← zurück zu 210869

201471 · Beschlussvorlage

Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565

Nummer
201471
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
  2. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210869 CDU: Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565, hier: nördliche Straßenseite

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.887 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201471
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen
Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die aufgrund der Corona-Krise verzögerte Beschlussfassung der erforderlichen
Anliegerversammlung, die aufwändigere Organisation dieser Versammlung
sowie eine detaillierte Prüfung der zahlreich im Rahmen der Bürgerbeteiligung
eingegangenen Rückfragen und Anregungen haben eine fristgerechte Eingabe
der Vorlage verhindert.
Eine Beschlussfassung im August ist dringend erforderlich, um einen
lückenlosen Übergang zu den aktuell laufenden Kanal- und
Leitungsverlegungen, die zu Beginn des nächsten Jahres fertiggestellt werden,
zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 26.08.2020)
Der Straßenplanung der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen Alfred-
Bucherer-Straße und BAB 565 wird gemäß Variante 1 entsprechend dem
beigefügtem Plan zugestimmt.
Begründung
Aufgrund der umfassenden Eingriffe in den Straßenkörper während der Kanal-
und Leitungsbaumaßnahmen wurde die Verwaltung damit beauftragt eine
Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen
BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße vorzunehmen (DS-Nr. 1812659NV 19,
Ziff. 4-6).Seite 1 von 9

Seite 2
Bestandteil einer Neuplanung sollte die Herstellung eines durchgängigen
Alleencharakters sein. Des Weiteren sind die vorhandenen Bushaltestellen
barrierefrei zu gestalten sowie eine farblich ausgebildete Radverkehrsführung
in beiden Richtungen zu markieren. SWB und ADFC wurden, wie im o.g.
Beschluss unter Ziffer 6 beschlossen, zwecks Abstimmung zur Stellungnahme
aufgefordert. Außerdem erfolgte eine Beteiligung von Polizei und
Behindertenverband.
Die in der Bezirksvertretung Bonn am 19.05.2020 beschlossene
Anliegerversammlung (vgl. DS-Nr. 200577) wurde am 30.06.2020 als
Präsenzveranstaltung durchgeführt. Ca. 40 Personen nahmen an der
Veranstaltung teil. In einer konstruktiven Diskussion wurden Ideen und
Anregungen der Anliegerinnen und Anlieger aufgenommen. Zusätzlich erfolgte
eine Bürgerbeteiligung über das städtische Beteiligungsportal „Bonn-macht-mit“
im Zeitraum vom 22.06.2020 – 12.07.2020. Alle Anregungen wurden geprüft
und teilweise auch in den Plänen aufgenommen.
Planungsvarianten:
Bei der Anliegerversammlung wurden u.a. die Beibehaltung der aktuellen
Einbahnstraßenregelung sowie die Einrichtung einer Umweltspur in einer
Fahrtrichtung als Vorschlag genannt. In diesem Zusammenhang verweist die
Verwaltung auf die Stellungnahmen zu zwei Bürgeranträgen (vgl. DS 190291
und DS 201236), die diese Anregung bereits thematisieren.
Da der Straßenquerschnitt im zu überplanendem Abschnitt variiert und die
verschiedenen Verkehrsträger Nutzungsansprüche erheben, wurden auf Basis
des Planungsauftrages seitens der Politik (DS 1812659NV19) sowie der
eingegangenen Stellungnahmen die vorgelegten Varianten entwickelt. Darüber
hinaus wurden noch verschiedene Untervarianten, die z.B. den Erhalt der
Bestandsbäume vorsahen, geprüft, jedoch aus fachlicher Sicht verworfen, da
dies deutliche Einschnitte bzw. Einengungen im Gehweg- sowie
Fahrbahnbereich zur Folge gehabt hätte. Zudem setzt der Erhalt der
Bestandsbäume aufwendige Maßnahmen zum Wurzelschutz voraus, welche
jedoch letztlich die Unversehrtheit der Bäume nicht garantieren können. Daher
wird die Neupflanzung von Bäumen in Verbindung mit dann optimierten
Baumscheiben aus fachlicher Sicht bevorzugt.
Eine Pflanzung von Bäumen auf der nördlichen Straßenseite ist aufgrund der
dort liegenden Gasleitung grundsätzlich nicht möglich. Die gewünschte
Herstellung des Alleencharakters ist daher nur bedingt umsetzbar. Jedoch ist
die Herstellung zusätzlicher Grünflächen, welche z.B. mit
Staudenmischpflanzungen oder Rasen gestaltet werden können, möglich.
Der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen ist nur im Bereich der Bebauung zu
gewährleisten. Umbaumaßnahmen auf der Autobahnbrücke wurden durch den
Landesbetrieb aufgrund der erforderlichen baulichen Eingriffe in das
Brückenbauwerk abgelehnt. Durch die Wiederherstellung einer genehmigten
Einfahrt im Bereich von Haus-Nr. 61 ist zudem eine Verlegung der Haltestelle
Alfred-Bucherer-Straße erforderlich. Aufgrund der Verlegung bzw. der daraus
folgenden geringen Abstände zwischen den Haltestellen Wiesenweg und
Alfred-Bucherer-Straße und unter Berücksichtigung der Ein- und
Ausstiegszahlen erscheint aus fachlicher Sicht eine Zusammenlegung zu einer
Haltestelle zielführend.Seite 2 von 9

