201482-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 201482-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201482-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1) Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist die Erstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Diese wird frühestens im 2. Halbjahr 2021 vorliegen. Zu 2) Das beschlossene Raumkonzept muss insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Materialuntersuchungen am Großen Saal sowie der Ergebnisse aus den verbleibenden Bestandsuntersuchungen noch einmal überprüft werden. Wie bereits in der Beantwortung des Antrags des BBB (201018-3) ausgeführt, sind gemäß UrhG Veränderungen am Werk nur mit Zustimmung des Urhebers bzw. dessen Erben möglich. Daher erfolgen seit Anfang an alle Überlegungen ohnehin unter Einbindung und in direkter Abstimmung mit den Nachfahren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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