201478-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baustellenmanagement
Kerndaten
- Nummer
- 201478-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201478-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 28.07.2020 Baustellenmanagement Beratungsfolge Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bereits seit dem Jahr 1999 besteht beim Tiefbauamt die Stabstelle „Verkehrslenkung und Baustellenmanagement“ (66-VBM). Dort werden grundsätzlich alle Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum koordiniert. Der Ablauf der Baustellenkoordinierung ist der Anlage zu entnehmen. Diese Vorgehensweise wird ständig evaluiert und kontinuierlich angepasst und gilt ausdrücklich auch für Arbeiten der Versorgungsträger (einschließlich Telekommunikationsbereich). Bei der Einrichtung von Baustellen werden zudem alle Verkehrsarten und insbesondere die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern berücksichtigt. Alle Tiefbaumaßnahmen (städtisch, Versorgungsträger, privat) im öffentlichen Verkehrsraum werden in einem monatlich fortgeschriebenen Masterplan kommuniziert. Zusätzlich legt die Verwaltung den Ratsgremien jeweils zu Jahresbeginn in einem jährlichen Masterplan einen Ausblick auf die Maßnahmen im Kalenderjahr vor. Über städtische Tiefbaumaßnahmen, die zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehrsbereich führen, wird generell so früh wie möglich über die Presse und mittels Bürgerbrief informiert. Gleichermaßen informieren die Versorgungsträger weitgehend über entsprechende Maßnahmen. Sofern erforderlich, werden auch private Maßnahmenträger gebeten, für eine Information betroffener Anlieger zu sorgen. Es ist weder zutreffend, dass kollidierende Maßnahmen zeitgleich durchgeführt werden, noch dass der ÖPNV auf den Umleitungsstrecken im Dauerstau steht. Der Verweis auf die aktuelle Baustelle auf der Siegburger Straße, die im Übrigen in enger Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb der SWB ausgeführt wird, ist ebenfalls nicht zutreffend, da die Umleitungsstrecke leistungsfähig ist und sich bereits seit Jahren als Alternativroute bewährt hat. Dass eine Umleitungsstrecke mit längeren Fahrzeiten für alle Verkehrsteilnehmer verbunden sein kann, liegt in der Natur der Sache. Die beiden übrigen Kanalbaumaßnahmen in Beuel stehen verkehrstechnisch in keinem Zusammenhang und behindern daher auch nicht bereits umgeleitete Verkehrsströme.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Anlage zu 201478-1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Tiefbauamt Verkehrslenkung und Baustellenmanagement / 66-VBM Das Tiefbauamt betreibt seit Ende 1999 ein Baustellenmanagement, um verkehrliche und betriebliche Abläufe von Baumaßnahmen zu koordinieren und zu optimieren. Zielsetzung ist - Vermeidung zeitgleicher Ausführung von verkehrstechnisch unverträglichen Maßnahmen - die wiederholte Öffnung von Straßenoberflächen Zuständig ist 66-VBM als Straßenverkehrsbehörde für ca. 3.800 Baumaßnahmen in öffentlicher Verkehrsfläche, dies sind stadteigene Baumaßnahmen, Maßnahmen der Versorgungsträger und private Vorhaben. Zu unterscheiden ist zwischen planbaren Maßnahmen und solchen Arbeiten, die aufgrund unvorhersehbarer Umstände ohne Einhaltung des nachfolgend aufgeführten Verfahrensweges begonnen werden müssen; z.B. Rohrbrüche, etc. 1. Abschätzung des Einflusses auf das Gesamtverkehrsgeschehen Lage der Baustelle Baustellen in Hauptstraßen sind restriktiver zu behandeln als solche in untergeordneten Straßen. (Ausführung von 9.00-15.00 Uhr) Dauer der Bauzeit Die voraussichtliche Dauer der Bauzeit hat maßgebenden Einfluss auf die Koordinierung der verschiedenen Einzelmaßnahmen. Verkehrstechnisch miteinander unverträgliche Maßnahmen müssen zeitlich so gesteuert werden, dass die gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen wird. (Verlagerung in Ferienzeiten, Nachtzeiten, etc.) 2. Genehmigungsverfahren Gemäß StVO ist zur Ausführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum eine Genehmigung erforderlich. Ist die Durchführung einer Baumaßnahme unter Berücksichtigung der genannten Aspekte möglich, erteilt das Tiefbauamt eine verkehrsrechtliche Anordnung sowie bei Arbeiten, die zur Öffnung von Oberflächen führen, zusätzlich eine Aufbruchgenehmigung. Mit Erteilung der Genehmigungen darf das beantragende Unternehmen die vorgesehene Maßnahme mit der angeordneten Art der Baustelleneinrichtung und Beschilderung im angeordneten Zeitraum ausführen. Zeitgleich erfolgt eine Information anderer betroffener Stellen, (Polizei, Feuerwehr, Presseamt, Verkehrsbetrieb der SWB, Veranstaltungskoordination, Marktamt, etc. 3. Durchführung Die Verkehrssicherungspflicht geht auf das ausführende Unternehmen über. 66-VBM obliegt die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle der Baustellen in sicherheitsrelevanter und technischer Hinsicht. Ergibt sich in der Verkehrslenkung Optimierungsbedarf oder ändern sich im Verlauf der Maßnahme die Rahmenbedingungen, werden mit kurzer Frist Änderungen veranlasst. Gleiches gilt analog bei unerlaubten begonnenen Maßnahmen oder begründeten Beschwerden aus der Bevölkerung. Bei fristgerechter Beendigung der Maßnahme endet das Koordinierungsverfahren. Wird eine Verlängerung notwendig, müssen die o.g. Randbedingungen erneut geprüft werden. 4. Kommunikation nach außen Alle Baustellen auf Hauptverkehrsachsen oder solche mit erheblichen verkehrlichen Auswirkungen werden neben der Ankündigung in und Begleitung durch die Presse auch im Internet --- (http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/baustellen/index.html?lang=de --- veröffentlicht. Hierbei werden Lage, Art und voraussichtliche Dauer sowie der Baustelle sowie Umleitungsstrecken präsentiert.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de