201514-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bewohnerparkregelung Weststadt
Kerndaten
- Nummer
- 201514-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201514-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bewohnerparkregelung Weststadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme Ergänzende Stellungnahme zur Mitteilungsvorlage: Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Bürgeranträge zur geplanten Bewohnerparkregelung in der Weststadt erfolgt zur Mitteilungsvorlage der Verwaltung eine ergänzende Stellungnahme, die sich auf die wesentlichen Konstellationen der Antragsinhalte bezieht (Sammeldokument DS-Nr. 201424). Hintergrund / Umsetzung: Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich zur jetzt diskutierten Maßnahme mittelfristig eine Parkraumbewirtschaftung (u.a. mittels Parkscheinautomaten bzw. Bewohnerparkregelungen) in der Weststadt und Südstadt einzurichten. Gemäß politischem Beschluss wird hierzu derzeit ein Parkraumkonzept erarbeitet (s. Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 05.07.2016, DS-Nr. 1611378EB5). Zudem hatte die Bezirksvertretung Bonn am 03.09.2019 einstimmig beschlossen (DS-Nr.: 1911524): „Die Verwaltung wird gem. dem Wunsch der Bezirksvertretung Bonn beauftragt, nach Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und im Vorgriff auf ein zu erstellendes umfassendes Parkraumkonzept spätestens bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020 ein Bewohnerparken im Gebiet zwischen Endenicher Allee und Endenicher Straße einzuführen. Dabei sind folgende Straßen zu berücksichtigen: Händel-, Humboldt-, Malteser-, Richard-Wagner-, Wesendonck-, Kaufmann-, Rheinbacher und Zülpicher Straße. Auf ein umfassendes gutachterliches Gesamtkonzept soll dabei zunächst verzichtet werden. Stattdessen sind Detailänderungen aufgrund von zu gewinnenden Erfahrungen jederzeit möglich und auch gewollt.“ Mit dem Bewohnerparken im Musikerviertel, das noch in diesem Jahr umgesetzt wird, soll die Parksituation für Anwohner verbessert werden. Parkregelung Musikerviertel / Endenicher Allee:Seite 1 von 3 Seite 2 Für die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung per Beschilderung ist laut StVO vorgeschrieben, 50% der vorhandenen Parkstände tagsüber für Freies Parken zur Verfügung zu stellen. Für diese „freien“ Parkstände soll in den Straßen des Musikerviertels die Parkdauer überwiegend auf zwei Stunden begrenzt werden, um Fremdparker aus dem Wohnbereich fernzuhalten. Einige der Parkstände im Bereich der Endenicher Allee, die sich durch die Ausweitung der Bewohnerparkregelung auf den Straßenabschnitt Autobahnbrücke bis Humboldtstraße/Wegelerstraße ergeben werden, sollen hingegen nach Abwägung der Vor- und Nachteile ganztägig frei zu beparken sein. Dies bietet einerseits die Möglichkeit, Fahrzeuge länger als zwei Stunden ohne Bewohnerparkausweis abzustellen – ansonsten gäbe es im ganzen Bereich keine derartigen Parkmöglichkeiten z.B. für Besucher. Andererseits besteht die Gefahr eines Ansturms auf diese freien Parkstände. Bei einer Umsetzung der späteren Parkraumbewirtschaftung im Rahmen des Parkraumkonzeptes Weststadt/Südstadt wäre dann auch in anderen Bereichen längeres Parken durch Lösen eines Parkscheins (z.B. Tagesticket) möglich. Antragsteller: Die Verwaltung beabsichtigt, die gesamte Endenicher Allee zwischen A 565 und Humboldtstraße/Haydnstraße der Bewohnerparkzone „Z“ zuzuordnen. Anwohner der Bewohnerparkzone „Z“ im Musikerviertel erhalten die Möglichkeit einen Parkausweis zu beantragen, auch wenn der Antragsteller an einem Straßenbereich „Freies Parken“ wohnt. Man erhält damit die Berechtigung, im gesamten Gebiet „Z“ gemäß der Beschilderung zu parken. Parkbereiche: Bei der Einteilung der Bereiche für „Freies Parken“ und „Bewohnerparken“ auf der Endenicher Allee ist in etwa eine hälftige Teilung der Gesamtanzahl der zur Verfügung stehenden Parkstände vorgenommen worden. Die Zuweisung der Stellplätze zu freiem Parken oder Bewohnerparken ist nach Ortskenntnis und in Abwägung von Randbedingungen, wie Lage von Einfahrten, Schaffung zusammenhängender Abschnitte und bereits im Bestand vorhandener Parkstände erfolgt. Vorhandene Regelung auf Teilstück der Endenicher Allee: Der Straßenabschnitt der Endenicher Allee zwischen Humboldt- und Haydnstraße (Hausnummern 1 und 3, sowie 2 bis 20 der Endenicher Allee) sowie der Beethovenplatz sind bereits seit 1994 Teil eines Bewohnerparkbereiches („W“ Weststadt). Dass in dem o.g. Abschnitt der Endenicher Allee keine Beschilderung „Bewohnerparken“ vorhanden ist, widerspricht dem nicht. Es handelt sich um einen Teil der ca. 50 % freien Parkstände innerhalb der Bewohner-Park-Zone W. Die dortigen Anwohner mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis dürfen im Bereich W parken.Seite 2 von 3 Seite 3 Eine Neuzuordnung der o.g. Straßenabschnitte zum Bereich Z ist frühestens mit Einführung des o.g. Parkraumbewirtschaftungskonzeptes Weststadt/Südstadt vorgesehen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Den Bürgeranträgen wird mit den inhaltlichen Ausführungen in den Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen, sie sind inhaltlich erledigt und formell im Sinne des § 24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de