201482-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 201482-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201482-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme (zu 201482-04 AA): Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch zu klären wären: 1. Eine Nutzung durch Dritte in den nicht abgesperrten Bereichen ist grundsätzlich möglich. Die möglicherweise erforderlichen technischen Maßnahmen sind abhängig von der jeweils angedachten Nutzung. Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass die gesperrten Bereiche nicht durch Dritte betreten werden können. Für die Stadt entsteht ein Haftungsrisiko bei der Nutzung durch Privatpersonen, da die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht deutlich höher sind. 2. Bedarfsanfragen sind bislang nicht in nennenswerten Umfang an die Verwaltung oder die T & C herangetragen worden. Es haben lediglich bisher ein Verein und eine kirchliche Gemeinschaft um Unterstützung gebeten. 3. Für einen laufenden Betrieb wären aus Sicht der Verwaltung umfangreiche Klärungen erforderlich. Die Stadthalle ist mit dem Betrieb einer Sporthalle nicht vergleichbar. Wer käme während einer Nutzung durch Dritte der Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht nach, so das gesperrte Bereiche auch nicht betreten werden können? Wie könnte die Nutzung sicherheitstechnisch gewährleistet werden? Wer würde das Veranstaltungsbüro koordinieren? Wer wäre für die Belegung zuständig? Wer würde regeln, welcher Nutzer die Räumlichkeiten anmieten darf? Wer legt die Belegungsreihenfolge vor? Gibt es priorisierte Zielgruppen? Wer prüft Anfragen auf unerwünschte Nutzerkreise? Wer legt hierzu die Handlungsvorschriften fest? Wer überprüft den Versicherungsschutz der Mieter (Veranstalterhaftpflicht)? Wer haftet bei Unfällen im Gebäude oder Beschädigungen des Inventars? Wer koordiniert den Service für Bereitstellung von Technik und Bestuhlung bei Anmietung der Räumlichkeiten?Seite 1 von 2 Seite 2 Wer koordiniert die Bereitstellung von Getränken und/oder Speisen? Wird hierzu die Küche durch die Mieter genutzt? Wer kontrolliert hier die gewerblichen Hygieneauflagen für die Zubereitung von Speisen? Wer überprüft die Hygienekonzepte und Einhaltung der Corona Schutzverordnung bei individueller Anmietung? Wer koordiniert und kümmert sich um die Reinigung der Räume und der Toilettenanlagen? Wie hoch wären die Kosten für einen derartigen Interimsbetreib? 4. Weiterhin wäre bei Annahme des Antrages durch die Verwaltung u.a. in haushalterischer und steuerrechtlicher Hinsicht zu prüfen, ob die Stadthalle als Eigenbetrieb geführt werden könnte, da sie bislang als Betrieb gewerblicher Art geführt wurde. Vor dem Hintergrund des aktuellen Leerstands hat die Verwaltung eine Firma mit der Bewachung des Objektes beauftragt. Die Überwachung erfolgt mittels Hauswächter. Diese Art der Objektsicherung wurde bereits erfolgreich seinerzeit bei dem Restaurant auf der Waldau eingesetzt. Die Verträge mit dem Unternehmen sind kurzfristig kündbar. Nach den vorgenannten Fragen bzgl. der Umsetzbarkeit des Änderungsantrages muss festgehalten werden, dass in Anbetracht der verhältnismäßig kurzen Zeit bis zum Sanierungsbeginn und der voraussichtlichen hohen Kosten, die Verwaltung sich gegen eine interimsweise Wiederinbetriebnahme der Stadthalle ausspricht. Auch die Pandemie und die auch im Jahr 2021 zu erwartenden weiteren Einschränkungen für Versammlungsstätten bzw. der sozialen Kontakte stehen einer Umsetzung des Antrages entgegen. Ferner wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoller, die in Betrieb befindlichen, von der Coronakrise in Mitleidenschaft gezogenen Veranstaltungsstätten im Stadtbezirk von der Nachfrage nach Veranstaltungsräumen im fraglichen Zeitraum profitieren zu lassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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