201373-1 AA · Änderungsantrag
Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) Antrag zur Vorlage 201373
Kerndaten
- Nummer
- 201373-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201373-1 AA Antragsteller/in: Elisabeth Struwe Hans Friedrich Rosendahl Allianz für Bonn 17.08.2020 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) Antrag zur Vorlage 201373 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Entscheidung Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Zum Erreichen des vorgegebenen Ziels der Klimaneutralität für die kommunalen Einrichtungen bis 2035 wird ein externes Büro zur Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen nicht beauftragt, sondern die bereits vorhandene städtische Bilanz der CO2-Emission wird als Basis für konkrete Maßnahmen eingesetzt. 2. Die eingesparten Mittel für eine externe Beauftragung in Höhe von 120.000 € werden für Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften verwandt. Begründung Um eine Minderung der CO2-Emission durch städtische Einrichtungen zu erreichen, fehlt es nicht an Erkenntnissen, wo die Probleme (z.B. veraltete Heizungssysteme, undichte Fenster) liegen und welche Maßnahmen (z.B. Photovoltaik, Solarthermie, Gebäudeisolierung) erforderlich sind, sondern es fehlen die finanziellen Mitteln hierzu. Eine Bestandsaufnahme der CO2- Emission aufgrund des Energieverbrauchs der kommunalen Einrichtungen existiert bereits. Das in der Beschlussvorlage 201373 geforderte externe Gutachten in Höhe von 120.000 € soll darüber hinaus noch Emissionen aus den Bereichen Beschaffung, Mobilität bei Dienstreisen und Veranstaltungen untersuchen. Dass auch diese Bereiche Energie verbrauchen, versteht sich von selbst. Eine Quantifizierung durch eine externe Bestandsaufnahme ist allenfalls interessant aber nicht notwendig, um die Aspekte der Umwelt und vor allem den CO2-Ausstoß auch bei Beschaffung, Mobilität und Veranstaltungen zu berücksichtigen.Seite 1 von 2 Seite 2 Letztendlich sollten auch angesichts der kommunalen Verschuldung und der Mindereinnahmen in diesem Jahr finanzielle Mittel nicht für ein Gutachten ausgegeben werden, das nicht unbedingt nötig ist, sondern sie sollten sinnvoller direkt in Maßnahmen zur CO2-Minderung eingesetzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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