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201514 · Mitteilungsvorlage

Bewohnerparkregelung Weststadt

Nummer
201514
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 201514-1 ST Bewohnerparkregelung Weststadt

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201514
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bewohnerparkregelung Weststadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen der Rückläufe zur Bürgerinformation über die Einrichtung einer
Bewohnerparkregelung in der Weststadt zwischen Endenicher Straße und der
Endenicher Allee sowie Autobahn und Wittelsbacherring, wurden zahlreiche
Eingaben gemacht und Hinweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern
gegeben, die die fehlende Parkregelung in einem Teilbereich der Endenicher
Allee betreffen.
Der Straßenabschnitt zwischen Humboldt- und Haydnstraße ist bereits seit
1994 dem Bewohnerparkbereich „W“ Weststadt zugeordnet, welcher sich
südlich des Beethovenplatzes fortsetzt. Betroffen sind die Hausnummern 1 und
3, sowie 2 bis 20 der Endenicher Allee.
Der Straßenabschnitt zwischen der Autobahnbrücke und Humboldtstraße
würde nach jetziger Planung keiner Parkregelung unterliegen. Die Straßen
südlich der Endenicher Allee und Wegelerstraße, wie zum Beispiel die
Nußallee, sind Privatstraßen und unterliegen dem
Parkraumbewirtschaftungssystem der Uni Bonn.
Die Verwaltung beabsichtigt die Bewohnerparkregelung auf den
Straßenabschnitt Autobahnbrücke bis Humboldtstraße/Wegelerstraße der
Endenicher Allee wie folgt zu erweitern:
Im Straßenabschnitt der Endenicher Allee zwischen Kaufmannstraße und
Malteserstraße soll beidseitig ganztägiges Bewohnerparken eingerichtet
werden. In den verbleibenden Abschnitten von der Autobahnbrücke bis
Kaufmannstraße und Malteserstraße bis Humboldtstraße soll ganztägig frei
geparkt werden können.
Anlage/n
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