210869 · Dringlichkeitsantrag
CDU: Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565, hier: nördliche Straßenseite
Kerndaten
- Nummer
- 210869
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 14.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 210869 Antragsteller/in: Arno Hospes Jonas Henges CDU Bezirksfraktion Bonn 12.05.2021 gez. Reeh-Schall CDU: Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565, hier: nördliche Straßenseite Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße ist in vollem Gange. Die neue Beschlussfassung zur Gestaltung der nördlichen Straßenseite soll umgehend gefasst werden, damit die Änderungen noch vorgenommen werden können. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Der Beschluss der BV Bonn vom 06.10.2020 zur Beschlussvorlage Drs. 201471 wird aufgehoben. 2. Der Straßenplanung der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 wird gemäß Variante 1 entsprechend dem Plan zugestimmt. Begründung Nach dem bekannt geworden ist, dass die Gestaltung der nördlichen Straßenseite der Endenicher Allee anders als in der erforderlichen Anliegerversammlung und nach der detaillierten Prüfung der zahlreichen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangenen Rückfragen und Anregungen erfolgen soll, formiert sich seit Tagen ein massiver Protest der Anwohnerschaft. Mit dem kurzfristig in der Sitzung der BV Bonn vom 06.10.2020 gestellten Änderungsantrag von Stv. Rolf Beu/Grüne wird die mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutierte Ausgestaltung der nördlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Straßenseite erheblich verändert. Es entfallen aufgrund dieses Änderungsantrages 16 von insgesamt 33 Parkplätzen auf diesem langen Abschnitt der Endenicher Allee. Es ist zudem fragwürdig, ob dieser Änderungsantrag überhaupt Gültigkeit hat, da Stadtverordnete kein Antragsrecht in der Bezirksvertretung haben. Es ist im Sinne des Gesetzgebers folglich nur konsequent, dass Stadtverordnete somit auch kein Änderungsantragsrecht haben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de