201521 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201521
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 30.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201521 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 28.07.2020 Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Verkehrssituation für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr am Rechtsabbieger Reinhold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 28.07.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die St. Augustiner Straße Ihr Antrag 1. Die Grünphase der Fußgänger- und Radfahrerampel über den Rechtsabbieger der Reinold-Hagen-Straße auf die St. Augustiner Straße wird an die Grünphase der anschließenden Fußgänger- und Radfahrerampel über die geradeaus führende Spur gekoppelt. 2. Alternative Lösungen ohne Signalisierung am Rechtsabbieger, wie ein Stopp-Schild, Farbmarkierungen und/oder warnende Vibrationen durch Asphaltrillen, sollen geprüft und wenn möglich umgesetzt werden, wenn durch diese Maßnahmen die Unfallsituation – im Vergleich zur vorherigen Umsetzung mit gelbem Blinklicht – ausreichend verbessert würde. Begründung: In der aktuellen Situation stehen Kraftfahrzeuge, die den Rechtsabbieger nutzen, regelmäßig auf dem Überweg, während sie auf eine Gelegenheit warten, sich in die St. Augustiner Straße einzufädeln. Sobald Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen dann den Taster betätigen, schaltet zwar die Ampel für Rechtsabbieger innerhalb weniger Sekunden auf Rot, da aber bereits wartende Fahrzeuge in diesem kurzen Zeitraum kaum die Gelegenheit hatten, sich einzuordnen, ist der Überweg durch diese Fahrzeuge effektiv blockiert. Nach Aussage des Tiefbauamtes wurde die Signalisierung des rechtsabbiegenden Verkehrs aus der Reinhold-Hagen-Straße eingeführt, weil es vermehrt zu Unfällen mit Radfahrern kam. Vorher war an dieser Stelle nur ein gelbes Blinklicht mit einem "Vorfahrt gewähren"-Schild aufgestellt. Solange die Verwaltung aufgrund der Unfallsituation die Möglichkeit einer ampellosen Verkehrsführung am Rechtsabbieger ausschließt, sehen die Antragsteller die Koppelung der Signalanlagen als einzige Möglichkeit, die Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen entlang der B56 zu verbessern. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 JJ5v7P8G 28.07.20 17:26Seite 2 von 3 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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