B 56 durch Straßen.NRW ist auch eine
Umgestaltung des im Bürgerantrag angesprochenen Knotenpunktes B 56/
Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße vorgesehen.
Die zukünftige Gestaltung des Knotenpunktes befindet sich zurzeit noch in der
Planung und Abstimmung. Vor diesem Hintergrund wurde der Bürgerantrag
auch an Straßen.NRW weitergeleitet.
Eine Stellungnahme war von dort bis dato nicht zu erhalten.
Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung eine Rad- und
Fußgängerverkehrsfreundliche Gestaltung.
Die aktuelle Situation an der angesprochenen Querungsstelle über den
Rechtsabbieger von der Reinold-Hagen-Straße auf die B 56 stellt eine
Interimslösung dar, welche von der Unfallkommission beschlossen wurde.
Hintergrund sind mehrere Unfälle, die sich an diesem vormals nicht
signalisierten Rechtsabbieger ereignet haben. Ein Rückbau der Signalisierung
kommt daher, auch unter Berücksichtigung der Vorschläge des Antragstellers
(Punkt 2), nicht in Betracht.
Der Rechtsabbieger ist so geschaltet, dass der Verkehr von der Reinold-
Hagen-Straße nur ein Rotsignal erhält, wenn Fußgänger*innen oder
Radfahrer*innen über den Taster Grün anfordern. Daher kommt es zu der vom
Antragsteller beschriebenen Situation, dass der Überweg nahezu blockiert ist,
weil Rechtsabbiegende dem Verkehr auf der B56 stadtauswärts Vorfahrt
gewähren müssen. Insbesondere ist dies in den Hauptverkehrszeiten mit hoher
Verkehrsbelastung auf der B 56 zu beobachten. Dem kann nur abgeholfen
werden, in dem der Rechtsabbieger während der Grünphase der B 56 generell
ein Rotsignal erhält. Der Nachteil für den rechtsabbiegenden Verkehr aus der
Reinold-Hagen-Straße hält sich in Grenzen, da die Rechtsabbiegespur nur
wenig Platz bietet und die Fahrzeuge deshalb bereits hinter geradeaus
eingeordneten Fahrzeugen warten müssen.Seite 1 von 2

Seite 2
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, dem Antragspunkt 1 insoweit zu
entsprechen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Punkt 1 des Bürgerantrages wird befürwortet, bei entsprechender
Beschlussfassung wird die Verwaltung eine geänderte Signalisierung planen
und dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Umsetzung anordnen.
Punkt 2 des Bürgerantrages wird abgelehnt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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