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201482 · Antrag

Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
201482
Art
Antrag
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.05.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201482-1 ST Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
  2. 201482-05 ST Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
  3. 201482-04 AA Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
  4. 201482-2 AA Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 201482

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Text anzeigen (3.484 Zeichen)
Antrag
öffentlich
201482
Antragsteller/in:
Lutz Beine
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Angelika Esch, SPD-Fraktion
28.07.2020 gez. Jansen
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die eventuelle Wiederherstellung der
Stadthalle Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2021
rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist am 1.10.2020 zu beantragen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in dem bereits beschlossenen
Sanierungsplan als Mindestbestandteil – unabhängig von etwaigen
Überlegungen zu einem vollständigen Neubau – eine Variante für die
denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle darzustellen, insbesondere durch
einen denkmalgerechten Neubau des "Großen Saals" oder den Ersatz der
abgängigen Bauteile. Dies soll bis zur ersten Sitzung der BV nach der
Kommunalwahl vorgelegt werden.
Begründung
Zu 1.
Die Bezirksregierung Köln hat unlängst zur Anmeldung von
denkmalpflegerischen Einzelprojekten aufgerufen. Förderfähig sind
insbesondere konstruktive/statische Sicherung, Trockenlegung, Instandsetzung
der Fassade oder Instandsetzung der Fenster von Denkmalen. Angesichts der
akut aufgetretenen Probleme mit der Statik des „Großen Saals“ und der
dadurch hervorgerufenen Zusatzkosten stellt dieses Programm eine gute
Möglichkeit dar, die Kostensteigerungen zu begrenzen. Schnelles Handeln der
Verwaltung ist dafür allerdings mit Blick auf die Anmeldfrist erforderlich.
Zu 2.
Eine Festlegung auf Neubau oder Sanierung der Stadthalle wäre zum jetzigen
Zeitpunkt verfrüht. Um unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden, hält es die
SPD-Bezirksfraktion für geboten, in jedem Fall kurzfristig die Maßnahmen und
Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle aufzustellen. Dies
ist einerseits für die Stellung von Förderanträgen unabdingbar, andererseits
steht die Stadthalle unter Denkmalschutz, sodass nicht absehbar ist, ob ein
Ersatzneubau rechtlich überhaupt zulässig wäre.Seite 1 von 2

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Hinzu kommt, dass die Stadthalle nicht nur ein Teil der Godesberger
Geschichte und Identität ist, sondern in ihr auch Ereignisse stattfanden, die für
die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von großer Bedeutung waren.
Ein Neubau könnte an die bewegte Vergangenheit der Stadthalle nicht
anknüpfen.
Vor allem aber hat sich der Grundriss der Stadthalle über viele Jahre bewährt.
Die Stadthalle hat sich als funktionales Gebäude erwiesen, das den
Erfordernissen unterschiedlichster Veranstaltungsformen gut gerecht werden
kann. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der sehr guten Auslastung. Es ist nicht
ersichtlich, dass ein Neubau entscheidende Vorteile hinsichtlich der
Funktionalität bringen könnte. Vielmehr gilt: Bonn braucht kein weiteres
Kongresszentrum.
Der jetzt notwendig gewordene Ersatz der Dachkonstruktion kann dabei sogar
Vorteile für die im Nutzungskonzept angestrebte Teilbarkeit des großen Saals
bieten. Eine neue Konstruktion bietet die Gewähr, dass die nötige Tragfähigkeit
– beispielsweise für moderne Lüftungstechnik, Brandschutzeinrichtungen oder
auch Raumteiler, die von der Decke herabgelassen werden können –
sichergestellt ist. Sofern der „Große Saal" nach den nötigen Umbauten
überhaupt noch unter Denkmalschutz stehen sollte, wären die Chancen größer,
die angestrebte Teilbarkeit in Übereinstimmung mit den Belangen des
Denkmalschutzes realisieren zu können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de