Seite 3
Des Weiteren haben Prüfungen ergeben, dass entweder die Markierung einer
Radverkehrsanlage oder auch die Ausweitung der Tempo-30-Zone bis zur
Autobahn möglich ist. Innerhalb einer Tempo-30-Zone ist die Markierung einer
Radverkehrsanlage nicht zulässig, sodass jeweils nur eine Maßnahme
umsetzbar ist. Eine weitere Betrachtung von Schutzstreifen wurde verworfen,
da die beiden Varianten mit Radfahrstreifen oder Verringerung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit insgesamt mehr Vorteile bieten.
Zur Förderung alternativer Mobilitätsformen werden neben herkömmlichen
Stellplätzen für Kfz auch Fahrradstellplätze sowie E-Ladestationen eingerichtet.
Ein Aufstellen von Fahrradboxen ist grundsätzlich möglich, sofern ein
entsprechender Betreiber gefunden wird.
An allen Einmündungen sind taktile Leitsysteme vorgesehen.
Variante 1 Variante 2
Bäume vorher 11 11
Bäume nachher 11 10
Stellplätze vorher 38 38
Stellplätze nachher 33 16
Fahrradstellplätze vorher 0 0
Fahrradstellplätze
nachher
19 14
Variante 1:
Zentrale Bestandteile von Variante 1 sind die Ausweitung der bestehenden
Tempo-30-Zone bis zur Brücke in Verbindung mit einer durchgängig auf 6,50m
Breite reduzierten Fahrbahn. Eine Radverkehrsanlage wird nicht markiert, da
diese -wie oben genannt- in Tempo-30-Zonen nicht zulässig ist.
Grünflächen werden in Verbindung mit Stellplätzen auf beiden Straßenseiten
errichtet, wenngleich Bäume durch die vorhandenen Versorgungsleitungen nur
auf der südlichen Straßenseite gepflanzt werden können. Insgesamt ergibt sich
in dieser Variante eine ausgeglichene Baumbilanz. Innerhalb der
Stellplatzflächen sind jeweils zwei Plätze mit E-Ladesäulen integriert. Zusätzlich
werden im Seitenbereich insgesamt 19 Fahrradstellplätze errichtet. Die
Stellplatzbilanz ist leicht negativ, jedoch ergibt sich durch alternative Angebote
eine ausgewogenere Verteilung zwischen den Verkehrsträgern.
Der Standort der Haltestelle Alfred-Bucherer-Straße wird in beiden
Fahrtrichtungen zwischen die Einmündungen der Max-Bruch-Straße sowie der
Theodor-Brinkmann-Straße verlegt und barrierefrei ausgebaut. Die Haltestellen
Wiesenweg entfallen.
Variante 2:
In Variante 2 erfolgt eine Unterteilung des Planbereichs in zwei Abschnitte,
ähnlich dem ursprünglichen Zustand. Besonderheit dieser Variante ist die
Markierung eines beidseitigen Radfahrstreifens zwischen der BAB 565 und der
Theodor-Brinkmann-Straße. Eine Ausweitung der Tempo-30-Zone ist in dieser
Variante somit nicht umsetzbar. Als Folge des erhöhten Flächenbedarfes fürSeite 3 von 9

