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201521 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße

Nummer
201521
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
30.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.09.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201521-01 ST Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße

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Text anzeigen (4.879 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201521
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
28.07.2020
Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger
Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Verkehrssituation für den Fahrrad- und
Fußgängerverkehr am Rechtsabbieger Reinhold-Hagen-Straße auf die Sankt
Augustiner Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
Datum
28.07.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die St. Augustiner Straße
Ihr Antrag
1. Die Grünphase der Fußgänger- und Radfahrerampel über den Rechtsabbieger der Reinold-Hagen-Straße auf
die St. Augustiner Straße wird an die Grünphase der anschließenden Fußgänger- und Radfahrerampel über die
geradeaus führende Spur gekoppelt.
2. Alternative Lösungen ohne Signalisierung am Rechtsabbieger, wie ein Stopp-Schild, Farbmarkierungen
und/oder warnende Vibrationen durch Asphaltrillen, sollen geprüft und wenn möglich umgesetzt werden, wenn
durch diese Maßnahmen die Unfallsituation – im Vergleich zur vorherigen Umsetzung mit gelbem Blinklicht –
ausreichend verbessert würde.
Begründung:
In der aktuellen Situation stehen Kraftfahrzeuge, die den Rechtsabbieger
nutzen, regelmäßig auf dem Überweg, während sie auf eine Gelegenheit warten,
sich in die St. Augustiner Straße einzufädeln.
Sobald Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen dann den Taster betätigen,
schaltet zwar die Ampel für Rechtsabbieger innerhalb weniger Sekunden auf Rot,
da aber bereits wartende Fahrzeuge in diesem kurzen Zeitraum kaum die
Gelegenheit hatten, sich einzuordnen, ist der Überweg durch diese Fahrzeuge
effektiv blockiert.
Nach Aussage des Tiefbauamtes wurde die Signalisierung des rechtsabbiegenden
Verkehrs aus der Reinhold-Hagen-Straße eingeführt, weil es vermehrt zu
Unfällen mit Radfahrern kam. Vorher war an dieser Stelle nur ein gelbes
Blinklicht mit einem "Vorfahrt gewähren"-Schild aufgestellt.
Solange die Verwaltung aufgrund der Unfallsituation die Möglichkeit einer
ampellosen Verkehrsführung am Rechtsabbieger ausschließt, sehen die
Antragsteller die Koppelung der Signalanlagen als einzige Möglichkeit, die
Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen entlang der B56 zu
verbessern.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
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28.07.20 17:26Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de