201454-02 AA · Änderungsantrag
Grüne/SPD/u.w.-AA: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1 "Siegburger Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59 Antrag zur Vorlage 201454
Kerndaten
- Nummer
- 201454-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201454-02 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Dr. Jan Stielike SPD Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch Achim Joest 11.01.2022 gez. Mohn Grüne/SPD/u.w.-AA: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1 "Siegburger Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59 Antrag zur Vorlage 201454 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Eine Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs (Drucksache 201454) erfolgt nicht. Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulich hochwertigen Entwurf zu erarbeiten, der folgende Eckpunkte beachtet: Eine bauliche Arrondierung erfolgt nur im Bereich westlich der Verlängerung einer gedachten Linie entlang der ostwärtigen Bebauung der Maria-Montessori-Allee. Die übrige Freifläche wird vor Bebauung geschützt. Im Gebiet werden sowohl gewerbliche als auch Wohnnutzungen realisiert. Die Gesamtzahl der Wohnungen bleibt gegenüber dem bisherigen Entwurf gleich oder wird erhöht. Der gemäß Bonner Baulandmodell vorgesehene Anteil der Bruttogrundfläche wird für geförderten Wohnungsbau genutzt. An der Siegburger Straße kann Einzelhandel unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit realisiert werden, ggf. über einen Atypik-Nachweis. Die bauliche Dichte orientiert sich an der näheren Umgebung, geht aber in verträglichem Maß darüber hinaus.Seite 1 von 3 Seite 2 Die übrige Freifläche wird als öffentlich zugängliche Grünfläche gestaltet und mit der existierenden Grünfläche nördlich der Siegburger Straße verknüpft. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob hierzu an der Siegburger Straße eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden kann (unter Berücksichtigung des geplanten Entfalls des Halbanschlusses Pützchen).Die Grünfläche wird von der Röhfeldstraße aus zugänglich sein. Insgesamt erfolgt eine ökologische Aufwertung der Freiflächen. Existierende Bäume werden nach Möglichkeit in die Planung integriert und erhalten. Straßen werden mit Alleebäumen bepflanzt. Die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt auf dem Gelände. Die Gebäude werden mindestens im KfW40-Standard errichtet. Dach- und Fassadenflächen werden für Photovoltaik und / oder Solarthermie genutzt und begrünt. Eine Dachbegrünung kann auch in Kombination mit Photovoltaik- und / oder Solarthermieanlagen erfolgen. Das Gebiet wird verkehrsberuhigt. Der ruhende Kraftfahrzeugverkehr wird über eine Quartiersgarage und / oder Tiefgaragen bewältigt. Fahrradstellplätze werden gebäudenah an der Oberfläche geschaffen. Das Quartier wird mit dem bestehenden Gewerbe nördlich der Siegburger Straße verknüpft, indem die gewerblichen Zugänge zur Siegburger Straße hin orientiert werden. Begründung Die angestrebte Bebauung wird die städtebauliche Situation an der Siegburger Straße auf lange Zeit prägen. Daher ist es jetzt geboten, die Weichen für eine ökologisch und sozial verträgliche Gestaltung des Vorhabens zu stellen. Die vorliegende Beschlussvorlage führt unter anderem aus, dass es eine Bebauung in der bisher geplanten Form durch eine umfangreiche Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem Verlust innerstädtischer Grünflächen mit Baum- und Gehölzbeständen führe und dass ein Beitrag zur innerstädtischen Erwärmung sowie zur Verschärfung der Folgen des fortschreitenden Klimawandels nicht ausgeschlossen werden könne. In den zurückliegenden Jahren hat sich die Notwendigkeit eines konsequenten Klimaschutzes in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen zur Klimaanpassung in aller Deutlichkeit gezeigt. Auch der Artenschutz und der Erhalt der Biodiversität müssen höher als bisher gewichtet werden. Eine Umplanung, die diese Aspekte stärker berücksichtigt, ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der Antragsteller unumgänglich. Der Antrag schließt eine Bebauung der Fläche nicht aus, beschränkt diese aber auf eine Arrondierung im westlichen Grundstücksbereich. Die im Antrag genannte Grenze (Verlängerung einer gedachten Linie entlang der ostwärtigen Bebauung der Maria-Montessori-Allee) markiert aus Sicht der Antragsteller eine gerade noch akzeptable Bebauung. Durch eine in verträglichem Maß höhere bauliche Dichte soll ein Teil der wegfallenden Grundfläche aufgewogen werden. Auf diese Weise soll insbesondere die Zahl der entstehenden Wohnungen konstant gehalten werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Der Investor steht den aufgeführten Eckpunkten offen gegenüber und strebt eine zügige Realisierung des Vorhabens an. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de