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210869 · Dringlichkeitsantrag

CDU: Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565, hier: nördliche Straßenseite

Nummer
210869
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
14.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.05.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201471 Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565

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Text anzeigen (1.954 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210869
Antragsteller/in:
Arno Hospes
Jonas Henges
CDU Bezirksfraktion Bonn
12.05.2021 gez. Reeh-Schall
CDU: Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen
Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565, hier:
nördliche Straßenseite
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im
Abschnitt zwischen BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße ist in vollem
Gange. Die neue Beschlussfassung zur Gestaltung der nördlichen
Straßenseite soll umgehend gefasst werden, damit die Änderungen noch
vorgenommen werden können.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der Beschluss der BV Bonn vom 06.10.2020 zur Beschlussvorlage
Drs. 201471 wird aufgehoben.
2. Der Straßenplanung der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen
Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 wird gemäß Variante 1
entsprechend dem Plan zugestimmt.
Begründung
Nach dem bekannt geworden ist, dass die Gestaltung der nördlichen
Straßenseite der Endenicher Allee anders als in der erforderlichen
Anliegerversammlung und nach der detaillierten Prüfung der zahlreichen
im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangenen Rückfragen und
Anregungen erfolgen soll, formiert sich seit Tagen ein massiver Protest
der Anwohnerschaft.
Mit dem kurzfristig in der Sitzung der BV Bonn vom 06.10.2020
gestellten Änderungsantrag von Stv. Rolf Beu/Grüne wird die mit den
Bürgerinnen und Bürgern diskutierte Ausgestaltung der nördlichenSeite 1 von 2
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Straßenseite erheblich verändert. Es entfallen aufgrund dieses
Änderungsantrages 16 von insgesamt 33 Parkplätzen auf diesem langen
Abschnitt der Endenicher Allee.
Es ist zudem fragwürdig, ob dieser Änderungsantrag überhaupt
Gültigkeit hat, da Stadtverordnete kein Antragsrecht in der
Bezirksvertretung haben. Es ist im Sinne des Gesetzgebers folglich nur
konsequent, dass Stadtverordnete somit auch kein
Änderungsantragsrecht haben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de