Seite 4
die Fahrbahn inkl. der Radfahrstreifen und des erforderlichen
Sicherheitstrennstreifen (Querschnittsbreite von 10,70m), ist nur die einseitige
Errichtung von Grünflächen und öffentlichen Stellplätzen möglich. Die
Baumbilanz ist daher leicht negativ.
Innerhalb der vorgesehenen Stellplatzflächen sind analog zu Variante 1 zwei E-
Ladestationen und 14 Fahrradstellplätze eingeplant. Die Kfz-Stellplatzbilanz ist
verglichen mit dem Ursprungszustand negativ.
Alle vier Haltestellen können an den vorgeschlagenen Standorten barrierefrei
ausgebaut werden. Die Haltestelle Alfred-Bucherer-Straße wird in beiden
Fahrtrichtungen zwischen die Einmündungen der Max-Bruch-Straße sowie der
Theodor-Brinkmann-Straße verlegt. Bei der Haltestelle Wiesenweg bleibt der
Standort in Richtung Innenstadt unverändert, wohingegen zwecks
barrierefreiem Ausbau eine Verlegung der Haltestelle stadtauswärts vor die
Bebauung erfolgen muss.
Anliegerbeiträge:
Die geplanten straßenbaulichen Maßnahmen lösen in beiden Varianten
Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die Endenicher Allee ist eine
Haupterschließungsstraße. Von daher sind die Kosten der einzelnen
Teileinrichtungen gemäß § 4 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung zu den
nachfolgenden Anteilen umlagefähig:
Teilanlage beitragsfähiger
Aufwand
umlagefähiger
Aufwand
umlagefähiger Aufwand abzüglich
Landeszuschuss
Fahrbahn 497.000,00 € 249.000,00 € 124.500,00 €
Gehweg 313.000,00 € 219.000,00 € 109.500,00 €
Parken 90.000,00 € 72.000,00 € 36.000,00 €
Summe: 900.000,00 € 540.000,00 € 270.000,00 €
Nach den Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an
Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei
Straßenausbaumaßnahmen in NRW (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)
reduziert sich die auf der Grundlage der oben dargestellten Kostenanteile
ermittelte Beitragsbelastung durch einen entsprechenden Landeszuschuss um
50%.
Der geschätzte Beitrag pro m² Grundstücksfläche beträgt:
bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen 15,00 - 16,00 EUR
bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen 17,00 - 18,00 EUR
bei einer Bebaubarkeit mit 4 bis 5 Vollgeschossen 19,00 - 20,00 EUR
Diese geschätzte Beitragsbelastung berücksichtigt die zu erwartende
Förderung durch das Land NRW. Die Beitragsschätzung beinhaltet nicht die
Beiträge für die Erneuerung der Straßenentwässerung (zusätzlich ca. 1,00 EUR
pro m² Grundstücksfläche).Seite 4 von 9

Seite 5
Über die Höhe der zu erwartenden Beitragsbelastungen wurde im Rahmen der
Anliegerversammlung informiert.
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung ist Variante 1 die Vorzugsvariante. Die Verringerung
der Fahrbahnbreite auf das notwendige Mindestmaß für
Busbegegnungsverkehr (6,50m) ermöglicht eine Verbreiterung der
Seitenbereiche, in dem Fußgänger ausreichend Raum erhalten und zusätzliche
Grünflächen angelegt werden können. Die Grünflächen können auf der
südlichen Straßenseite mit Bäumen und auf der nördlichen Seite z.B. mit
Staudenmischungen bepflanzt werden.
Des Weiteren wird die bestehende Tempo-30-Zone verlängert, wodurch die
Verkehrssicherheit erhöht und Lärmemissionen verringert werden. Die
Endenicher Allee ist im zu überplanenden Abschnitt als Belastungsachse im
Lärmaktionsplan benannt. Eine gesonderte Radverkehrsanlage ist in diesem
Zusammenhang nicht mehr notwendig.
Auf Basis der vorliegenden Ein- und Aussteigerzahlen ist eine
Zusammenlegung der Haltestellen vertretbar. Zumal durch die erforderliche
Verlegung der Haltestelle Alfred-Bucherer-Straße, die ohnehin schon geringen
Abstände unter den Haltestellen nochmals reduziert würden. Durch die Nähe
zu den Einmündungen der Theodor-Brinkmann-Straße sowie der Max-Bruch-
Straße bietet sich zudem eine gute Vernetzung mit den angrenzenden Straßen.
Diese Variante fand auch auf der Anliegerversammlung eine breite
Zustimmung.Seite 5 von 9

Seite 6
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 900.000 € 5660612011200/
78.5200
2021
Einzahlungen 540.000 € 5630009041000
68.8100
Investiver
Finanzsaldo
270.000 EUR Beiträge § 8 KAG und 270.000 EUR Landeszuschuss.
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
.
Anlage/n
1 Lageplan Variante 1 (öffentlich)
2 Lageplan Variante 2 (öffentlich)
3 Übersicht Straßenquerschnitt (öffentlich)Seite 6 von 9

Seite 7 von 9

Seite 8 von 9

Seite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 09:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de