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201514-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bewohnerparkregelung Weststadt

Nummer
201514-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201514 Bewohnerparkregelung Weststadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201514-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bewohnerparkregelung Weststadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
Ergänzende Stellungnahme zur Mitteilungsvorlage:
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Bürgeranträge zur geplanten
Bewohnerparkregelung in der Weststadt erfolgt zur Mitteilungsvorlage der
Verwaltung eine ergänzende Stellungnahme, die sich auf die wesentlichen
Konstellationen der Antragsinhalte bezieht (Sammeldokument DS-Nr. 201424).
Hintergrund / Umsetzung:
Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich zur jetzt diskutierten Maßnahme
mittelfristig eine Parkraumbewirtschaftung (u.a. mittels Parkscheinautomaten
bzw. Bewohnerparkregelungen) in der Weststadt und Südstadt einzurichten.
Gemäß politischem Beschluss wird hierzu derzeit ein Parkraumkonzept
erarbeitet (s. Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 05.07.2016, DS-Nr.
1611378EB5).
Zudem hatte die Bezirksvertretung Bonn am 03.09.2019 einstimmig
beschlossen (DS-Nr.: 1911524):
„Die Verwaltung wird gem. dem Wunsch der Bezirksvertretung Bonn beauftragt,
nach Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und im Vorgriff auf ein
zu erstellendes umfassendes Parkraumkonzept spätestens bis zum Ende des
ersten Halbjahres 2020 ein Bewohnerparken im Gebiet zwischen Endenicher
Allee und Endenicher Straße einzuführen. Dabei sind folgende Straßen zu
berücksichtigen: Händel-, Humboldt-, Malteser-, Richard-Wagner-,
Wesendonck-, Kaufmann-, Rheinbacher und Zülpicher Straße. Auf ein
umfassendes gutachterliches Gesamtkonzept soll dabei zunächst verzichtet
werden. Stattdessen sind Detailänderungen aufgrund von zu gewinnenden
Erfahrungen jederzeit möglich und auch gewollt.“
Mit dem Bewohnerparken im Musikerviertel, das noch in diesem Jahr
umgesetzt wird, soll die Parksituation für Anwohner verbessert werden.
Parkregelung Musikerviertel / Endenicher Allee:Seite 1 von 3

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Für die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung per Beschilderung ist laut
StVO vorgeschrieben, 50% der vorhandenen Parkstände tagsüber für Freies
Parken zur Verfügung zu stellen.
Für diese „freien“ Parkstände soll in den Straßen des Musikerviertels die
Parkdauer überwiegend auf zwei Stunden begrenzt werden, um Fremdparker
aus dem Wohnbereich fernzuhalten.
Einige der Parkstände im Bereich der Endenicher Allee, die sich durch die
Ausweitung der Bewohnerparkregelung auf den Straßenabschnitt
Autobahnbrücke bis Humboldtstraße/Wegelerstraße ergeben werden, sollen
hingegen nach Abwägung der Vor- und Nachteile ganztägig frei zu beparken
sein. Dies bietet einerseits die Möglichkeit, Fahrzeuge länger als zwei Stunden
ohne Bewohnerparkausweis abzustellen – ansonsten gäbe es im ganzen
Bereich keine derartigen Parkmöglichkeiten z.B. für Besucher. Andererseits
besteht die Gefahr eines Ansturms auf diese freien Parkstände. Bei einer
Umsetzung der späteren Parkraumbewirtschaftung im Rahmen des
Parkraumkonzeptes Weststadt/Südstadt wäre dann auch in anderen Bereichen
längeres Parken durch Lösen eines Parkscheins (z.B. Tagesticket) möglich.
Antragsteller:
Die Verwaltung beabsichtigt, die gesamte Endenicher Allee zwischen A 565
und Humboldtstraße/Haydnstraße der Bewohnerparkzone „Z“ zuzuordnen.
Anwohner der Bewohnerparkzone „Z“ im Musikerviertel erhalten die Möglichkeit
einen Parkausweis zu beantragen, auch wenn der Antragsteller an einem
Straßenbereich „Freies Parken“ wohnt. Man erhält damit die Berechtigung, im
gesamten Gebiet „Z“ gemäß der Beschilderung zu parken.
Parkbereiche:
Bei der Einteilung der Bereiche für „Freies Parken“ und „Bewohnerparken“ auf
der Endenicher Allee ist in etwa eine hälftige Teilung der Gesamtanzahl der zur
Verfügung stehenden Parkstände vorgenommen worden. Die Zuweisung der
Stellplätze zu freiem Parken oder Bewohnerparken ist nach Ortskenntnis und in
Abwägung von Randbedingungen, wie Lage von Einfahrten, Schaffung
zusammenhängender Abschnitte und bereits im Bestand vorhandener
Parkstände erfolgt.
Vorhandene Regelung auf Teilstück der Endenicher Allee:
Der Straßenabschnitt der Endenicher Allee zwischen Humboldt- und
Haydnstraße (Hausnummern 1 und 3, sowie 2 bis 20 der Endenicher Allee)
sowie der Beethovenplatz sind bereits seit 1994 Teil eines
Bewohnerparkbereiches („W“ Weststadt). Dass in dem o.g. Abschnitt der
Endenicher Allee keine Beschilderung „Bewohnerparken“ vorhanden ist,
widerspricht dem nicht. Es handelt sich um einen Teil der ca. 50 % freien
Parkstände innerhalb der Bewohner-Park-Zone W. Die dortigen Anwohner mit
einem entsprechenden Bewohnerparkausweis dürfen im Bereich W parken.Seite 2 von 3

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Eine Neuzuordnung der o.g. Straßenabschnitte zum Bereich Z ist frühestens
mit Einführung des o.g. Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
Weststadt/Südstadt vorgesehen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Den Bürgeranträgen wird mit den inhaltlichen Ausführungen in den
Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen, sie sind inhaltlich erledigt und
formell im Sinne des § 24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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